Bericht der Großloge für Deutschland
- Journal
- Bericht der Großloge für Deutschland
- Volume
- 1908
- Issue
- Nr. 2 - Januar
- Date
- 1908-01-01
- Page
- [Seite] (sequence 5)
- Language
- German
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v. Bakerath aas Krefeld. Das üorecht, Welches wir an den Jaden verüben, wirkt auf uns selbst nachteilig zurück. So Jange die Jaden nicht frei sind, sind wir selbst nicht frei. Staatsminister von Schwerin: Ich würde für Emanzipation der Juden stimmen, wenn die Jaden ihr separates und so separierendes Gesetz aufgeben. Weil sie .das aber festhalten wollen, kann die Gesetzgebung nicht so weit gehen, ihnen alle Schranken zu lösen. Es ist von der Presse die Rede gewesen und dem Einfluss der jüdischen Schriftsteller. Ich schreibe diesen Einfluss keineswegs einer Feindseligkeit zu, sondern dem Umstände, dass der Jude an und für sich kein Vaterlaad haben kann, als das, worauf ihn sein Glaube hinweist. Z i o n ist das Vaterland der Juden, sie werden nie Deutsche werden, weil sie Juden bleiben müssen. Camphaasea aas Köln: Ich habe nicht wahrgenommen, dass die Niederlande und Frankreich, welche die Emanzipation der Jnden vollzogen haben, sich durch diesen Umstand so von uns unterscheiden, dass sie aufgehört haben sollen, christliche Staaten zu sein, während wir ein christlicher Staat geblieben wären. Ich wünsche, dass dem gesinnungstüchtigen Genie im Staate die Bahn erschlossen werde und was ich für die Juden auch deshalb in Anspruch nehme, weil so manches Blatt unserer Geschichte von Judenverfolgungen einen dunkeln Flecken trägt, den ich weggewischt zu sehen mich sehne. Freiherr von Vinke zeigte spottend, dass die preussische Gesetzgebung selbst mannigfach in Widerspruch steht mit den Moralgeboten des Alten und Neuen Testamentes. Die besten Kräfte, die erleuchtetsten Köpfe der Versammlang waren auf seiten der Emanzipation und gegen die reaktionäre Regierung. Seit Beendigung der Freiheitskriege war die preussische Regierung in fortwährendem Rückschritt begriffen. Erst das Gesetz vom 11. März11812 hatte.den Juden, indem es ihnen im Geiste jener grossen Zeit, der es seine Entstehung verdankte, ein Vaterland gab, für das zu kämpfen ihnen konnte zugemutet werden, die* ehrenvolle Pflicht des Kriegsdienstes auferlegt. So lange der Kampf währte, kannte man keine Unterschiede des Glaubens. Es ist bekannt, dass während der Befreiungskriege Juden zu Offizieren ernannt wurden. Mit tiefem Schmerze muss es den Freund religiöser Freiheit and gesetzlicher Gleichheit erfüllen, wenn wir 32 Jahre nach dem Frieden in den Verhandlungen des vereinigten Landtages, den Vertreter des Kriegsministeriums die offizielle Erklärung abgeben hören, es sei gegenwärtig nicht gestattet, Sr. Majestät Juden zur Beförderung zu Olfizierstellen vorzuschlagen. Graf York erklärte demgegenüber in der Herrenkarie: Wenn es sich darum handelt, dass der Jude garnicht zum Offizier vorgeschlagen werden darf, so ist das ein Makel, der auf ihm haftet. Wenn aber in den grossen Kriegsjahren verhältnismässig viele Juden sich zu Offizieren geeignet zeigten, und' es geworden sind, so muss ich daraas schliessen, dass wer im Kriege Offizier werden konnte, auch die Möglichkeit haben muss, es im Frieden zu werden, ein Recht, dessen er sich sehr würdig erwiesen hat. Der -preussische Entwurf, der die Juden von allen Staatsämtern so gut wie ganz, von den ständischen Rechten ganz ausschloss, auf korporative Absonderung der Juden hinarbeitete, besonders auf jüdische Glaubensschulen Wert legte, blieb noch bedeutend hinter dem karhessischen Gesetze von 1833 zurück. Die Ansicht der überwiegenden Mehrheit der Kammer blieb aber, dass den Jnden keine Rechte zn entziehen seien, die sie schon 1812 besessen, vielmehr weitere Rechte zu gewähren seien, die ihre völlige Verschmelzung mit der christlichen Bevölkerung und die Aufhebung aller trennenden Gegensätze bewirken. Einig waren beide Kurien in der Verwerfung der Tendenz des Gesetzes, die Juden , wieder zu einer besonderen Körperschaft zu machen und von den übrigen Staatsbürgern abzusondern. Das Prinzip des Staatsbürgertums wurde somit gegen den feudalistischen Geist der Regierung verteidigt. Sobald es sich aber um die politischen Rechte der Juden handelte, gingen die Ansichten der beiden Kurien weit auseinander. Hier zeigte sich die Herrenkurie noch rückständiger als die Regierang. , Die wichtigsten Punkte der Verhandlungen waren die Zulassung der Juden zu öffentlichen Aemtern, die Gewährung ständischer Rechte, die Zulassung der Zivilehe zwischen .Juden and Christen und die Ausdehnung der Gesetzgebung auf alle Landesteile. . ' In Bezug auf den ersten Teil war der Gesetzentwurf so engherzig wie möglich. Zu unmittelbaren Staateämtern sollten sie nur insoweit zugelassen werden, als sie durch den Dienst im Heere (als Unteroffiziere) Zivilversorgungs-Ansprüche erworben hätten, und mit den ihnen zn übertragenden Diensten nicht die Ausübung einer obrigkeitlichen Autorität verbunden wäre. (Ein Standpunkt, wie ihp im Jahre 1085 Pabst Gregor VII. dem toleranten Alphons VI. von Spanien gegenüber vertrat). Zu Schiedsmännern sollten sie nur behufs der Schlichtang strittiger Angelegenheiten unter ihren Glaubensgenossen gewählt werden können. Betreffs der akademischen Lehrämter sollten die Juden an denjenigen Universitäten, auf denen nicht die Ansübnng des Lehramtes statutenmässig an das Bekenntnis einer christlichen Konfession geknüpft sei, also mit Ausnahme von Bonn, Breslau, Greifswald, Halle, Königsberg, n u"r in Berlin als Privatdozenten und ausserordentliche Professoren der mathematischen, naturwissenschaftliehen und medizinischen Lehrfächer zugelassen werden. Ausserdem sollte die Anstellung der Juden als Lehrer auf jüdische Unterrichtsanstalten beschränkt bleiben. Für die .gänzliche Ausschliessung der Juden von den Staatsämtern berief sich die Regierung darauf, dass die Juden sondertüm 1 iche Nationalität sbestrebungen hätten. Es wurde der Regierung eingewendet, dass sie diesen Nationalitätsstandpuukt selbst verleugne, da wo es sich um Pachten handele, wie die Militärpflicht der Juden, dass es widersinnig sei, sie als Verteidiger des Vaterlandes anzuerkennen, der Zulassung zu Aemtern aber durch die Behauptung auszuweichen, dass doch nicht eigentlich Preussen oder Deutschland, sondern Z i o n (!) ihr Vaterland sei.