Bericht der Großloge für Deutschland
- Journal
- Bericht der Großloge für Deutschland
- Volume
- 1908
- Issue
- Nr. 1 - Januar
- Date
- 1908-01-01
- Page
- [Seite] (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
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— 10 — jedoch eine möglichst grosse, kostenlose Verbreitung notwendig. Die . . . Loge würde es als wünschenswert halten, wenn jährlich die Nummer des „Wegweiser ', die zur Zeit des Schulschlusses erscheint, besonders umfangreich und vor allem in einer so grossen Auflage herausgegeben wird, dass sie durch Vermittlung der einzelnen Logen und ihren Beziehungen zu Rabbinern, Lehrern. Gemeindeverwaltungen etc. an alle Absolventen der Volks- und Mittelschulen unentgeltlich verteilt werden kann. Im zweiten Teil des ..Wegweisers" sind kurz gefasste. populär geschriebene, apologetische Aufsätze zu veröffentlichen, wozu namhafte Theologen, Ethiker, Naturwissenschaftler aufzufordern sind. Es erscheint wünschenswert, dass diese Autoritäten von ihrem Standpunkt aus. volkstümlich geschriebene Artikel über die Lehre des Judentums, die Ethik unseres Bekenntnisses, die Verwerflichkeit der Taufe.1 die sozialen Anforderungen der mosaischen Lehre, unsere Satzungen und deren tiefen Sinn, alles im Vergleich zu den anderen Kulturreligionen in dem „Wegweiser" publizierten. In dieser für das Judentum sö wesentlichen Angelegenheft können die an und für sich nicht beträchtlichen Auslagen keine Rolle spielen, abgesehen davon, dass Organisationen wie die A. I. U., der D. I. G., der V. d. D. J. etc. für eine den Lebensnerv unseres Bekenntnisses berührende Sache gewiss mit Beiträgen zur Har.d sind. Bei einer Aufgabe, die so dem innersten Wesen der Loge entspricht, muss die Initiative von dem U. O. B. B. ausgehen. Keine andere Aufgabe kann je so wesentlich für die Zukunft des Ordens werden, als zu arbeiten für die Zukunft des Judentums, wir haben keine wichtigere Aufgabe als einzutreten in die Bestrebungen zur Sicherung unseres Fortbestandes. , % T Das „sogenannte" Toleranzgesetz von 1847 und seine Behandlung vor dem vereinigten preussischen Landtage*) Von Br. Otto Mendelsohu, Berlin. Die Ideen der Humanität, wie sie voq Lessing, Herder, Moses Mendelssohn so eifrig und glänzend verfochten wurden und die in Verbindung mit den freiüeitlieben Gesetzen der französischen Revolution, den alt hergebrachten Druck von den Juden zu lösen begannen, hatten zur Folge, dass mit dem Schwinden der gesellschaftlichen Scheidewand die Erkenntnis in christlichen Kreisen wuchs, dass die jüdische Bevölkerung den Christen au geistiger und sittlicher Bildung nichts nachgab. r '..'■!'- ' I ) Vgl. „Die Gegenw art" vom .T. 1948. Bd. I S.'.{53 ft.i Die bürgerlichen Verhältnisse '!er Juden in Detftachbttd. Trotzdem war es schwer, die Gleichberechtigung in Preussen und namentlich in Süddeutschland durchzusetzen. Am längsten ablehnend hatte sich Württemberg verhalten, es wurde als ein wertvolles Landesprivileg betrachtet, dass keine Juden sich dort niederlassen, oder nur längere Zeit authalten durften. Kaiserliche Freiheitsbriefe von 1521 und 1530 bestätigten dieses. Erst 1806 konnten sich die Juden in Württemberg ansässig machen. Die Verhältnisse der Juden wurden gesetzlich geregelt in Sachsen-Weimar und Kurhessen 1833, in Hannover 1842. Nur das kurhessische Gesetz (im ehemaligen Königreich Westphalen^l wagte es, der Stimmung des Volkes entgegen, von welcher schon 1823 der württembergische Minister des lnnenumeinte, dass sie nur auf |er Furcht vor Ueberflügelung im Handel und Gewerbe basiere, die Juden den Christen vollkommen gleich zu stellen. Im Jahre 1847 war dem vereinigten Landtage in Preussen ein 'ganz reaktionärer Gesetzentwurf über .die bürgerlichen Verhältnisse der Juden vorgelegt worden. Preussen war schon 1812 mit einem im ganzen sehr freisinnigen Judenedikt vorgegangen, das die mittelalterlichbarbarischen Gesetze Friedrichs des Grossen von 1750 zum Teil wenigstens aufhob, und die Juden für Staatsbürger I erklärte. Freiheit des Erwerbes und des Grundbesitzes war ihnen zugestanden. Zu akademischen Lehr- und Schulämteru wurden sie zugelassen, desgleichen zu Gemeindeämtern. An diesen freiheitlichen Gesetzen wurden, nachdem die napoleonische Gefahr vorüber war: reaktionäre Aenderungen vorgenommen. So durch ein völlig ungesetzliches Publikandum vom Jahre 1822, durch welches die Zulassung der Juden zn akademischen Lehr- und Schulämtern aufgehoben wurde. Ein Gesetz von 1830 erklärte, dass in den neuen oder wiedererworbenen Landesteilen das Gesetz von 1812 keine Geltung haben solle. Ausser, in Posen waren in Preussen noch 18 völlig verschiedene Judengesetzgebungen vorhanden, die zwischen fast völliger' Gleichstellung mk den Christen bis zu fast mittelalterlicher Barbarei alle Stufen der Rechtsbeschränkung durchliefen. Die Provinzialstände von 1847, die ganz beherrscht waren von den reaktionären, schon oben von dem württembergischen Minister näher bezeichneten egoistischen Gefühlen, I drangen auf eine wesentliche Beschränkung des Ediktes i von 1812, dem das rückschrittliche, kraftlose Verhalten der t preussischen Regierung zu Hilfe kam, die seit Beendigung! der Freiheitskriege ein politisches Hemmungs- und Erstickungs- System befolgte, sich be<iuem hinter die Provinzialstände versteckend,- einer gerechten Festsetzung der bürgerlichen. Verhältnisse der Juden aus dem Wege gehen konnte. i Seit dem Jahre 1841 war die Stimmung den Juden günstiger gewesen. Die Annahme fester, erblicher Familiennamen wurde angeordnet, vielfache noch vorhandene Beschränkungen in Bezog auf den Betrieb stehender Gewerbe worden aufgehoben, und die Militärpflicht der Juden wurde allgemein hergestellt. Zum Entgelt dafür wurde durch aller-