Bericht der Großloge für Deutschland
- Journal
- Bericht der Großloge für Deutschland
- Volume
- 1907
- Issue
- Nr. 10 - Dezember
- Date
- 1907-12-01
- Page
- [Seite] (sequence 10)
- Language
- German
- Belongs to
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— 130 — höclisten Spitze des Ordens nur sein kann, die massgebenden Grundsätze für die Richtung der Ordenstätigkeit aufzustellen, sei es in Kritik der bisherigen Geschäftsführung der unteren Organe oder in Erörterung heu auftauchender grosser Fragen. In Einzelheiten soll die Vollversammlung sich nicht verlieren; dazu ist eine umfassende Berücksichtigung und Erörterung der verscb: .densten Gesichtspunkte erforderlich, die nur in einem kleineren Kreise möglich ist. Bei dieser Begrenzung der Aufgaben der Vollversammlung kommen auch sämtliche Logen zu ihrem Rechte; sie sind in der Lage auf die Ausgestaltung der massgebenden Grundsätze und der Tendenzen der Geschäftsführung durch Teilnahme an den Debatten Einfluss zu gewinnen. Sieht man so die Aufgabe der Vollversammlung, so müssen aus ihrer Tagesordnung alle Anträge verschwinden, welche sich mit Einzelheiten beschäftigen. Einen sehr bedeutenden Umfang nahmen bisher auf der Tagesordnung der Vollversammlung die verschiedenen Anträge auf Gesetzesänderung ein. Sie enthielten zumeist Vorschläge wenig bedeutenden^ Charakters, sodass in den meisten Fällen ihre Erledigung in der Vollversammlung nicht für wichtig genug gehidten wurde. Immerhin, nahmen sie die Zeit der Vollversammlung in Anspruch. Will man nun die Vorschläge auf Abänderung des Gesetzes von der Tagesordnung der Vollversammlung fernhalten, so ist allerdings zu erwägen, dass die Gesetzgebungsfragen doch manchmal von sehr grosser Bedeutung und Tragweite werden können, sodass ihre völlige - Ausschliessung von der Kompetenz der Vollversammlung Bedenken erregen muss. Wenn es aber richtigist, dass die angeregten Gesetzesänderungen bisher zumeist von keiner grossen Bedeutung gewesen sind und auch für die Folge nicht sein werden, so muss ein Modus geschaffen werden, nach dem die unwichtigen Anträge von der Tagesordnung der Vollversammlung entfernt und nur die wichtigen und bedeutenden Anträge der Vollversammlung vorbehalten werden. Das Komitee .glaubt diesen Modus darin gefunden zu haben, dass die Gesetzgebung prinzipiell in das Generalkomitee verlegt wird. Diese Versammlung wird dann am besteh in der Lage sein, die Bedeutung und Tragweite eines Antrages zu erkennen, und solche Anträge, welche wegen ihrer Bedeutung der Beschlussfassung durch die Vertreter aller Logen bedürfen, der Vollversammlung zu überweisen. Im wesentlichen ist dies nur der umgekehrte Weg der Erledigung wie der bisherige. Statt jeden Antrag zunächst vor die Vollversammlung zu bringen, die Zeit dieser Versammlung in Anspruch zu neb inen, und den Antrag dann dem Generalkomitee zur Erledig urg zu überweisen, wird hier das Generalkomitee zuerst in Anspruch genommen und die Vollversammlung nur dann mit dem Antrage beschäftigt, wenn er dies wegen seiner Bedeutung verdient. Auf diese Weise wird auch eine gründliche Erörterung des Antrages in mehreren Komitees ermöglicht, wie dies im Vorschlage B. 1 angeregt ist. Selbst eine Rektifikation der Ansicht J des Generalkomitees über die Bedeutung des Antrages und seine Ueberweisung an die Vollversammlung ist in dem Vorschlage vorgesehen. Dass der Vollversammlung die Wahl der Beamten und der hauptsächlichen Komitees, sowie die Ausschreibung der Steuern vorbehalten werden muss, bedarf keiner Ausführung. Es wird sich aber empfehlen, den Beschluss über die Höhe der Steuern besser als bisher dadurch vorzubereiten, dass der Vollversammlung mit dem Revisionsbericht des Finanzkomitees gleichzeitig ein Voranschlag über die vermutlichen Bedürfnisse vorgelegt wird. Der Schwerpunkt der Ordenstätigkeit soll demnach in das Generalkomitee verlegt werden. Es wird sich deshalb empfehlen, die Mitgliederzahl des Generalkomitees zu erhöhen. Die mit der Anzahl der Mitglieder wachsende Schwerfälligkeit wird dadurch ein Gegengewicht erhalten müssen, dass alle Vorlagen für das Generalkomitee vorher, sei es durch den Gescbäftsausschuss oder durch Sonderkomitees gründlich vorbereitet werden. ' Auch der Geschäftsausschuss, der so eigentlich die Vertretung des Generalkomitees ist, erlangt dadurch eine erhöhte Bedeutung. Es werden deshalb in Nr. C. Vorschläge gemacht, die die Gründlichkeit seiner Arbeiten erhöhen sollen. Diese Vorschläge sind der Niederschlag der bisherigen Erfahrungen;, sie werden im einzelnen unten begründet. Y Eine weitere wichtige Frage, die in den verschiedensten Erörterungen angeregt und durch die bisherige spontane Entwicklung in die Erscheinung getreten war, war die Frage der Logentage oder Logenverbände und -deren Einfügung in unsere Verfassung. Unsere Gesetze hatten bisher solcher Verbände oder Tage keine Erwähnung getan; sie entwickelten sich neben dem Gesetze und neben unserer Verfassung. Der Wert dieser Vereinigungen und der in denselben geleisteten Arbeiten ist nicht zu verkennen. Nicht alle Teile Deutschlands haben die gleichen Interessen. Einzelne Landesteile und einzelne Nachbarlogen haben Aufgaben lokaler Natur, die am besten ihre Erörterung und Erledigung im Kreise der Interessenten finden. Es ist ferner nicht abzuweisen, dass Logenvereinigungen gemeinschaftlich zu allgemeinen Ordönsfragen Stellung nehmen, um so mehr, wenn im Generalkomitee nicht jede Loge vertreten ist, sondern nur ein Vertreter für einen grösseren Bezirk, dem mehrere Logen angehören, vorhanden ist. Ebenso unverkennbar aber ist es, dass die Zersplitterung des Distriktes in eine Reihe von Logenverbänden die Einheitlichkeit des Distriktes zu gefährden geeignet ist. Hier gilt es, durch eine richtige Organisation die Vorteile der Logenvereinigungen für den Orden zu erhalten und die Gefahren für die Einheitlichkeit möglichst zu mindern oder zu beseitigen. Die Vorschläge zu D. stellen einen Versuch der wünschenswerten Organisation dar. 2. Besondere Begründung. Der Vorschlag A. entspricht den Erwägungen der allgemeinen Begründung. Für neue Vorschläge würde , demnach nur eine sogenannte Generaldebatte stattfinden, an deren Schluss Resolutionen gefasst werden könnten, die die zu befolgenden Grundsätze enthalten. Nach solcher Debatte und Beschlussfassung müsste die Vorlage dem Generalkomitee zur Ausgestaltung der Einzelheiten überwiesen werden.