Bericht der Großloge für Deutschland
- Journal
- Bericht der Großloge für Deutschland
- Volume
- 1907
- Issue
- Nr. 10 - Dezember
- Date
- 1907-12-01
- Page
- [Seite] (sequence 9)
- Language
- German
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— 129 — reitung im Geschäftsausschuss. Besclüüsse des Ausschusses können vom Generalkomitee, dem sie bei der nächsten Tagung vorzulegen sind, mit Stimmenmehrheit aufgehoben oder abgeändert werden. 3. Das Generalkomitee hat der Vollversammlung der Grossloge mit dem Berichte des Finanzkomitees einen Haushaltsvoranschlag für die nächsten zwei Jahre vorzulegen. C. Der Geschäftsausschuss, welcher aus den Beamten und drei Mitgliedern des Generalkomitees besteht, führt die laufenden Geschäfte der Verwaltung; er fasst die dringlichen Beschlüsse und bereitet die Beschlussfassung des Generalkomitees vor. Zu Geldbewilligungen ist die Zustimmung von mindestens 4 Mitgliedern erforderlich. Die Bearbeitung der Geschäfte des Gescliäftsausschusses erfolgt in der Weise, dass jedes Mitglied bestimmte Arbeitsgebiete erhält, die es für die Beschlussfassung des Ausschusses vorzubereiten hat. Eingänge, welche ausserhalb der den Mitgliedern zugewiesenen Arbeitsgebiete liegen, werden vom Präsidenten einem Mitgliede mit den bezüglichen Akten zur Berichterstattung und Vorbereitung der Beschlussfassung im Ausschuss überwiesen. Zur Bearbeitung und Vorbereitung von Geschäften kann dem beauftragten Mitgliede ein Komitee, bestehend ans Mitgliedern der Grossloge, zur Seite gestellt werden; das Ausschussmitglied ist Vorsitzender dieses Komitees; es hat über, dessen Arbeiten im Ausschuss zu berichten und die erforderlichen Beschlüsse des Ausschusses herbeizuführen. D. Benachbarte Logen können zu Logentagen zusammentreten. Der Zusammentritt bedarf der Genehmigung der * Grossloge. Aufgabe der Logentage ist: 1. Besprechung und Beschlussfassung über gemeinsame lokale Angelegenheiten, 2. Besprechung von Grosslogen-Angelegenheiten. / ■#* Beschlüsse zu 1 binden die Logen erst nach ihrer Annahme in der einzelnen Loge; zu 2 dürfen Beschlüsse nicht gefasst werden. Die Versammlungen mit der Tagesordnung sind der Grossloge baldmöglichst anzuzeigen. Die Grossloge bestimmt ein Mitglied des Generalkomitees, welches den Vorsitz in der Versammlung führt. Ueber die Versammlung ist ein Protokoll zu führen, dessen Abschrift der Grossloge baldmöglichst einzusenden ist. III Begründung der Vorschläge. 1. Allgemeine Begründung. Mit der steigenden Entwickelung des Ordens im letzten Jahrzehnt und insbesondere mit der Vermehrung der Logen haben die Geschäfte der Grossloge sich nicht nur sehr erheblich vermehrt, sondern auch an Bedeutung und demgemäss auch an Schwierigkeit erheblich zugenommen. Unsere, den damaligen kleineren und einfacheren Verhältnissen angepasste und dabei durchaus bewährte Verfassung ist nicht mehr im stände, den gesteigerten Anforderungen der heutigen Verhaltnisse gerecht zu werden . und eine gründliche und wohl überlegte Bearbeitung der Geschäfte zu gewährleisten. Dies hat sich am empfindlichsten bei den Geschäften der Vollversammlung der Grossloge gezeigt. Letztere besteht jetzt aus weit über hundeil Repräsentanten, zu welchen noch, wenn die Grossloge in Berlin tagt, eine grosse Anzahl von Expräsidenten kommen. In einer so grossen1 Versammlung konnte eine gründliche Erörterung der auf der Tagesordnung stehenden Fragen, zumal wenn eine. grosse Anzahl von Mitgliedern das Be-_ därfnis fühlte, ihre Ansicht zu äussern, überhaupt nicht stattfinden. Sollte die Tagung nicht eine endlose werden, so musste nach der Aeusserung -von zwei oder drei Mitgliedern der Schluss der Debatte herbeigeführt und damit eine Erörterung der verschiedenen in Betracht kommenden Gesichtspunkte abgeschnitten werden. Die auf Grund solcher unzureichenden Debatte gefassten Beschlüsse waren'1 nicht reiflich erwogen, und oft genug stellten'sie .sich als undurchführbar oder unzweckmässig heraus; sie mussten wieder aufgehoben oder verbessert werden. Eine andere Art der Behandlung war aber auch garnkht möglich.- Die Sitzung der Grossloge kann nur ein bis höchstens zwei Tage dauern; mehr Zeit zu verwenden, verbieten die bedeutenden Unkosten und die Rücksicht auf die Mitglieder. In dieser kurzen Zeit sollten nicht nur die Beschlüsse des Generalkomitees in den letzten zwei Jahren kritisiert, die Wahlen erledigt, die Steuern festgesetzt, sondern auch noch ein bis zwei Dutzend Anträge der verschiedensten Art, manchmal unvorbereitete Anträge von der grössten Tragweite, besprochen und erledigt werden. Bei der Fülle des Materials mussten die meisten Anträge dem Generalkomitee zur Erledigung überwiesen werden, und da, wo eine Debatte stattfand, entbehrte sie, wie geschildert, jeder Gründlichkeit. Diese Art der Geschäftsführung der Vollversammlung musste und hat in den Teilnehmern das Gefühl des Unbefriedigtseins und die Ueberzeugungvon der Wertlosigkeit der Arbeiten der Vollversammlung hervorgerufen; eine Aenderuüg war unausbleiblich. Gemäss einem in dem Aufsatz Nr. 2 der Monatsberichte von 1906 und im geschäftsführenden Ausschuss gemachten Vorschlage ist denn auch bereits in der letzten Sitzung der Grossloge im Jahre 1906 ein Versuch zur Besserung gemacht worden, indem ganz im Sinne der vorstehenden Vorschläge die Geschäfte geführt wurden, soweit dies nach der Verfassung möglich war. Will man die Vollversammlung der Grossloge wieder geschäftsfähig machen, so bieten sich zwei Wege: entweder eine wesentliche Verminderung der Zahl der Teilnehmer, oder eine wesentliche Verminderung ihrer Arbeiten. Der erste Weg ist ungangbar. Selbst wenn, man jeder Loge nur einen Repräsentanten gewähren wollte, so würde doch ein Parlament von etwa siebzig Mitgliedern zusammentreten, in welchem sich die geschilderten Schwierigkeiten der Geschäftsbehandlung ebenso zeigen würden, wie jetzt.' Die Vertretung irgend einer Loge aber auszuschliessen und dadurch die Mitgliederzahl zu verringern, ist unmöglich und würde auch nicht dem Wesen der Vollversammlung entsprechen. So bleibt nur der andere Weg. die Verminderung der Geschäfte. In dem oben zitierten AufSatze ist schon ausgeführt worden, dass die Aufgabe der