Bericht der Großloge für Deutschland
- Journal
- Bericht der Großloge für Deutschland
- Volume
- 1907
- Issue
- Nr. 10 - Dezember
- Date
- 1907-12-01
- Page
- [Seite] (sequence 7)
- Language
- German
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Br. Joachim als Referent des Komitees verweist auf die ausführliche Begründung, die insbesondere die dringende Notwendigkeit dartue, die Vollversammlung der Grossloge wieder arbeitsfähig zu machen und auf ihre eigentliche Aufgabe, die allgemeine Richtung der Ordenstätigkeit zu bestimmen, zurückzuführen. Im Komitee sei der Vorschlag gemacht worden, zwischen Grossloge und Einzelloge noch obligatorische Logenverbände benachbarter Logen mit bestimmten Aufgaben einzuschieben. Dies sei als die Einheitlichkeit des Ordens in Deutschland gefährdend abgelehnt worden. Man sei vielmehr bei der bisherigen Ausgestaltung der Logenvereinigungen und ihrer Kompetenzen verblieben; die Vorteile derselben seien anerkannt worden, gegen etwaige Nachteile schlage das Komitee gewisse Sicherungen vor, die die Zersplitterung verhüten sollen. — Der Angelpunkt der Vorlage sei die Verteilung der Kompetenzen unter die verschiedenen Organe der Grossloge. Referent schildert den jetzigen Rechtszustand, nach welchem die Vollversammlung der Grossloge der alleinige Faktor für die gesamte Tätigkeit im Orden sei; ihr allein stehe nicht nur die Gesetzgebung, sondern auch die gesamte Verwaltung bi.s-.in die kleinsten Kleinigkeiten zu, und nur weil die Verwaltung in den Zwischenräumen ihrer Tagungen nicht stillstehen könne, habe sie für diese Zeiten dem Generalkomitee ihre Kompetenzen delegiert. Daher komme es, das» die Tagung der Grossloge mit allen möglichen, teilweise ganz unwichtigen Nebensächlichkeiten belastet werden müsse, während bei der kurzen Dauer der Tagung für grosszügige Arbeiten weder Raum noch Zeit bleibe. Wandel könne nach Ansicht des Komitees nur dadurch geschaffen werden, dass man die Vollversammlung von jeder Verwaltungstätigkeit befreie und die Verwaltung ausschliesslich dem Generalkomitee überweise. Faktisch habe sich dieser Zustand längst durchgesetzt, nur müsse jetzt erst die kostbare Zeit der Grossloge verschwendet werden, um eine lieber- Weisung an das Generalkomitee herbeizuführen. Bei der vorgeschlagenen Ordnung würden die grossen Verwaltungsgrundsätze von der Vollversammlung bestimmt werden können, die Verwaltungsakte aber lediglich dem Generalkomitee obliegen. Aber auch bezüglich der Gesetzgebung sei eine Aenderung dringend geboten. Anträge auf Gesetzesänderung seien bisher in grosser Zahl im letzten Moment und ohne jede Vorbereitung auf die Tagesordnung gekommen. Die Versammlung habe solche Anträge in fast allen Fällen entweder durch Verneinung der Dringlichkeit beseitigt oder dem Generalkomitee überwiesen; die kostbare Zeit der Grossloge sei dann vergeudet worden, ohne das geringste positive Ergebnis, zu erzielen. Nun sei zwar anzuerkennen, dass die Gesetzgebung prinzipiell der Vollversammlung gebühre, aber ein Parlament von über 100 Mitgliedern könne fruchtbar und praktisch nur arbeiten, wenn die Vorlage nach allen Richtungen gründlich erwogen und wohlvorbereitet zur Debatte gelange. Anträge auf Gesetzesänderung müssten deshalb zunächst beim Generalkomitee eingebracht und von diesem nach Vorbereitung beraten und dann erst an die Vollversammlung gebracht werden. Das Komitee sei aber ferner der Ansicht gewesen, dass die Vollversammlung unter allen Umständen nur mit wichtigen Dingen befasst werden sollte; auch Anträge auf Gesetzesänderungen könnten so kleinlich und unwicht ig sein, dass sie die Vollversammlung nicht beschäftigen dürften, sondern ihre Erledigung im Generalkomitee linden müssten. Für die Wichtigkeit oder Tinwichtigkeit gebe es nun aber keinen objektiven Masstab; darum sei-es zweckmässig, die Entscheidung zunächst dem Generalkomitee zu überlassen, gegen diese Entscheidung aber wiederum die Möglichkeit einer Remedur zu schaffen; — Werde nun der. Schwerpunkt der Ordensarbeit in das Generalkomitee verlegt, so sei einmal dessen Mitgliederzahl zu erhöhen, dann aber auch dessen Unterbau, der Geschäftsausschuss, zu stärken. - Durch die Vorschläge für den Geschäftsausschuss-. welche scheinbar nur eine Geschäftsordung enthaltend, doch organisches Gesetz werden müssten, solle eine gründliche einheitliche Vorbereitung neben kollegialer Dnrchberatung und Beschlussfassung aller Ordensarbeiten gewährleistet werden. Der Referent bespricht endlich die Vorschläge des Komitees für eine anderweitige Ausgestaltung des Sekretariats, die indessen einer späteren Zukunft überlassen werden könnten, und beantragt, heute nur eine Generaldebatte stattfinden zu lassen, sodann die Vorschläge mit Begründung durch Veröffentlichung im Monatsbericht der Kritik der Logen zu unterbreiten, und erst in der nächsten Sitzung des Generalkomitees etwa Ende Januar die Einzelberatung und Beschlussfassung vorzunehmen. In der nun folgenden Generaldebatte, an der sich fast alle Mitglieder des Generalkomitees beteiligten, war man mit der Tendenz der Vorschläge und dem zu beschreitenden Weg im allgemeinen einvertanden, während die Einzelheiten auf Bedenken stiessen. Einige Redner wollten, dass die Logenverbände und Logentage ungestört blieben, andere wiederum nieinten, dass die Reformvorschläge auf eine Ausschaltung der Grossloge in einem gewissen Sinne abzielten und traten dafür ein, dass die Gesetzgebung sowie die Kritik nach wie vor der Grossloge ungeschmälert blieben. Die Mitglieder des Reform-Komitees, die die eingebrachten Vorschläge unterstützten, betonten, man müsste die Grossloge entlasten und Zeit gewinnen, um in der Vollversammlung grosszügige Reden über die Ideale des Ordens halten zu können, damit die Teilnehmer begeistert und gehoben die Grossloge verliessen. Dagegen vertraten mehrere Brüder die Ansicht, dass der Schwerpunkt der Ordenstätigkeit mehr noch wie bisher in die Vollversammlung zu legen sei -und dass die Grosslogentagungen womöglich jedes Jahr abgehalten 1 würden. Um aber der Grossloge die daraus erwachsenen Kosten zu ersparen, wurde vorgeschlagen, dass die Einzellogen die Reisekosten und die Diäten für ihre Repräsentanten bestreiten sollten; andere wiederum empfahlen, die Zahl der Repräsentanten und die Kosten dadurch zu verringern, dass grosse Logen, sowie eine Anzahl benachbarter Logen (Logengruppen) nur einen Repräsentanten mit allen den betreffenden Logen zustehenden Stimmen ausgestattet, zu einer Grosslogentagung entsende. Auch betreffs der Vorschläge für den Geschäftsausschuss war man der Ansicht, das Ordnen der Arbeitsverteilung dem Grosspräsidenten und dem Ausschusse selbst zu überlassen. Schliesslich wurde nach eingehender und erschöpfender Generaldebatte der Antrag des Referenten; die Vorschläge