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Bericht der Großloge für Deutschland · 1907-08-01 · Nr. 6 - August · p. [Seite]

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Journal
Bericht der Großloge für Deutschland
Volume
1907
Issue
Nr. 6 - August
Date
1907-08-01
Page
[Seite] (sequence 6)
Language
German
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70 - Wie die Ausschussprotokolle ergeben, wird dem General" Komitee in seiner nächsten Sitzung der Antrag auf Schaffung einer Bibliothek für die Grossloge unterbreitet werden. Der geschäftsfahrende Ausschuss hat auf Grund det nachstehenden Referats beschlossen, diesen Antrag dem General Komitee zur Annahme zu empfehlen. Referat: Ist eine Bibliothek für die Grossloge unbedingt nötig? Diese Frage wird jedermann bei einigem Nachdenken bejahen müssen. a) Die Grossloge bildet die Spitze aller Logen, an die die Tochter-Logen bei verschiedenen Gelegenheiten sich mit Anfragen wenden, um sich bei ihr Rat zu holen. Der Grossloge kann es nur lieb sein, wenn die Einzellogen selbst mit Fragen von untergeordneter Bedeutung zu ihr kommen; zeugt dieses doch von einem innigen Verhältnis zwischen Tochter- Logen und Grossloge. Ist aber die Grossloge die Instanz, die um Rat angegangen wird, und die Rat zu erteilen hat, so muss die Grossloge über alles gut unterrichtet sein. Und dies kann nur mit Hilfe von Nachschlage- und Handbuchern geschehen. Denn das Gebiet der Logentätigkeit ist so umfangreich, die Arbeiten und die Beratungsgegenstände so verzweigt, dass es selbst den begabtesten und tüchtigsten Brüdern der Krosslöge unmöglich ist, alle die verschiedenen Gebiete zu beherrschen, und zwar so zu beherrschen, dass sie jederzeit imstande sind, auf eine Frage die richtige Antwort, den nötigen Rat zu erteilen. Um gewissenhaft die gestelltein Fragen beantworten zu können, wird zu den literarischen Werken, die diese Fragen behandeln, Zuflucht genommi werden müssen. b) Die (irossloge hat aber nicht nur Rat zu erteile sie soll auch Anregungen geben, die Logen mit Beratungsstoff versehen. Deshalb müssen die Beamten der Grossloge die Neuerscheinungen auf dem Gebiete sozialer Arbeit lesen, sie prüfen und aus ihnen dasjenige entnehmen, was unseren Logen nutzt und frommt. ije Grossloge besitzt, ein eigenes Organ, das auszuzu heben und zu verbessern die angelegentlichste Redaktions - Komitees seit Jahren ist. Di („Monatsberichte" der Grossloge sind gleichsam ein „Sprejmj saal" für alle unsere Logenbrüder. Ein jeder von uns darf daselbst das Wort ergreifen. Die eingesandten Artikel der Brüder kann aber das Redaktions - Komitee nur dann prüfen und beurteilen, wenn es die einschlägige Literatur besitzt, aus der die Verfasser schöpfen. Diesem Grosslogen Organ sind in den letzten Jahren zwei Beiblätter beigeschlossen worden, die periodisch erscheinen: 1. die populär-Wissenschaft liehe Beilage und 2. der „Wegweiser für die Jugendliteratur". Wenn auch der „Wegweiser-' in bewährten Händen ruht, so muss doch die Grossloge dieses Blatt jederzeit zu prüfen in der Lage sein, da es doch unter ihrem Protektorate erscheint. Und vollends die populär-wissenschaftliche Beilage, für die jeder der Brüder Artikel liefern kann und darf, kann von dem Redaktions-Komitee nur mit Hilfe von Nachschlagewerken geprüft werden. d) Nach den Bestimmungen unseres Ordens sind Erörterungen über Politik und Religion aus den Debatten der Logen ausgeschlossen. , Trotzdem sind wir verpflichtet, über die Judenfrage nicht nur in Deutschland, sondern auch in anderen Ländern unterrichtet zu sein. Wir müssen die Werke, die für und gegen die Juden geschrieben sind, kennen. Viel wichtiger noch wird für uns die Kenntnis der Werke sein, die sich mit der Religion der Juden beschäftigen. In neuester Zeit haben viele christliche Gelehrte es sich zur Aufgabe gestellt, die Inferiorität der jüdischen Religion wissenschaftlich zu begründen-, sie wollen, wie das bekannte Wort lautet, „der jüdischen Religion den Nimbus rauben". In den Logen soll aber das jüdische Bewusstsein gestärkt werden, hier sollen wir von der Unhaltbarkeit der Angriffe, die gegen die jüdische Religion erhoben werden, belehrt und überzeugt werden. Da die Grossloge zu diesen Aufgaben die Direktive zu geben hat, so dürfte es vor allem ihre Pflicht sein, die Werke, die zur Verteidigung der jüdischen Religion geschrieben sind, also Werke apologetischen Inhalts kennen zu lernen, um sie den Logen zur Anschaffung zu empfehlen. e) Den Beamten der Grossloge, sowie den Mitgliedern des General-Komitees obliegt es von Zeit zu Zeit die einzelnen Logen bei feierlichen Anlässen, Beamten - Installationen, Stiftungsfesten und dgl. mehr zu besuchen, bei welcher Gelegenheit sie in der Regel Ansprachen halten. Da man nicht gern bereits Gesagtes wiederholen mag, so dürfte es den besuchenden Brüdern wohl willkommen sein, wenn sie vor ihrer Reise sich über das Schicksal der Stadt, die sie zu besuchen haben, oder über die Persönlichkeit, deren Namen die zu besuchende Loge trägt etc. etc., orientieren könnten. Dadurch würden die besuchenden Brüder in der Lage sein, ihre Rede an die geschichtlichen Ereignisse des Ortes anzuknüpfen und aktuell zu gestalten. Diese Grosslogen-Bibliothek wird daher nicht nur Sammelwerke, Encyklopädien und Geschichtswerke besitzen müssen, sondern auch Monographien und Einzeldarstellungen. Nun aber könnte man einwenden: Da die Beamten der Grossloge und Mitglieder des General-Komitees in der Regel in grossen Städten wohnen, wo öffentliche Bibliotheken in Fülle vorhanden sind, so könnten sie ja doch gegebenen Falls diese Bibliotheken aufsuchen, um in den nötigen Büchern das Gesucht« zu finden. Wozu soll die Grossloge sich Ausgaben machen und eine Bibliothek anschaffen, die doch nur eine Zwergbibliothek sein und bleiben wird? Darauf ist zu erwidern: Wir brauchen vorläufig keine grosse, sondern eine kleine Handbibliothek mit den wichtigsten Nachschlagebüchern. Diese Bibliothek könnte dann durch Schenkungen vonseiten der Brüder an Umfang zunehmen. Was aber die Benutzung der öffentlichen Bibliotheken betrifft, so ist diese in der Regel mit Schwierigkeiten verbunden. Die Delegierten der Grossloge haben neben dem Ehrenamte auch ihren Beruf, der sie in Anspruch nimmt. Sie können daher nicht immer in die Bibliothek fahren, um dann evtl. noch zu erfahren, dass das gewünschte Buch verliehen sei. Nach alledem empfiehlt es sich wohl, der Anregung auf Schaffung einer Bibliothek bei der Grossloge Folge zu geben. * . •, * . .. •'..'.■>• iß ■' - 1 / * -• Inzwischen sind die Logen ersucht worden, uns die Kataloge ihrer Bibliotheken zu senden. An der Hand dieser

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