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Bericht der Großloge für Deutschland · 1907-04-01 · Nr. 3 - April · p. [Seite]

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Journal
Bericht der Großloge für Deutschland
Volume
1907
Issue
Nr. 3 - April
Date
1907-04-01
Page
[Seite] (sequence 9)
Language
German
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Loge sich zusammensetzen soll, wird Br. Jeselsohn betrant und ersackt, geeignete Mitglieder der August Lamey-Loge in dasselbe zu beraten. — Heber die Bodenkulturgesellschaft, aber die bei der Grossloge Anfragen resp. Beschwerden wegen nicht nachgekommener Zahlungsverpflichtungen eingegangen sind, referiert Br. Placzek. Er schildert ausführlich, wie die aas dem Bodenkaitarverein hervorgegangene Bodenkalturgesellschaft das verwahrloste Gut Neuhof bei Posen mit von der Giossloge und von Privatpersonen bewilb'gten Mitteln sowie durch Ausgabe von Auteilscheinen gekauft habe. Da die Besitzung sehr devastiert war, und da es ferner dem Unternehmen an den geeigneten praktischen Männern fehlte, die es mit Erfolg hätten leiten können, ging die Gesellschaft immer mehr zurück, bis sie schliesslich in die Lage geriet, das Gut Neuhof verkaufen zu müssen. Zum Glück für die Gesellschaft hat ihr die Ansiedelungskommission einen ziemlich hohen Preis gezahlt, da diese befürchtete, das Gut könnte in die Hände der Polen übergehen. Trotz des hohen Kaufpreises dürften die Besitzer der Anteilscheine, die fast ausschliesslich Logenbruder sind, höchsten 40 -50 Proz. ihrer Einlagen zurückbekommen. Dagegen dürfte das Darlehen der Grossloge in der Höhe von 5000 Mk. in 4—6 Wochen ganz zurückgezahlt werden. Zum Schluss berichtet der Grosspräs, von der ihm angeboter Schenkung eines Terrains in Wannsee bei Potsdam mit deaf (jädingung, dass die Giossloge bis zum Jahre 1911 eiue Bli .enanstalt darauf errichte. In der Debatte kommt allseitig der Wunsch zum Ausdruck, dieser Angelegenheit erst in nächster Zeit näher zu treten. i 107. Sitzung. Berlin, den 17. März 1907. Der Grosspräs. Br. Timendorfer eröffnet um 10 Uhr vormittags die Sitzung, bei der die BBr. Ludwig Cahen, Dr. Jeselsohn, Justizrat Joachim, Tuch und Wisloch entschuldigt fehlen, begrüsst herzlich die Erschienenen und gedenkt des verstorbenen Br. Heinrich Wisloch, dessen Liebe uud Treue zu unserem Orden. Zu Ehren des Heimgegangenen erheben sich die Brüder von ihren Sitzen. Auf der Tagesordnung steht die Erledigung der in der vorigen Sitzung eingehend erörterten Frage wegen Beteiligung der Grossloge an der Errichtung einer jüdischen Erziehungsanstalt für schwachsinnige Minderjährige mit der Summe von 40000 Mk. Der Grosspräs, teilt mit, dass die Mitglieder des Gen.-Kom. in der Zwischenzeit Gelegenheit genommen hätten, das in Frage stehende Projekt mit ihren Logen zu besprechen, und dass das Resultat dieser Besprechung ein -ehr günstiges sei; sämtliche Mitglieder des Gen.-Kom. seien Mir; di* Beteiligung der Grossloge an diesem humanen Werke. Trotz der allseitigen Zustimmung und der Sympathie, ilitf das Uuternehmen gefanden hat, entspinnt sich eine lebhafte Diskussion, an der sich sämtliche Anwesende beteiligen. Es werden die in der letzten Sitzung berührten Fragen nochmals eingehend erörtert, neue aufgeworfen und gewissenhaft beraten. Mit strenger Sachlichkeit beschäftigt sich das Gen.- Kom. mit den Fragen, ob die zu bewilligenden 40000 Mk. zum Bau ausreichen dürften, ob nicht der D. I, G. B. dann mit neuen Forderungen an uns herantreten würde, ferner, ob das Bedürfnis nach einer konfessionellen Anstalt tatsächlich bestehe, ob die Anstalt in dem geplanten Rahmen nicht zu klein sei Tür die angeblich grosse Zahl der Aufnahmebedürftigen, ob die Anstalt nur Schwachsinnige oder auch Idioten aufzunehmen hätte, ob die Grosslogenfonds angegriffen werden dürfen, ob die Grossloge im, Falle einer Bewilligung der geforderten Summe auch in die Verwaltung dieser Anstalt ein-, treten solle; ausserdem wurden noch sehr wertvolle und be^ herzigenswerte Anregungen, die Anstalt betreffend, gegeben. Das Referat des in voriger Sitzung zur Prüfung dieser Angelegenheit eingesetzten Ausschusses hält Br. Maretzki; es gelingt ihm auf die in den Verhandlungen aufgeworfenen Fragen befriedigende Antworten zu geben und die Bedenken zu zerstreuen. Wir werden, so führt der Redner u. a. aus, mit der von Fachmännern dem D. I. G. B. veranschlagten Bausumme ausreichen, da wohl 'ein praktisches, zweckentsprechendes Gebäude« aber kein Prunkpalast aufgeführt werden soll; die Anstalt soll blockartig gebaut werden und zwar so, dass sie in den ersten 3 Jahren nur 40 Kinder beherbergt. Wenn die Einrichtung sichbewährt, weWen neue blockartige Abteile zur Aufnahme einer grösseren Zahl von Zöglingen hinzukommen. Allzu viele Kinder jedoch dürfen in einer derartigen Anstalt nicht untergebracht werden, weil sonst die Aufsicht und die individuelle Erziehung, die solche Kranke in höchstem Masse erfordern, eine mangelhafte sein könnte. Was die Belegung anlangt, so wird eine strenge Auswahl bei der Aufnahme stattfinden müssen. In diese Anstalt gehören nur hinein: 1. die schwachsinnigen oder Schwachbegabten Kinder, die Debilen, und 2..die Irabecillen; nur bei diesen beiden Gruppen kann die plänmässige und rationelle Erziehung noch etwas erzielen. Dagegen bleiben von der Aufnahme ausgeschlossen: 1. die Vollidioten, 2. die psychopatischen, die erblich belasteten und 3. die perversen Kinder; diese gehören in eine Fürsorgeanstalt. Die Psychopathischen gehören schon aus dem Grunde in unsere Anstalt nicht hinein, weil sie stärker geistig und dementsprechend auch stärker leidenschaftlich veranlagt sind als die Imbecillen. Referent schliesst mit der Bitte den Vorschlag 'des D. L G. B. im Prinzip anzunehmen. In der an das Referat sich anschliessenden Debatte kommt die Geneigtheit sämtlicher Mitglieder zur Bewilligung der beantragten Summe zum Ausdruck; es herrscht nur eine Meinungsverschiedenheit darüber, ob die Grossloge an der Verwaltung und dem späteren Betriebe der Anstalt teilnehmen solle. Schliesslich gelangt ein Antrag des Br. Heinemann zur Abstimmung. Derselbe lautet; „Das Gen.-Kom. beschliesst: Auf den Antrag des D. I. G: B. wird zum Bau einer Anstalt für schwachsinnige minderjährige Kinder ein Beitrag von 40000 M. geleistet, zu dessen Deckung 15 000 M. aus dem Julius Bien-, 10 000 M. aus dem Grosslogen-, 5000 M. aus dem Bodenkultur- und 15O0 M. aus dem Leichtentritt-Fonds entnommen Werden sollen." Dieser Antrag wird einstimmig angenommen. Der Vorsitzende lässt hierauf, darüber abstimmen, ob die Grossloge in die Verwaltung eintreten solle, oder nicht. Die Abstimmung ergibt: 8. Stimmen dafür und 4 Stimmen dagegen. Der Eintritt der Grossiege in die Verwaltung der neuzugründenden Anstalt ist somit beschlossen.

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