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Bericht der Großloge für Deutschland · 1906-09-01 · Nr. 6 - September · p. [Seite]

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Journal
Bericht der Großloge für Deutschland
Volume
1906
Issue
Nr. 6 - September
Date
1906-09-01
Page
[Seite] (sequence 5)
Language
German
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— 77 — gleichzeitig für Sie ein Amt geschaffen, am Ihre Ktä'te, hochverehrter Bruder, für Lebensdauer dem höchsten Kate unserer Institution zu sichern. Dieses Amt hat uns die Freude bereitet und die Gelegenheit gegeben, mit Ihnen als unsern unmittelbaren Vorgesetzten dauernd in Verbindung zu bleiben, und so bis auf den heutigen Tag wahrzunehmen, wie Sie mit ungeschwächten Kräften das weitere Emporblühen des Ordens seine Ausbreitung und die Erweiterung seiner Ziele auch jetzt noch als Ihre Lebensaufgabe erachten. — An Jahren ein ehrbarer Greis, entspricht Ihre Tätigkeit dem besten Mannesalter und ist es unser herzinnigster Wunsch zu Ihrem 80. Geburtslage, dass Ihnen von der gütigen Vorsehung noch ein langes Leben beschieden sein möge, in körperlicher Rüstigkeit und Frische des Geistes. Wie Ihnen, dem deutscheu Landsmanne, die Herzen aller unserer deutschen Brüder in Liebe und Treue zugetan sind, wie die deutschen Brüder bestrebt gewesen, durch Einsetzen ihrer besten Kräfte iür den U. O. B. B. Ihnen Freude zu bereiten, so haben auch Sie uns, teurer Bruder, stets Ihr Wohlwollen und Ihre Förderung zuteil werden lassen. Mögen diese angenehmen wechselseitigen Beziehungen noch viele viele Jahre vorwalten, zu unserer aufrichtigen und innigsten Freude, Mit diesem Wunsche, der hoffentlich in Erfüllung gehen wird, oegrüssen wir. Sie. lieber Bruder Bieu, namens des gesamten VIII. Distrikts U. O. B. B: In W. B. u. E Timendorfer Präsident. D. Wolff, Sekretär. Ausserdem hat die Grossloge veranlasst, dass in ihrem Namen Br. Bien an seinem Geburtstage ein schönes Blumenarrangement überreicht werden wird. Auch Br. Simon Wo 1 f in Washington, der am 28. er. seinen 70. Geburtstag begeht, haben Wir in gleicher Weise unsere Sympathien zum Ausdruck gebracht, und in einem Glückwunschschreiben unsere Dankbarkeit betont für die grossen Dienste, die er dem Orden und der Judenheit eine lange Reihe von Jahren hindurch geleistet hat, woraus die besten Erfolge auch gegenwärtig noch zu verzeichnen sind. Br. Simon Wolf hat sich auch auf staatlichen Gebieten hervorragend betätigt und die grösste Wertschätzung erworben: er erfreut sich in Amerika allgemeiner Anerkennung. Dass er viele Jahre hindurch Vizepräsident des-'TSxekutiv-Komitees gewesen, und nach dem Ableben des Br. Leo N. Leri an der Spitze der obersteu Ordensbehörde gestanden, sei hier noch kurz vermerkt. Anfechtung des Ausschlusses eines Logenmitgliedes im Prozessweg. Eiu in der Juristischen Wochenschrift in No. 13 des lautenden Jahrgangs veröffentlichtes Reichsgerichtsurteil vom 23. Mai 1906, welches die Zul&ssigkeit des Rechtswegs bei .satzungswidrigem Ausschlüsse eines Mitglieds aus einer Loge ausspricht, ist auch für unsern Orden von Bedeutung. Ein Mitglied einer Freimaurerloge war durch Urteil des Ehrenrats seiner Loge aus dieser ausgeschlossen worden und hatte dagegen Beruiung an den Ehrenrat der Grossloge erhoben, welcher ein freisprechendes Urteil erliess. Nachträglich erklärte aber der Vorstand A6r Grossloge dem betrettenden Logenmitglied gegenüber das Urteil des Ehrenrats der Gussloge als hinfällig aus einem hier nicht näher interessierenden Grunde. Der Logenbruder erhob darauf Klage gegen du Grossloge beim ordentlichen Gericht und beantragte gerichtliche Feststellung, dass das freisprechende Urteil des Ehrenrats der Grossloge za ^Recht bestehe und dass die gegenteilige Erklärung des Verstandes der Grossloge nicht rechts wirksam sei. In diesem Sinne erkannte in letzter Instanz das Reichsgericht, aus dessen Urteilsbegründung folgende Sätze anzuführen sind:- Der Kläger könne gegen die Grossloge klagen, trotzdem er nicht selbst Mitglied derselben sei; denn die Satzung beweise, dass zwischen den Mitgliedern der Einzellogen und der Grossloge wichtige unmittelbare Rechtsbeziehungen bestehen, dass insbesondere ein Organ der Grossloge, ihr Ehrenrat, mit" für den Kläger sowohl als für die Einzellogen verbindlicher- Wirkung endgültig über die Fortdauer seiner Zugehörigkeit zur Einzelloge zu besclrliesseu habe; es sei ferner zwar richtig, dass die Vereine nach L'as»- gabe ihrer Satzungen autonom seien, und die Gerichte die sachliche Berechtigung des satzungsgemäss vorgenommenen Ausschlusses eines Vereinsmitgliedes nicht nachprüfen könne..; allein diese Verweigerung. des staatlichen Rechtsschutzes sei nur deshalb gerechtfertigt, weil'sich das betreffende ^Mitglied durch seinen Eintritt freiwillig .der Vereinssatzung unterworfen habe: wenn, wie es in dem der Entscheidung unterliegenden Fall zutreffe, Massnahmen vorliegen, welche in der Satzung nicht vorgesehen sind, beaw. ihr zuwiderlaufe?, dann könne die Anrufung der staatlichen Gerichte nicht versagt bleiben und gegen den satzungswrdrigen Ausschluss die gerichtliche Entscheidung herbeigeführt werden. ' Vorstehende, vom Reichsgericht schon mehrfach zur Anwendung gebrachte Rechtsanschauung bildet eine Mahnung, das ehrenrätliche Verfahrenstreng nach Vorschrift der Satzung zu handhaben. Werden bei dem etwaigen Ausschluss eines Logenmitglieds die Bestimmungen der Satzuug eingehalten; so kann der Ausschluss im Prozessweg nicht angefochten werden und ist das ehrenrätliche Verfahren jeder gerichtlichen Nachprüfung in bezug, auf; die sachliche Berechtigung des Ausschlusses entzogeu. ~ Nur -bei. satzungswidrigem Vorgehen bleibt dem ausgeschlossenen Mitglied die Möglichkeit, sich mit Erfolg an das Gericht zu wenden. Dr. .Heinrich Wolf, '■ Expräsident der Stuttgart-Loge. Die Erölfnung der neuen Räume des Vereins fflr Arbeitsnachweis. ' begründet von den Berliner Bnei - Bri s s - L o g e n Ü. O. B. B. i | >' * •'^'* r Kdel der Mensch, der.dem Bruder in Not Hilfreich und 'freudig reichet «las llrol! . Edler jedoch, der ihm Möglichkeit schatte. Sich zu ernähren aus eigener Kraft! Mit diesen Worten scWoss der Vorsitzende des Vereins ür Arbeitsnachweis, Br. Dr. Max Ginsberg seine kurze und iuhaltreiche Ansprache, mit der er a.n Sonntag den 2. September d. J. in den neuen Räumen des Vereins, VI o n b i j o u p 1 a t z 10 die Kahlreich erschienenen Gäste begrüsste und in der er ausführte: „Unser Arbeitsnachweis, dem eine entscheidende Rolle bei-der Lösung grosser sozialer uud

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