Mannheim
Compact Memory

Bericht der Großloge für Deutschland · 1906-03-01 · Nr. 2 - März · p. [Seite]

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Bericht der Großloge für Deutschland
Volume
1906
Issue
Nr. 2 - März
Date
1906-03-01
Page
[Seite] (sequence 2)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
92% known words query
IRI
…/4864325-6028968-6074133--0980-4865138
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

.'0 "weiden die Beiträge durch ^Entnahme aus einem disponibejen Fonds oder durch besondere Steuer aufgebracht. i ° — I eber die Verwendung des Fonds soll z. Z. noch keine Bestimmung getroffen werduD, Der Fonds daif jederzeit durch freiwilligeSSpenden der Logen oder Brüder vergiössert werden. Antrag des Repräsentanten Joachim von der Deutschen Reichs-Loge. , 7 10. Die Grossloge wolle beschliessen: Zum 25 jähriges Jubiläum des Ordens in Deutschiau l wird von der Grossloge ein Fouls zur Unterstützui von Wissenschaft, Kun>t und Handwerk gegründet. Die Grundsätze für die Speisung dieses Fonds und die Bewilligung von Unterstutzungen werden vom GeLeral Komitee aufgestellt. Antrag der Repräsentanten der Frankfurt-Loge. 11. DieGrossloge möge beschliessen. dem Deutsdr Israelitischen Gemeindebund für die nächsten zwei Jahre mindestens 1000'Mark für jedes Jahr, zur Förderung des Religicms Unterrichts" in kleineren Oemeiudeu als Beihilfe zu gewähren. Autrag des Repräsentanten Dr. Cohn von der Frater nitas-Loge. unterstützt von den Expräsidenten der Saxonia-Loge. 12. Zu 2 der I. Abteilung der Grosslogengesetze, welcher in seinem Schlusssatze lautet: „Unter Expräsidenten sind nur diejenigen zu verstehen, welche einen vollen Termin als Präsidenten amtier! haben" ist hinzuzufügen : „es sei denn, dass die Grossloge bezüglich der j,Abkürzung dieses Termins Dispens erteilt. Antrag des Repräsentanten Dr. Cohn von der Fraternitas-Loge, unterstützt von 9 Expräsidenten. 13. .!»•§ 29 Abt. II der allgemeinen Gesetze für die deutscheu Logen kbl] es anstatt: rEhrenrat, welcher aus sämtlichen Beamten etc. besteht" heissen: „ausjs-iimtlichen Wahlbeamten*. Ferner soll es in demselben > 29 Abt. II der Glosslogengesetze statt: .der Ehrenrat ist bescblus.-fähig bei Anwesenheit von 7 Mitgliedern" heissen: -beschlussfähig bei Anwesenheit von 5 Mitgliedern.- Antrag der Repräsentanten Alb. Bloch, II. B or c har d t, M a x i m i 1 i a n S t e i n. 14. Die Grossloge wolle beschliessen: Der geschäftsführende Ausschuss soll fortan aus 7 Mitgliedern (statt bisher aus "5) bestehen. AntragdesRepräsentantenJunker mann, von d e.r West.falia-Loge. 15. -Es möge ein-Logeukalender in Taschenlo: mat herausgegeben werden, welcher enthält: die Namen sämtlicher Deutschen Logen, deren Domizile, Sitzuugstage und Beamten, sowie die von den Logen geschaffeneu humanitären Einrichtungen. (Zu den Anträgen 12, 13 und 14 sind die Antragsteller Referenten, die Correferate sind dem Gesetze's-Koaaitee übertragen worden.) Folgenden Anträgen sind BtgrQnduüg'n beigegeben: Zum Antrag Joachim (So. 10.) Die Anträge auf Errichtung von Anstalten für Xeivenkrauke etc. müssen daran scheitern, dass der Orden in Deutschland, dessen Mittel für die vei seine leusteu Zwecke in erheblichem Masse in Anspruch genommen sind, für sich allein nicht kräftig genug ist, die sehr bedeutenden Opfer der E r rfcbtuYg irgend einer Anstalt aufaubi ingeu, und es nicht verantworten kanu, sich die Sorgen und Lasten der dauernden Unterhaltung einer solchen Anstalt — neben der Pflicht der Erfüllung zahlreicher anderer Aufgaben — aufzubürden. Ein Zusammengehen mitanderen Kor parat ioueu aber ist mit dem Wesen einer Jubiläumsstiftung des Ordens unvereinbar; Der- Orden muss deshalb davon absehen, sich duiv.li ein grosses, nach aussen in die Erscheinung tretendes Werk bemerkbar' zu machen. Ein etwaiger Misserfolg würde seinen Ruf nur schädigen; anderseits bedarf der Orden in Deutschland eines äusseren Beweises für seine segensreiche Wirksamkeit nicht mehr. Dagegen entspricht es fast allseitigen Wünschen der Ordensmitglieder, den Gedenktag des Ordens durch einen Akt der Wohltätigkeit in grossem S:ile zu feiern. Die zu erlichtende Stiftung wird auf allseitige Sympathie aber nur dann rechnen können, wenn sie einem merkbaren BedBrfuis entgegenkommt, und wenn die erforderlichen Geldmittel leicht und ohne Beeinträchtigung der sonstigen Aufgaben des Ordens zur Verfügung gestellt werden können. Beide Voraussetzungen treffen bei der beantragten Stiftung zu. Die Aufgaben des Ordens in Deutschland sind im wesentlichen kulturelle. Die Unterstützung von Wissenschalt und Kunst ist eins der vornehmsten Ordensgelote, und wiederholt hat die Grossloge aus den besonderen deutschen Verhältnissen heraus die Förderung des Handwerks unter den deutschen Juden für notwendi£%rachtet. Wenn diese Kulturabgaben bisher nicht die volle Berücksichtigung erfahren haben, so lag das im wesentlichen am Maugel bestimmter, d*fur reservierter. Fonds. Ausserordentlich zahlreich sind Unterstützungsgesuche von würdigen Jüngern der Wissenschaft, der Kunst und des Handwerks an die Grossloge gestellt worden; sie mussten zumeist mit dem Ausdruck des Bedauerns vom geschäftsführenden Ausschuss wegen Mangels dalür bestimmter Foads abgelehnt werden. Auch gegenwärtig liegt dem Ausschuss ein Gesuch um Subventionierung eines bedeutsamen wissenschaftlichen Werkes vor, was der Abweisung verfallen muss-, wenn es nicht gelingt, es unter lie Rubrik eines bestehenden Fonds zu bringen. Unterliegt sonach das Bedürfnis keinem Zweifel, so sind anderseits die erforderlichen Mittel leicht aufzubringen. Bis zur Sammlung eines eisernen Fonds, dessen Zinsen allein ausreichen, kann der Fonds die notwendigen Mittel alijährlich als den allgemeinen Fonds — etwa jährlich 3000 Maik — erhalten. Ein weiterer Vorzug besteht darin, dass die Höhe ler Ausgaben sich ganz nach dem Bestände der vorhandenen Mittel richten kann, sodass dauernd eine Begrenzung der Mittel ermöglicht ist. Irgend welche dringenden Aufgaben körnen daher niemals durch die Gründung des Fonds beeinträchtigt werden.; Ich nehme daher den Antrag wieder auf, den ich schon vor 5 Jahren bei der ersten Erörterung des JubüäOmsfonds gestellt hab •. Die bisherigen Verhandlungen haben zur Evidenz gezeigt, dass nichts erreicht werden wird, wenn gar zu Grossaitiges und Kostspieliges erstrebt wird.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.