Bericht der Großloge für Deutschland
- Journal
- Bericht der Großloge für Deutschland
- Volume
- 1906
- Issue
- Nr. 2 - März
- Date
- 1906-03-01
- Page
- [Seite] (sequence 1)
- Language
- German
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BERLIN, im März 1906. No. 2. Bericht der Grossloge für Deutschland I. O. B. B. Nachdruck sämtlicher Artikel aus diesen Berichten verboten. Fernsprecher: Di Wolff, VI. No. 4619, Wilhelmstrasse 118. Die 17. ordentliche Sitzung unserer Grossloge. Zu dieser Sitzung, die am 25. und 26. März er. stattfinden wird, entsenden die Logen unseres Distrikts t>5 Repräsentanten, woraus ein erfreuliches Wachstuni unseres Distrikts hervorgeht. Zu den Anträgen, die bisher den Repräsentanten und Logen bekannt gegeben worden, kommen noch einige weitere inzwischen eingegangene Anträge hinzu, sodass die Tagesordnung gegenwärtig lautet: Anträge des General-Komitees. 1. a) Das Gesuch des Deutsch-Israelitischen Gemeindebundes um G« Währung von Mk. 1000 als Beihilfe zur Erteilung vön Religionsunterricht an kleinen Gemeinden soll durch die Voll Versammlung der Grossloge erledigt werden. Im Anschluss hieran gemäss Beschluss No. 58 vom 25. Januar 1906.' b) Der "Vollversammlung der Grossloge soll vorgeschlagen werden, den sonst zum Zwecke der Erteilung von Religio nsunterricht dem Deutsch-Israelitischen Gemeindebunde gewährten Betrag von Mk. 1000 für dieselben Zweck 5 zur Disposition der Grossloge zu belassen, um den Logen behilflich zu sein, soweit diese eigene Einrichtungen auf diesem Gebiete treffen. Beschluss No. 58 vom 25. Januar 1906. (Referent Br B e r g e 1.) 2. Zu Einen des 25 jährigen Jubiläums des Ordens in Deutschland soll ein Fonds geschaffen werden, dessen Zweckbestimmung einer späteren Beschlussfassung vorbehalten bleibt. Dieser Jubiläumsfonds soll durch freiwillige Beiträge aufgebracht werden. Beschluss No. 50 vom U. Januar 1906. (Referent Br. D. Wolff) 3. Die Voll Versammlung der Grossloge soll eine Entscheidung darüber treffen, ob dass von der Grossloge eingesetzte Komitee zur Bekämpfung des Mädchenhandels seine Tätigkeit auch auf die Besserung der sozialen Verhältnisse der Glaubensgenossen in Galizieu erstrecken soll.. TREferent Br. T~uch, (JorreierelitBr. Joachim.) 4. Ob die Erhebungen in Hessen durchgeführt, und diesbezügliche Abmachungen mit dem Verein für jüdische Statistik getroffen werden sollen, soll der Vollversammlung der Grossloge zur Entscheidung überwiesen werden. — (Referent Br. Dr. M a r e t z k i.) Anträge der Repräsentanten* Dr. Kroner und Dr. Gunzenhauser von der Stuttgart-Loge. 5. a) Die Grossloge bildet künftig nicht mehr Krankenpflegerinnen auf allgemeine Kosten aus. b) Sie vermittelt dagegen die Ausbildung von Krankenpflegerinnen auf Kosten der einzelnen Logen. Antrag des Repräsentanten derDeutschen Reichs-Loge 6. Die Grossloge wolle die Anträge a) und b) der Stuttgart- Loge ablehnen. (Referenten -die Repräsentanten der Stuttgart-Loge, Correferent Br. Ad. Mayer.) Antrag des Repräsentanten Tuch von der Henry Jones-Loge. 7. Dem von der Grossloge eingesetzten Komitee zur Bekämpfung des Mädchenhandels wolle die Grossloge für jeden der beiden Zeitabschnitte 1. April 1906 bis. 31. März 1907 und 1. April 1907 bis 31. März 1908. einen in der bisher üblichen Weis^ zu erhebenden Kredit von je Mk. 4000 bewilligen: »- (Referent Br. Tuch, Correferent Br. Joachim.). Antrag des Repräsentanten Meinhard Borchardt von der Btirth. Auerbach-Loge. 8. Die Grossloge wolle beschliesseu, dass auch Logenbrüder, die nicht Expräsidenten sind, zu den Versammlungen der Grossloge als Delegierte mit Sitz und Stimme zugelassen werden, sofern dieselben a) 5 Jahre der Loge angehören, b) in einer von einem Viertel der Mitglieder unterzeichneten Eingabe an den Präsidenten in Vorschlag und c) nach Massgabe der Bestimmungen für die Aufnahme neuer Mitglieder gewählt werden. (Referent Br. Borchardt, Correferent Br. Ad. Mayer.) Antrag .des Repräsentanten Dr. Alfred Cohn von der : Fraternitas-Loge. t ,9. Die Grosslog* wolle beschliessen: Mit dem 25. Jahrestage des Bestehens des Ordens in Deutschland wird ein Fonds gegründet, der bis zum 50. Jahrestage lediglich angesammelt und erst dann seiner Bestimmung zngelilhrt wird. — Der Fonds wird gebildet aus festen Beiträgen'sämtlicher Logen und zwar aus Beiträgeu die, nach der Kopfzahl berechnet gleich gross sind und nicht mehr als 2 Mk. pro Kopf und Jahr betragen dürfen. — Nach Belieben der einzelneu Logen