Bericht der Großloge für Deutschland
- Journal
- Bericht der Großloge für Deutschland
- Volume
- 1906
- Issue
- Nr. 1 - Januar
- Date
- 1906-01-01
- Page
- [Seite] (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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— 6. — wir fortdauernd noch auf gute Einnahmen zu rechnen haben. Unter diesen Umständen dürfte es doch schwer werden, für den speziellen, Zweck zu sammeln. Ich zweifle nicht an dem guten Willen der Brüder, ich gebe mich der Hoffnung hin, dass es trotz der grossen Schwierigkeiten wohl möglich sein wird, durch freiwillige Zeichnungen den Grundstock für Erwerb von Grund und Boden sowie den Bau der Heilanstalt, die mit 200000 Mark angesetzt sind, zu beschatten, und zwar schon im nächsten Jahre, damit wir am Jubiläumstage den Grundstein legen können. Für die Einrichtung und Betriebskosten soll nach untenstehenden Vorschlägen gesorgt werden. Anträge des Komitees. 1. Für Erwerb und Terrain durch freiwillige Zeichnungen i^iiO000 Mark zu beschatten während des Jahres 190G. 2. Logen und Logenverbände mögen .Freibetten stiften 1 mit dem Rechte der Belegung, pro Bett 12—10000 Mk. S^jEs werden Halb- und Viertel-Freibetten zugelassen. 4. Durch Freibetten soll ein Fonds von 3C0000 Mark angesammelt werden, deren Zinsen für Verwaltung und Verpflegung benutzt weiden. 5. Die weiter erforderlichen Unterhaltungskosten sollen durch Beiträge und Rückerstattung der Pflegekost aufgebracht werden. Eine Anzahl unentgeltlicher Aufnahmen soll gesichert werden. |. 6. Br. Kuznitzky beantragt, die gesamten Kosten durch Umlage bei den Brüdern aufzubringen." In der sich hieranschliessenden Debatte wird zunächst § ' - . konstatiert, dass das von der General-Versammlung in seiner vorigen Sitzung eingesetzte kleine Komitee nur die Aufgabe hatte, festzustellen, welche Mittel erforderlich wären für die Errichtung und Erhaltung einer Heilanstalt für jüdische Qeistes- und Nervenkranke. Hierauf beruht das Referat des -Bf. Dr. Maretzki; besonders habe das kleine Komitee keiner- %■ . . * J * lei Stellung genommen zu der Frage, ob. die Errichtung einer solchen Heilanstalt dem General-Komitee resp. der Grossloge zu empfehlen sei. Wohl alle Anwesenden nehmen zur Frage der Jubiläumsstiftung Stellung, zum Teil die Errichtung der bezeichneten Heilanstalt streng ablehnend, zum Teil dem Plane zustimmend, jedoch nur dann, wenn die erforderlichen Mittel hierfür vorhanden wären. Ueber die Aufbringung der Mittel gehen die Ansichten gleichfalls auseinander. Die in den Anträgen des Komitees aufgestellten Summen werden als viel zu hoch befunden, das was wirklich gebraucht werde, dürfte durch einen Jahresbeitrag von Mk. 4.— pro Mitglied innerhalb unseres Distriktes aufgebracht werden können. Auch -wird noch betont, dass, wenn wir unseren Brüdern eine so drückende Last auflegen wollten, wie die Errichtung und Erhaltuug der geplanten Heilanstalt, dann würden wir uns fjir alle Zeiten festlegen, and kaum in der Lage sein, bei anderen Aufgaben mitzuwirken, woraus aber ein grosser Schaden für unsere Institution in Deutschland zu befürchten wäre. Nach fast dreistündiger Debatte über diesen Gegenstand wird schliesslich der Antrag des Br. Heinemann mit allen gegen drei Stimmen angenommen, der da lautet: „Zu Ehren des 25-jährigen Jubiläums des Ordens U, O; B. B. in Deutschland soll ein Fonds geschaffen werden, dessen Zweckbestimmung einer späteren Beschlussfassung vorbehalten bleibt." Zu der weiteren Frage, ob der Jubiläumsfonds durch freiwillige Beiträge oder durch ein Umlageverfahren aufgebracht werden soll, gehen gleichfalls die Ansichten auseinander. Es wird betont, dass eine Umlage zu Gunsten .des zu schaffenden Jubiläumsfonds eine Belastung der Brüder darstellen würde, die von vielen nicht getragen werden könne, es entspreche mehr dem Wesen eines Jubiläumsfonds, wenn derselbe ohne Zwang durch freiwillige Beiträge aufgebracht wird. Ueberdies seien die Brüder und Logen durch die Hilfsaktion für die russischen Juden ausserordentlich in Anspruch genommen, von einer weiteren direkten Belastung sei deshalb abzusehen. Demgegenüber wurde geltend gemacht, dass wenn ein ansehnlicher Jubiläumsfonds in absehbarer Zeit überhaupt geschaffen werden soll, eine Umlage gar nicht vermieden werden kann, durch freiwillige Beiträge allein^ dürfte der Jubiläumsfonds wohl erst nach einer langen Reihe von Jahren eine derartige Höhe erreichen, dass mit demselben etwas Erspriessliches geleistet werden kann. Eine Umlage auch selbst von bescheidenem Betrage, beispielsweise von Mk. 2,50 pro Quartal, könne doch nicht als eine drückende Belastung angesehen werden, und doch kämen hierbei pro Jahr Mk. (55000 auf, sodass nach hur wenigen Jahren schon der Jubiläumsfonds in Wirksamkeit treten könnte. Ueberdies entspricht es den Wünschen der meisten Logen, die bisher zu der Frage sich geäussert haben, wenn eine Umlage von einigen Mark beschlossen werde. Bei der Abstimmung erklärt sich die Versammlung mit allen gegen 3 Stimmen für die Bildung des Jubiläumsfonds durch freiwillige Beiträge, ein Umlageverfahren wird abgelehnt. Diese Beschlüsse sollen der Vollversammlung der Grossloge unterbreitet werden, den geäusserten Wünschen zufolge sollen jedoch die Logen aufgeforderd werden, sich darüber ' zu äussern, wie der Jubiläumsfonds aufgebracht werden soll. Ueber die Aufgaben des Komitees zur Bekämpfung des Mädchenhandels äussert sich Br. Tuch in ausführlicher -Weise und entspinnt sich eine Debatte über das Prinzip, ob dem Komitee auch die Aufgabe zu überlassen sei, zu Gunsten der Juden Galiziens zu wirken, oder ob diese Aufgabe unter Mitwirkung des Ordens beim Hilfsverein der Deutschen Juden verbleiben soll. Br. Tuch übernimmt es, für die Vollversammlung der Grossloge ein entsprechendes Referat zu erstatten, und soll alsdann über dieses Prinzip vom Plenum der Grossloge Beschluss gefasst werden. Zu der Frage der Versorgung russischer Waisen auch in Deutschland berichtet Br. Bergel über die Konferenz * am 4. Januar zu Frankfurt a. M, an welcher, er im Verein mit Br. Wisloch als Delegierter der Grossloge teilgenommen habe. Die Konferenz, die von Vertretern aller grossen jüdischen Institutionen beschickt gewesen, habe übereinstimmend der Grossloge für Deutschland die Führung auf diesem Gebiet überlassen, die Grossloge könne sich dieser Aufgabe um so mehr unterziehen, als, wie festgestellt worden, die Zahl der in Deutschland unterzubringenden Waisenkinder eine viel geringere ist, als ursprünglich angenommen war. Somit können die Kosten, die der Grossloge entstehen dürften, keineswegs gross sein Zwar gebe es in Russland leider sehr viele Halb- und Ganzwaisen, indessen die Mütter, wenn auch zu Witwen geworden, mögen sich trotz aller Kümmernis und Not von