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Bericht der Großloge für Deutschland · 1906-01-01 · Nr. 1 - Januar · p. [Seite]

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Journal
Bericht der Großloge für Deutschland
Volume
1906
Issue
Nr. 1 - Januar
Date
1906-01-01
Page
[Seite] (sequence 4)
Language
German
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Krankenhaus solche Kranke nicht aufnehmen; zweitens sehe ich auch kein Heil für diese Kranken in einem allgemeinen Krankenhaas. Sie bedürfen einer besonderen Art von Behandlang, von Verpflegang, von Umgang and von Beeinflussung. Und selbst, wenn wir uns auf diese Dinge einlassen wollten, selbst wenn es uns gelänge, 10—15 Betten für uns zu reservieren, das Geld,, das wir hierfür ausgeben würden, wäre ins Wasser geworfen, bringt uns Schaden und keinen Nutzen. Nun noch einige speziellere5 Wünsche, die vorgebracht worden sind. Von vielen Seiten wird gewünscht, die Heilanstalt in einer zentralen Lage Deutschlands zu errichten. Dem kann man unbedingt zustimmen. Sie muss aber in der Xähe^ner grösseren Stadt liegen, der leichten und geregelten Verproviantierung wegen. In der Stadt muss eine Loge sein, damit sie die Aufsicht und Kontrolle habe. Ferner wünscht einer, man soll die Anstalt auch für Frauen einrichten, eine Sache, die ich a priori aufgenommen habe und dem das Komitee auch zugestimmt hat. Ein anderer sagt, das ist ja alles in die Luft hineingesprochen, wir haben noch keine statistischen Unterlagen, wie viele solcher Kranken es unter den Juden gibt. Es bestehen gute Arbeiten über die moderne Entwickelung des Judentums, über die Pathologie der Juden. Also eine Enquete abermals, die den Plan nach dem Beispiel der hessischen Enquete leider auch ad calendas graecas vertagen würde, können wir nicht annehmen. Viele sagen sich, wenn schon ein solches Haus für Nervöse gebaut werden soll, so müsse es vor allen Dingen für Geisteskranke geschaffen werden. Sie werden im nächsten Monatsberichtausführliche Artikel darüber lesen. Wir haben geglaubt, unseren Brüdern das ganze Material vor Augen zu führen, damit sie selbst urteilen können und sich eine Meinung bilden und diese Meinung aussprechen und sie vertreten. Nun, ein Irrenbaus zu bauen, ist viel weniger kostspielig. Da kann man 10 - 20 Kranke in einem Zimmer unterbringen, die Verpflegung ist eine entsprechend geringere, die Ansprüche der Landespolizei an solche Dinge sind nicht so umfangreich, kurz und gut, das würde weit weniger kostspielig sein. Aber ich habe von vornherein betont, dass eine Verpflichtung, für Irre zu sorgen. Staat und Gemeinden obliegt, dass wir gar keine Berechtigung und Verpflichtung haben, diesen Behörden und diesen Verbänden irgendwie die Kosten dafür abzunehmen. Wünscht irgend ein Verband oder eine Behörde irgendwie bei uns den Kranken aufgenommen, so hat er genau so zu bezahlen, wie auf der Landesirrenanstalt oder anderswo. Zweitens ist es undenkbar, dass auf demselben Areal eine Irrenansialt und eine Anstalt für Nervöse errichtet wird. Das geht anter keinen Umständen, das geht nicht aas den Rücksichten der ärztlichen Behandlang, das geht nicht aus Rücksichten der Gemeinschaft miteinander. Ausserdem ist es ein unbestreitbares Moment für nervöse Kranke, "die doch ihres Verstandes vollkommen mächtig sind, nicht zusammen zu sein, wenn auch nicht unter etnem Dache, so doch innerhalb eines Zaunes mit Irren. Und bedenken Sie ferner, unsere Glaubensgenossen sind von einer grossen Empfindlichkeit, und wir würden keinen bewegen können, in eine solche Anstalt sich aufnehmen zu lassen. Was wir auch unternehmen, vergessen Sie nicht, es darf nicht den Rahmen der möglichen Ausführbarkeit überschreiten. Wir können nur klein anfangen, mit geringen Mitteln, and dann allmählich, wenn wir prosperieren, weiter kommen. Hier zeigt sich am besten das Sprichwort: „In der Beschränkung zeigt sich erst der wahre Meister*. Das müssen wir festhalten. Und noch ein anderer Gesichtspunkt, der in verschiedenen, und zwar südlichen Logen geltend gemacht worden ist, dass sie sich sagen, sie lehnen jede konfessionelle Einrichtung ab. Ja, ein Bruder sagte mir: .Warum bauen Sie nicht gleich jüdische Gefängnisse?' Ich meine, das heisst den Spott aufs Höchste getrieben, und man sollte ernsten Dingen etwas ernster begegnen. Meine Brüder, wie Sie mich kennen, bin ich kein fanatischer Menscb, der nun durch alle Kategorien der Gesellschaft, durch alle Phasen der Entwickelung des Judentums eine Absonderung von unseren christlichen Mitbürgern wünscht. Ja, aus meiner eigenen Tätigkeit für die Logen werden Sie ersehen, dass ich in vielen Dingen dafür war, mit unseren christlichen Mitbürgern in Wohlfahrtsdingen mitzuarbeiten. Aber wenn diese Grundsätze, die wir hier aussprechen, einen lebhaften Wiederhall finden in den nichtjüdischen Kreisen, dann gut! Aber das geschieht unter' keine« Umstänhen. Wie müssen wir betteln, wenn wir die Aufnahme eines iüdischen Kranken in eine nicht jüdische Anstalt wünschen. Aber ich gebe die Hoffnung, dass es anders werden wird, nicht auf, doch zur Zeit ist das nicht möglich. Wir haben ja jetzt eine Generation, die die judenfeindlichen Tendenzen in prononcierter Weise vertritt. Es wird über eine Generation vergehen-, ehe der Ausgleich zustande kommt. Sollen wir auf diesen Moment warten, sollen wir unsere kranken Glaubensgenossen verweisen auf die künftige Zeit? Das können wir nicht, das dürfen wir nicht. Die Tendenz der allgemeinen Kultur geht ja dahin, dass unter scharfer Betonung der Konfessionalität sich die Konfessionen für sich und aus sich heraus ihre Wohlfahrtseinrichtungen schaffen. Die anderen Konfessionen sind unseren Ideen seit Jahren weit voraus, wir hinken förmlich nach and wir haben noch ausserordentlich viel nachzuholen, wenn wir auf die Höhe kommen wollen, welche die anderen Konfessionen bereits erreicht haben. Also so sehr ich die Idee anerkennen muss, so spricht doch in der Tat die Praxis dafür, dass wir noch nicht mit den anderen Konfessionen in Wohlfahrtsbestrebungen zusammengehen können, so dass wir aas unseren eigenen Mitteln eine solche Anstalt schaffen müssen. Nun hat ein Kollege erklärt, dass für nervös Kranke, für funktionell Kranke, d. h. für Leute, die an Nervenschwäche, Hypochondrie etc. leiden, eine Heilanstalt nicht notwendig ist und dass eine Anstalt für Irtenkranke viel notwendiger ist. Erstens muss ich sagen, dass der Geisteskranke viel länger in einer Anstalt Aufenthalt haben muss wie ein Nervöser. Das ist unter 3/4—1 Jahr nicht abzumachen, während der nervöse Kranke schon innerhalb 6 Wochen oder 2—3 Monaten so weit wieder hergestellt sein kann, dass er seiner Aibeit nachgehen kann. Zweitens, was noch wichtiger ist, was treibt uns denn dazu, eine solche Heilstätte für Nervöse zu errichten? Weil wir gefanden haben — and das ist zahlenmässig zu belegen — dass es vor allen Dingen darauf ankommt, diese Kranken so schleunigst wie möglich wieder erwerbsfähig zu machen. Das haben wir bei den Irren nicht als Ziel vor Augen,

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