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Bericht der Großloge für Deutschland · 1905-12-01 · Nr. 9 - Dezember · p. [Seite]

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Journal
Bericht der Großloge für Deutschland
Volume
1905
Issue
Nr. 9 - Dezember
Date
1905-12-01
Page
[Seite] (sequence 8)
Language
German
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— 118 - ist mit grossen Kosten verknüpft, wenn anders es den Zeitansprüchen genügen soll. Fad klein beginnen iässt sich das eine wie das andere; auch die anfängliche Beschränkung der Aufnahmen auf ein Geschlecht. — etwa das männliche, wie Br. Maretzki will. — lässt sich bei einer Irrenanstalt ebensogut durchführen, wie bei einer Nervenheilstätte. Daher muss meines Erachtens in unserem Falle die Bedürfnisfrage allein entscheiden. Aber auch diese wird von Br. Maretzki für eine jadische Irrenanstalt verneint. Erstens sieht er ,.keinen zwingenden Grund, die Stätte und den Staat in seinen gesetzlichen Verpflichtungen zu entlasten." Demgegenüber ist zu bemerken, dass die Kommunen, Kassen, Landarmenverbände usw. der jüdischen Anstalt für unsere Kranken die gleichen Verpflegungssätze zahlen würden, wie bisher den öffentlichen Anstalten und den vielen Privatanstalten, die wegen Ueberlastung jener mit herangezogen werden müssen; übrigens rechnet Br. Maretzki für sein Nervensanatorium mit demselben Faktor. Dass trotzdem die Unterhaltung bedeutende Zuschüsse erfordern würde, ist selbstverständlich. Aber könnte man aus demselben Grunde nicht die „Belastung" beklagen, die die jüdische Gesamtheit für alle ihre Sonderinstitute zu tragen hat? Hätten wir nicht unsere eigene Armenpflege, unsere eigenen Kranken-, Siechen-, Waisenhäuser usw., so würden natürlich auch dafür die öffentlichen Behörden eintreten. Wir haben aber alle diese Einrichtungen geschaffen, weil sie uns notwendig waren. Die jüdischen Woblfahrtsbestrebungen haben sich stets den sozialen Kulturfortschritten entsprechend entwickelt, so auch im Punkte der Spezialisierung. Unsere jüdischen Sonderbedürfhisse erfordern es, dass wir Einrichtungen aller Art übernehmen und, um sie zweckdienlich zu gestalten, ihnen den Stempel jüdischer Eigenart aufzudrücken. Demnach sollte es kaum einer besonderen Rechtfertigung bedürfen, dass wir Juden, der allgemeinen Entwicklung um Jahrzehnte nachhinkend, uns endlich der sittlichen Verpflichtung bewusst werden, auch für unsere Seelisch-Kranken sorgen zu müssen. Die Geisteskranken waren jahrhundertelang die Stiefkinder der Menschheit, die jüdischen sind es bei uns in Deutschland heute noch. Wir stehen darin weit hinter unseren russischen Brüdern zutück, die seit langer Zeit jidische Irrenanstalten besitzen (das sog. Hekdesch in WilDa, Warschau usw.) Ich suchte in meinem Vortrage die Gründe für diesen auffallenden Mangel klarzulegen. Sie beruhen grösstenteils auf der allgemeinen Unkenntniss der einschlägigen Verhältnisse. Selbst in ärztlichen Kreisen herrschen vielfach noch unzutreffende Auffassungen über Lebensweise und Bedürfnisse der Anstaltskranken. Kein Psychiater wird Br. Maretzki zustimmen, wenn er meint, dass jüdischen Geisteskranken aus orthodoxen Kreisen an koscherer Verpflegung nicht viel gelegen sei. .Wenn sie lief verblödet sind, trifft es wohl zu, aber wie wenige der- Kranken sind das! Und auch diese wenigen gelangen erst im Laufe einer langsam fortschreitenden Krankheit bis zu einem solchen Grade geistiger Verarmung Bei den meisten akuten Erkrankungen, bei dem grossen Heer der Melancholischen und Paranoiker ist die Auffassung der äusseren Eindrücke ungetrübt. Und diesen, die „noch Urteilsfähigkeit haben ', d. h. der überwiegenden Mehrzahl aller Geisteskranken, behauptet Br. Maretzki wörtlich, „dürfte wohl nicht viel daran liegen, ob sie rituell verpflegt werden?!'1 Wie falsch diese Ansicht ist, kann nur der ermessen, der als Arzt in einer Irrenanstalt tätig war und strenggläubige Juden daselbst unter schwerem Gewissenszwange leiden sah. Br. Maretzki beruft sich auf die Entscheidung schriftkundiger Gewährsmänner, nach deren Meinung der Geisteskranke von der Erfüllung . des Gesetzes befreit ist. Auch auf diese missverständliche oder mindestens unzeitgemässe Ausdeutung einer gewissen Talmudstelle bin ich in meinem Vortrage des Näheren eingegangen. Hier sei nur daran erinnert, dass ein Gesetzestreuer, der geistig erkrankt, sich durch eine solche Dispenserteilung niemals beruhigt fühlt, schon deshalb nicht, weil es das Wesen des Geisteskranken ausmacht, dass der davon Befallene sich nicht für krank hält. Für die irrenärztliche Stellungnahme ist nicht entscheidend, ob der Kranke eine Sünde begeht, sondern ob er eine solche zu begehen glaubt. Doch ich wiederhole an dieser Stelle: Das rituelle Moment, so wichtig es ist — auch Br. Dr. Hanauer würdigt es gebührend, — ist nur eins aus der Zahl der beweiskräftigen Argumente. Die Frage der „Seelsorge', der auch Br. Maretzki ihre Bedeutung nicht abspricht, kommt ebenfalls in Betracht, wenn ich ihr auch nicht, wie Br. Hanauer, „eine Rolle in der Behandlung" der Geistesstörungen zuweisen möchte. Mir liegt vor allem an dem Nachweis, dass eine jüdisch eingerichtete! Anstalt für sämtliche darin untergebrachte Kranke, mögen sie strenggläubig sein oder nicht, eine Wohltat bedeutet: ihre Eigenheiten werden in jüdischer Umgebung die wünschenswerthe Berücksichtigung finden, antisemitische Störungen von Seiten der Mitkranken und des niederen Pflegepersonals werden ausgeschaltet sein, die Kranken werden sich in einem jüdischen Heime behaglich fühlen -y alles Momente, die die Heilung fördern und den leider Unheilbaren den oft lebenslänglichen Aufenthalt zu einem angenehmen gestalten. Dass man einer jüdischen Anstalt die Leidenden vielfach früher als bisher zuführen wird, ist auch ein therapeutisch wichtiger und von Br. Hanauer mitj? Recht geltend gemachter Gesichtspunkt. Ich denke bei der geplanten Gründung nicht allein an die gänzlich Unvermögenden, sondern, wie Br. Maretzki, auch an die mittleren Schichten. Der niederste Pensionspreis dürfte in einer Privatanstalt 1200 Mk. per Jahr betragen. Wie wenige Mittelstandsfamilien sind aber imstande für einen Angehörigen Jahre hindurch diese Belastung zu tragen! Eine jüdische Anstalt würde mit den Kostgeldsätzen der öffentlichen Anstalten konkurrieren und kaum die Hälfte der genannten Summe für den Kranken beanspruchen. Vom einer Schädigung jüdischer Privatanstalten, wie Br. Hanauer fürchtet, kann keine Rede sein, da diesen als Erwerbsunternehmungen an so schlecht zahlenden Patienten nicht gelegen sein kann. Heute gelangen diese Mittelstandskranken gleich oder sehr bald in öffentliche Anstalten. Wenn das „Israelitische Kurhaus für Gemütskranke" in Sa3rn — meines Wissens die einzige „geschlossene" jüdische Anstalt in Deutschland — uns Aerzten oft in liebenswürdigster Weise entgegenkommt und auf unsere Verwendung Kranke zu niedrigen Sätzen aufnimmt, so* geschieht das in menschenfreundlicher Absicht, weil bisher für rituell lebende Patienten keine andere Aufnahmegelegenheit vorhanden ist. Die Zulassung zahlender Kranker nimmt der geplanten Anstalt den Charakter eines Armen- * \ . f | ' I . ',

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