Bericht der Großloge für Deutschland
- Journal
- Bericht der Großloge für Deutschland
- Volume
- 1905
- Issue
- Nr. 8 - November
- Date
- 1905-11-01
- Page
- [Seite] (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
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— 102 — sollen, mit der Nahrungsverweigerung bei solchen verstimmten Kranken verhält es sich ebenso wie mit der oben angeführten angeblich schädigenden Wirkung der antisemitischen Hetzereien: Auch hier wird Ursache und Wirkung . verwechselt oder gleichzeitig unabhängig von einander bestehende Thatsachen werden in ursächlichen Zusammenhang gebracht. Wenn schon in Krankenanstalten überhaupt ausschliesslich ärztliche und nicht confessionelle Rücksichten massgebend sein sollten, so sind die mit confessionellen Irrenanstalten gemachten Erfahrungen bisher ersf recht ungünstig gewesen. Nur zu leicht wird gerade in Irrenanstalten, wenn die Sorge für die Seele und das Seelenbeil zu weit getrieben wird (Seelenfang getrieben und) die Sorge für die Pflege des Körpers vernachlässigt. Ich bin natürlich weit entfernt, die Geistesrichtung eines „Bruder Heinrich" von den Alexianern bei jüdischen Seelsorgern anzunehmen. Und auch für das allgemeine Wohl der Juden und die Ziele, die sich unser Orden gesteckt hat, scheint mir der Plan keineswegs förderlich: Ich habe erwähnt, dass unter den vielen Juden der städtischen Irrenanstalt in Frankfurt nur sehr wenig auf rituelle Verpflegung Werth legen. Der Versuch der Hamburg-Amerika-Linie an Bord der grossen Dampfer rituelle Verpflegung einzurichten, scheiterte an der mangelhaften Betheiligung der jüdischen Passagiere. Unter den vielen Juden, die sich an Bord befanden, waren immer nur einzelne, die rituelle Verpflegung wünschten. Soll der Orden die ganze Judenheit umfassen, soll er die sozialen und ethischen Interessen auch der freigesinnten Juden — und das sind nicht die schlechtesten — vertreten, so darf er sich nicht einseitig der Förderung religiöser Zwecke widmen. Das Vaterland des Ordens muss grösser sein. So wenig es uns einfallen wird, auch bei starkem Bedürfniss, eine rituelle Restauration aus Logenmitteln zu gründen, so wenig ist die Gründung einer jüdischen Irrenanstalt die Aufgabe des Ordens. Wir haben in erster Linie die soziale und k tf'l - t u r e 11 e Hebung der Juden auf unser Banner geschrieben und da bieten in der That die Fälle, in denen arme Juden geisteskrank werden, eine ausserordentlich günstige Gelegenheit, wahre Wohlthätigkeit zu üben, Wunden zu heilen, die Unglück und soziales Elend schlägt. Wenn, wie ein Br. in der Diskussion schön und richtig sagte, ein armer Jude doppelt arm, ein armer kranker dreifach elend ist, so ist ein armer geisteskranker Jude in der That der „Aermste der Armen-. Und mehr noch als er, bedürfen die Angehörigen fürsorgender Hilfe. Der Kranke selbst ist in der Anstalt wohl geborgen und wenigstens vor dem Verhungern geschützt Vollständig schütz- und rathlos aber stehen in der Regel seine „Hinterbliebenen" da. „Schlimmer als totist ein Ausdruck, den ich in solchen Fällen oft gehört habe. Die Erkrankung eines jeden Familienmitgliedes bedeutet für diese Armen eine Steuerlast von mindestens mehreren hundert Mark im Jahr. Die Armenämter sind verpflichtet, die Verpflegungskosten nach Möglichkeit von diesen Besitzlosen beizutreiben. Gar nicht so selten werden in einer »belasteten" Familie im Laufe der Jahre mehrere Angehörige krank — krank meist auf Monate — Jahre — ja vielleicht unheilbar. Die Zurückbleibenden — an und für sich vielleicht auch ,,belastet*', nervenschwach — tragen doppelt und dreifach an der schön für gesunde Schultern schweren Last. Der Gipfel des Elends ist es, wenn der Erkrankte, das Haupt der Familie, der Ernährer oder die sorgende Mutter einer kinderreichen Familie ist. Hier ist weitgehendste Hilfe, individualisierende Unterstützung in allen Fällen dringendstes Bedürfniss. Auch der Fall einer Erkrankung an Geisteskrankheit in einer Familie des Mittelstandes bedeutet ein schweres Unglück. In dieser Hinsicht hat der Hilfsverein für geistes - und nervenkranke Juden in Ems schon neue Wege gebahnt und es erscheint mir daher 1. in erster Linie angebracht, diesen Verein seitens der Logen auf das nachdrücklichste zu unterstützen, ihm durch Zuführung der nöthigen Mittel eine ausgedehnte Thätigkeit zu ermöglichen. Die Gesuche müssen auf das Sorgfältigste unter Zuziehung von sachverständigen Aerzten geprüft werden. 2. Muss, um eine Uebersicht über die Grösse der Aufgabe zu erhalten, eine Enquete veranstaltet werden, wie sie Br. Dr. Hanauer vorgeschlagen hat. (Grosslogenbericht Nr. 7 p. 89.) Dem Fragebogen wären insbesondere noch Fragen einzuverleiben über die Angehörigen (Steuerkraft, Unterstützungsbedürftigkeit) und über' Geisteskranke ausserhalb der Irrenanstalt, endlich darüber, ob von Seiten des Patienten oder den Angehörigen rituelle Verpflegung gewünscht werde. 3. Wenn ich auch nicht verkenne, dass .Hilfe vom grünen Tisch" in keiner Frage weniger angebracht ist als hier, dass vielmehr sachverständige (ärztliche) individualisierende | Prüfung der Verhältnisse das Wichtigste bleibt, so ist doch die Gründung eines Fonds für den in Rede stehenden Zweck nothwendig. Br. Maximilian Stein sucht den Standpunkt der Montefiore-Loge, den dieselbe zur Frage der Jubiläum- Stiftung eingenommen, in nachstehendem zu'rechtfertigen: Unsere Montefiore-Loge hat beschlossen, der hochwürdigen Grossloge und allen Logen des Distrikts mitzuteilen: 1. Wir halten die Errichtung einer solchen Heilanstalt für jüdische Nervenkranke als Jubiläum-Stiftung „zum dauernden, ewigen Andenken", wie es im Antrag Maretzki heisst, nicht für angezeigt. 2. Dennoch halten wir es für durchaus wünschenswert, dass die Grossloge für die Errichtung einer solchen Heilanstalt eintritt, wenn auch nicht als Jubiläum-Stiftung und überhaupt nicht als ausschliessliche Ordensschöpfung sondern in Gemeinschaft mit anderen Wohlfahrtsvereinigungen, speziell gemeinschaftlich mit dem Deutsch-israelitischen Gemeindebund, der ohnedies an der Errichtung einer ähnlichen (für Schwachsinnige) arbeitet, mit welcher sich unter Umständen wohl auch eine Anstalt für jüdische Nervenkranke vereinigen Hesse. 3. Als Jubiläum-Stiftung des Ordens empfehlen wir die Errichtung irgend einer sozialen Institution, deren Segnungen zum überwiegenden Theil den Angehörigen des Ordens resp. deren Hinterbliebenen zugute kommen würde, z. B. ein Waisenhaus des Ordens. Wie mir berichtet wird und wie aus mehreren mir zugegangenen Anfragen hervorgeht, ist die obige Resolution unserer Montefiore-Loge verschiedentlich unzutreffend auf-