Bericht der Großloge für Deutschland
- Journal
- Bericht der Großloge für Deutschland
- Volume
- 1905
- Issue
- Nr. 4 - Mai
- Date
- 1905-05-01
- Page
- [Seite] (sequence 4)
- Language
- German
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50 verstandener Brüderlichkeit ein den Grundsätzen des Bundes widersprechendes Verhalten eines Bruders -stillschweigen hinnehmen, insbesondere ist jedoch jedes Mitglied de Ehrenrathes verbunden, von amts^vegen ein solches Ver halten eines Bruder?, auf welche Art immer es zu seine Kenntniss gelangt sei. dem Präsidenten der Vereinigung an zuzeiten, welcher den Ausspruch des Ehrenrathes ein zuholen bezw. das Entsprechende zu verfügen rat. Von dieser Verpflichtung sind die Mitglieder, des Ehrenrathe .dann befrei», wenn dieselben mit anderen gesetzlich an erkannten Verpüich ung»n kollidieren. — 3. Es werde den Brüdern durch geeignete Mitte nahegelegt, dass sie und ihre Angehörigen in ihren Haus ' ständen ur.d im gesellschaftlichen Leben allen überflüssigen lediglich ' der Eitelkeit* dienenden Luxus verme'den sollen t. Alle -Vereinigungen haben ihre Thätigkeit dahin auszudehnen, dass alle jüdischen Organisationen und ihre Vertretungen. insbesondere die -Kultusgemeinden, von Brüdern durchsetzt werden, und diese Brüder sind ver pflichtet, innerhalb der tetre trenden Organisation sowohl nach sittlicher Hebung, als auch nach der Hebung de Würde und des Anstandes unter den Juden gemeinsam zu streben und durch geeignete An'räge und Massnahmen fü diese Zwecke zu wirken '5. Insbesondere ist es zu verhindern, dass Juden -■welche wegen offenkundiger sittlicher Gebrechen ihren guten Ruf eingebüsst haben, in die Vertreturgskörper jüdischer Organisationen aufgenommen werden. 6. Diejenigen Brüder, welche Mitglieder der Vertretung einer Kultusgemeinde oder eines mit dem Kultus oder einem Theile desselben sich befassenden Vereines sind, haben innerhalb dieser Körperschaften dahin zu streben.-dass solche Sit5en und Gebräuche, die geeignet sind, eine Entfremdung zwischen den Juden und Andersgläubigen herbeizuführen oder zu vergrössern. oder den Juden an der öffentlichen Achtung oder dem Ansehen zu schaden, nach Zulass der wesentlichen Glaubensgründsätze abgeschafft oder wenigstens der OÖffentlichkeit gegenüber gemildert werden. 7. Die Vereinigungen haben sich aktuellen Fragen gleichviel, ob dieselben in das Gebiet der Oeffentlichkeit, der Gesellschaft oder des Vereinslebens gehören, keineswegs prinzipiell zu verschliessen. sondern können dieselben, soweit es die Bundesgrundsätze zulassen, zur Erörterung bringen 8. Alle Vereinigungen haben die so dringende Frage der Reform des Religionsunterrichtes einer gründlichen Er örterur.g zu unterziehen und das Resultat dieser Erörterungeji dem Verbände zur Kenntniss zu bringen. - * 9. Alle Vereinigungen haben die Verpflichtung, auf die für die Hebung des geistigen und sittlichen Niveaus der Juden bereits bestehenden Organisationen, insbesondere Bildungs-Vereine. Toynbee-Hallen, Volksbibliotheken. Lesehallen. Zeitschriften und dergl. sich Einfluss zu schaffen, diese Organisationen durch Beitritt der Brüder, Entsendung von Brüdern in die leitenden Stellungen und rege Antheilnahme an der Thätigkeit'dieser Organisationen, sowie durch Gewährung von Subventionen an dieselben zu fördern, dieselben auszugestalten, zu erweitern und dahin zu wirken, dass dort, wo gleichartige oder auf gleiche Endziele gerichtete Vereinigungen bestehen, dieselben vereinigt, an anderen Orten die vereinzelten Vereine durch Ausdehnung ihrer Thätigkeit zweckmässiger gestaltet, dort, wo solche Vereine fehlen, dieselben ins Leben gerufen und so die Bildurgsbesfretungen centralisiert ur.d in ein System gebracht werden. 10. Die Verein;gung .Praga-1 spricht ihre Anschauung dahin aus, dass diese Prinzipien, bezw. diejerigen derselben, welche von dem Verband als acceptabel und durchführbar erkannt werden, allen Vereinigungen des Distrikts zur Rtchtschnur gegeben werden sollen." Aus dem uns weiter zugestellten Druckmaterial g»>ht hervor, dass der Oesterreichische Distrikt Schluss 1904 12 Logen besass mit einem Gesammtvermögen von Kr. 77:5 830.40, was einen Vermögenszuwachs gegen £903 von 133 870 Kr. ergiebt; an Mitgliedern zählte die Grossloge für Oesterreich 1904 1158. ein Zuwachs von 60 gegen 1 lX>.'3y- Unter Verwaltung der Grossloge befindet sich > der Jubiläumsfonds . . .Kr. 35 909.11 der Julius Bien-Fonds mit ., 3 567,38 der Dispositionsfonds von 145^871 Kr. 54 013,20 Jüdische Nerven- und Geisteskranke. Zu diesem Gegenstände erstattete Br. Dr.-Kalmus auf dem letzten Xordwestdeutschen Logentage folgendes Referat; * . Mir M die hohe Eine zu Theil geworden, im Auftrage meiner Loge Ihre Auimeiksamkeit und die der hoeliw. Qrossloge auf ein Gebiet socialer Fürsorge zu lenken, das bisher wenig Beachtung gefunden hat; es gilt die Soige um unsere jüdischen Geisteskranken, die dem kleinen Mittelstände angehören oder gänzlich uuberaittelt siud. Ich will ^an dieser Stelle nicht mehr als eine Anregung geben, die aber hoffentlich auf fiuchtbaren Boden fallen wird. Seit etwa 4 Jahren suche ich privatim für den Bau einer jüdischen Anstalt Interesse zu erwecken, im Verein mit dem, auwesenden w. Br. Dr. Ro se n a c k ■) B r e m e n. der schon) am 21. März \i)02 n einem Aufsatze der ,.Jüd Presse" in eingehender Weise unsere Forderung Behandelt hat — und seiMem in dieser Angelegenheit unablässig bemüht ist. Kurz.darauf behandelte mein Freuud Dr.- med. Jeremias-Posen dasselbe Thema in der Allgem.Ztg.des Judenthums" vom Standpunkte des Arztes aus. Wir Juden sind mit Rechtj stolz auf unsere mustergültigen Anstalten und Einrichtungen; wir halten Kranken- und Siechenhäuser, Taubstummen-, Blinden-, Füreorgeanstalten, ogar Lungenheilstätten, etc., nur diejenige Kategorie von Kranken, die ganz besonders auf die Hülfe anderer angewiesen ist, deren rationelle Pflege und Behandlung einzig und allein in einer besonderen Anstalt möglich ist, die ohne, ja oft gegen iren Willen im eigenen Interesse oder dem der Allgemeinheit einer Anstalt zugeführt werden, um oft viele Jahre ihres ebeus darin zu verbringen, — nur diese, die Geisteskranken, ind bisher unversorgt geblieben. Ich darf in unserem Kreise oraussetzen, dass wir sämmtlich die Berechtigung jüdischer jandesinstitute anerkennen; aber auch wer im Prinzip anderer Ansicht ist, wird zugeben müssen, dass es bei keiner Art on Kranken oder Hülfsbedürfcigen richtiger und erstrebenswerther ist, ihrer Eigenschaft als Juden in vollem Umfange Rechnung zu tragen, als bei den Gemüthskranken. Warum trotzdem bis heute keine öffentliche jüdische Irrenheilanstalt besteht, hat mancherlei Gründe: Bekanntlich ist das "Wohl