Bericht der Großloge für Deutschland
- Journal
- Bericht der Großloge für Deutschland
- Volume
- 1903
- Issue
- Nr. 7 - September
- Date
- 1903-09-01
- Page
- [Seite] (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 95% known words query
- IRI
…/4864325-6028961-6074078--0567-4864738- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
nach dieser Rielitunsr iu Berlin wird durch die eigenartigen Verhältnisse in Berlin bekämpft, in allen anderen jüdischen Gemeinden sollen die Verhältnisse besser als in Berlin liegen. Was an dieser Anschauung zutreffend und berechtigt istwerden die in Frage kommenden Logen am be->ten zu beurtheilen vermögen. Der Gedanke, grosse Logen zu theilen, ist schon hautiger aufgetaucht, was hier schliesslich constatiert werden mag. Eine grosse Anzahl sonstiger Momente, die bei iem häutigen. Ideenaustausch mit Brüdern über den Orden betont tfnd hervorgehoben worden, sollen gelegentlich in einem weiteren Artikel behandelt werden, sotern dem Redaktions,-Comite es. als erwünscht erscheint, derartige Betrachtungen .in den' Monatsberichten überhaupt erörtert zu sehen. F. . Eine Anfrage über den Erkundigungs- Ausschuss von Br. Eugen Cahen-St. Johann. Ks mag vermessen von mir erscheinen, dass ich — obschon krasser Neuling im Orden — mir erlaube, die Aufmerksamkeit der Brüder auf einen Punkt hinzulenken, der mein Interesse erregt hat. Es ist sehr leicht möglich, ja sogar ziemlich wahrscheinlich, dass schon andere vor mir dieselben Bedenken gehegt and zum Au^diuck gebracht haben und dass die Anlegung, die ich bringen will, deshalb keine neue ist. " -: f Sollte dies sich so verhalten, nun dann bitte ich die meiner ...Tugend als Ben.Briss zuschreiben zu wollen und bin gerne bereit mich von älteren und erfahreneu Brüdern belehren zu lassen. Wenn in irgend einem Orte unseres deutschen Vaterlandes, unserem geliebten Orden eine neue Heimstätte errichtet werden soll, wenn die Sendboten der Grossloge oder einer Nachbarloge glauben das Terrain vorbereitet zu haben, 1 dann bilden sie ein Vertrauensmänner-Komite aus Gliedern der betr. Gemeinde, welches ihnen mit Vorschlägen für die -Propaganda-Versammlungen an die Hand gehen soll. Es ist nun. wenn auch keine dankbare, so doch eine verhältnissmässig leichte Arbeit, welche dieses Komite zu verrichten hat. Kann es sich dür die Piopaganda -Versammlung nur um Personen handeln, die dem Komite so genau bekannt sind, dass absolut kein Zweifel darüber herrschen kann, dass die Einzuladenden dereinst auch würdige, tadellose Glieder des Ordens werden. In Folge dessen werden die Einladungen in den allermeisten Fällen sich auf den initimsten Bekanntenkreis des Vertrauenskomites beschränken. Wie ganz anders gestaltet sich dies aber, wenn es sich nach der Installation um ein Gesuch um Aufnahme handelt. Der Kreis, der dem früheren Vertrauens-Komite (das ja wohl in vielen Fällen mit dem Beamtenrath der jungen Loge fast identisch sein wird) näher bekannt war, ist bereits in die Loge aufgenommen. Es handelt sich jetzt um Männer, die diesem Kreise ferne stehen, die vielleicht erst kürzere Zeit am Platze wohnen, (das Vertrauens - Komite besteht naturgemäß last stets aus „Alt-Eingesessenen", deren Antecedentien kaum oder gar nicht bekannt sind. Nun wird man einwenden, dass bei Neu - Anmeldungen doch ein Erkündiguugs - Ausschuss bestehe, der die Verpflichtung habe, über den Kandidaten sich genau zu informireu und dass auch der Kandidat selbst verpflichtet sei, Referenzen anzugeben. r Es ist gar nicht zu bestreiten, daks diese Einrichtung grosse Vorzüge hat. das heisst dann, — wenn der Kandidat wirklich ein wandsfrei ist. Trifft dies aber nicht zu,, nun dann möchte ich doch sehr ernstlich bezweifeln, ob das jetzt beliebte Verfahren das richtige ist. Es ist unseren Stammesgenossen eigen, dass sie ziemlich leicht ihnen Wohnsitz verlegen, dass sie namentlich häufig vom Hachen Land, in die Stadt ziehen. Wennnun der Kandidat nicht ganz einwandsfrei ist. wenn er irgend an einem der Orte, an denen er früher gelebt hat, sich irgend etwas Ehrenrühriges hat zu Schulden kommen lassen, dann wird er sich wohl hüten, eine Referenz an jenem Orte anzugeben. Er wird dies vielmehr ängstlich vermeiden, (was ihm auch, vom rein menschlichen Staudpunkt aus betrachtet, gar nicht verübelt werden kann) und sich darauf beschränken, lediglich diejenigen Orte anzuführen und nur da Referenzen anzugeben, wo sein Lebenswandel iir Wirklichkeit ein tadelloser gewesen ist Der Erkundigungs - Ausschuss, der ja auch nicht allwissend sein kann, wird also dann und trotz eingehendster und gewissenhaftester Recherchen über das Vorleben des Kandidaten nichts oder sehr wenig erfahren können und zwar schon deshalb nicht, weil es nicht zu den Gepflogenheiten der Menschen gehört, mit schlechten Tbaten zu prahlen und solche an die grosse Glocke zu hängen. Es ist aber nach meinem Dafürhalten eine unbedingte Nothwendigkeit, dass wir nur vollständig einwandsfreien Leuten den Eintritt in den Orden gestatten und deshalb betrachte ich es als eine Pflicht sämmtlicher Logen, sich an den Erkundigungen über jedeü Kandidaten zu betheiligen, der sich irgend einfr Loge unseres Distriktes anzuschliessen beabsichtigt. Ich würde daher vorschlagen, denFJrkundigungs-Aussckuss zwar bestehen zu lassen, aber ausserdem wie folgt zu verfahren: - f t Sobald einer Loge eine Anmeldung vorliegt, sind sämmtiche deutschen Logen davon 'zu benachrichtigen; Die Logen sind alsdann verpflichtet, während 6 Wochen von dem Tage an,! an welchem sie diese Anmeldung erhalten haben, den Namen des Kandidaten, sowie denjenigen der recherchirenden Loge in ihren Lokalen durch Anschlag bekannt zu machen. Jeder Bruder ist verpflichtet, sobald er etwas Ungünstiges über den Kandidaten weiss, dies seiner Loge sofort mitzutheileu. Nach. Ablauf der .sechswöchentlichen Frist haben die Logen ,der recherchireudeu Loge zu melden, ob über den