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Bericht der Großloge für Deutschland · 1903-09-01 · Nr. 7 - September · p. [Seite]

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Journal
Bericht der Großloge für Deutschland
Volume
1903
Issue
Nr. 7 - September
Date
1903-09-01
Page
[Seite] (sequence 4)
Language
German
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82 - Wenn somit als erwiesen gelten kann, dass die vereinzelte Pflegerin nicht in der Lage ist, eine gedeihliche Wirksamkeit zu entfalten, so ist es klar, dass ihre Thätigkeit auch nicht dazu führen kann, das Ansehen des Ordens zu erhöhen. Einzelne jüdische Krankenpflegerinnen gab es schon, ehe die Vereine für jüdische Krankenpflegerinnen bestanden, aber ihr Verdienst wurde dem Judenthum nicht angerechnet: Wehn eine Glaubensgemeinschaft zeigen will, dass; sie auf einem bestimmten Gebiet etwas leistet, so kann sie das nicht dadurch, dass sie da und dort kleinere Leistungen aufweist, sondern sie muss eine starke, in die Augen fallende Organisation schaffen. Das Unternehmen der Grossloge ist imponirend gedacht: tausende von Brüdern sollten dafür interressirt werden, und in allen Gegenden des Reiches sollte es in Erscheinung treten. Aber dieser Riesenplan muss scheitern; wir besitzen weder die nothwendige Zahl von geeigneten und geneigten jungen Mädchen, noch genug Krankenhäuser zur Ausbildung. Denn daran muss festgehalten werden, dass jüdische Schwestern im rechten Sinn des Wortes nur an jüdischen Krankenhäusern ausgebildet werden können. Wir wollen keine Wärterinnen jüdischen Glaubens heranziehen, sondern wir wollen jüdische Schwestern ausbilden, d. h. Schwestern, welche sich bewusst sind, dass sie nicht um des Gelderwerbs willen, sondern zur Ehre des Judenthums arbeiten. Deshalb möge die Grossloge ihre Aufgabe darauf beschränken, dass sie mit Hülfe ihrer Tochterlogen geeignete, /jüdische Mädchen zur Erlernung der Krankenpflege auffordert und. wo es erforderlich ist. einen Theil der Ausbildungskosten übernimmt. Sache der grösseren, kapitalkräftigen Logen wird es dann sein, an geeigneten Plätzen Schwesterheime zu schaffen und dort eine genügende Anzahl von Schwestern zur Ausübung der Krankenpflege zu vereinigen. So hat z. B. die Stuttgartloge schon am 17. September 1900 einen besonderen Ausschuss für diesen Zweck eingesetzt und demselben fünf Jahre lang eine jährliche Beisteuer von 500 M. zugesagt. Den Bemühungen des Ausschusses gelang es sodann die einzelnen Brüder ebenfalls zu Zeichnungen für fünf Ja^re zu veranlassen, so dass dank der Freigebigkeit der Stuttgarter Brüder eine Summe von 14000 M. für die . ersten fünf Jahre zur Verfügung steht. Auf Grund dieser finanziellen Basis erfolgte sodann am 15 Februar 1901 der Abschluss dieses Vertrags mit dem Verein für jüdische Krankenpflegerinnen -zu Berlin. Die Schwierigkeit, geeignete Schülerinnen zu erhalten, machte sich natürlich auch in Stuttgart geltend, und die erste Stuttgarter Schülerin trat erst am 22. Mai 1902, die zweite am 15. Juni 1'90:{ in Berlin ein. Am 1. Dezember d. J. wird eine dritte Schülerin dort eintreten, und dann wird Stuttgart im Jahre 1905 zur Eröffnung eines Schwesternheims schreiten können. Klein und bescheiden erscheint dieses Unternehmen, trotzdem aber vielleicht der Beachtung der Brüder nicht unwerth und zur Nachahmung geeignet. Die Ausbildung von Krankenpflegerinnen durch die Grossloge wird voraussichtlich bei d^er nächstjährigen Grosslogentagung einen wichtigen Programmpunkt bilden. Möge deshalb jetzt schon das Generalkomite reiflich erwägen, ob das ursprünglich beschlossene System nicht einer gründlichen Abänderung im Sinne der oben gemachten Vorschläge zu unterziehen ist. y Zu diesem Artikel des Br. Dr. Feldmann äussert sich das von der Grossloge . eingesetzte Comite zur Ausbildung jüdischer Krankenpflegerinnen wie folgt: Br. Dr. Feldmann schildert die Entstehung und Entwickelung unserer Organisation grösstenteils zutreffend, nur seine Argumente, die er daran knüpft, und die Schlüsse, die er daraus zieht, sind nicht immer richtig, und können nicht unbestritten bleiben. Es würde indessen zu weit führen, Br. Dr. Feldmann in allen Theilen zu folgen, und müssen wir uns deshalb auf die hauptsächlichsten Momente beschränken. •••«.'. ' I Die Grossloge war sich von Anfang an bewusst, dass das gesteckte Ziel erst nach Verlauf einer ganzen Reihe von Jahrenerreichtwerdenkannundauch nur dann, wenn alleLogen und Brüder dabei mitwirken, jedes Sonderbestreben unterbleibt. Der Zeitabschnitt von zwei bis drei Jahren bei einem so gross angelegten Plan kann höchstens als Vorbereitung angesehen und beurtheilt werden, hieraus feste Schlüsse für a!F Zukunft zu ziehen, und daraus zur Verurteilung des Ganzen zu gelangen, ist ein Fehler. Naturgemäss sind bei jedem neuen, grossen Unternehmen „Kinderkrankheiten" zu überwinden, diese aber müssen in Kauf genommen werden, wenn sonst das Unternehmen als zweckmässig und gut anerkannt wird. * Was bis jetzt durch die Organisation geschaffen worden, kann somit keineswegs als Maassstab für die endgiltige Beurtheilung unserer Krankenpflegeeinrichtung dienen, und dieses um so weniger, als, wie Br. Dr. Feldmann mit Recht betont, wir bis jetzt nur in der Lage waren, eine einzige ausgebildete Schwester zu Stationiren. Gewiss werden wir, sobald uns eine grössere Anzahl Schwestern zur Verfügung steht, andere Einrichtungen treffen müssen, als sie bisher getroffen werden konnten. Stets haben wir unsere Aufgabe, möglichst überall, wo Logen 'existiren, Krankenschwestern zu Stationiren, in dem Sinne aufgefasst, dass die Schwestern nach den gleichen Grundsätzen und deshalb möglichst an einer Stelle ausgebildet werden, und dass die Existenz der ausgebildeten Schwestern für alle Zeit gesichert sein muss. Letzteres kann aber nur der Fall sein, wenn die Schwestern dem Mutterhause zugehörig bleiben, das durch die zu leistende Versicherungsprämie verpflichtet ist, im Alter der Schwester oder wenn erwerbsunfähig geworden, diese entweder im Mutterhause aufzunehmen, oder ihr eine auskömmliche Existenz zu gewähren. An anderen Stellen als durch den hiesigen Verein Schwestern ausbilden zu lassen, liegt für uns so lange keine Veranlassung vor, bis uns mehr Schülerinnen zugeführt werden, als der Verein anzunehmen bereit ist.

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