Bericht der Großloge für Deutschland
- Journal
- Bericht der Großloge für Deutschland
- Volume
- 1901
- Issue
- Nr. 3 - März
- Date
- 1901-03-01
- Page
- [Seite] (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 96% known words query
- IRI
…/4864325-6028959-6074063--0429-4864609- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
28 - Auf meinen Ferienreisen kam ich mit mehreren Herren zusammen, mit denen ich auch über unseren Orden sprach. Ich fragte sie, ob sie demselben angehören. Man erwiderte mir: nicht, nfchr! Und auf meine fernere Frage, warum dies? erhielt ich die Antwort: Mein Lieber! Als wir vor Jahren die Loge in H. entstehen sahen, verfolgten wir die tThatigkeit derselben mit wachsamem Auge, mit steigendem Interesse. Ihre öffentlichen Vorträge besuchten wir, ihre Wohlthaten begeisterten uns, sodass wir bewundernd vor dieser Vereinigung standen mit dem stillen Begehren, doch auch zu diesen Männern gehören zu können. Unser "Wunsch fanc Erfüllung; wir wurden Logenbrüder, und wie wir behaupten dürfen, keineJauen, nur zahlenden, sondern für die Ziele des Ordens erglühte und thätige. Doch nach und nach da bröckelte so ein Stück Gluth nach dem andern, bis wir „reichsverdrossen*, den Logenstaub von unseren Füssen 'schüttelten, es gab der Enttäuschungen zu viele. Wir hatten in unserer Mitte einige reiche, stolze Herren, bezaubernd liebenswürdig in unseren Räumep, kühl bis ans Herz hinan ausser ihnen. Auf der Strasse kannte man sich kaum. Anfangs schenkten wir dieser Art Bruderliebe nicht die verdiente Aufmerksamkeit. Allgemach aber, als wir die Absicht merkten, wurden wir verstimmt, belehrt und bekehrt. Kam es zu Wünschen, zu Anträgen oder zu Abstimmungen: immer war es einer, der seinen Kreis um sich und für sich hatte, der keine andere Meinung neben sich aufkommen Hess, der alles, was nicht von ihm oder seiner Partei, dem 8taat im Staate, aufgestellt war, zu unterdrücken suchte und wusste Ging man zu Repräsentanten- oder Stadtverordnetenwahlen, dann war es nicht selten, dass gegen einen Bruder agitirt wurde, so, dass selbst Nichtlogenmitgliedem ein derartiges Verkennei" der Bruderliebe unangenehm auffiel, dass man über deü ungeheuren Mangel der Brüderlichkeit - sich mißbilligend äusserte. Als einmal von einem Nichtbruder eine Anklage gegen •einen Biuder eingelaufen war, der durch sein verhetzende* Verhalten in der Gemeinde die Verachtung aller Guterzogenen hervorgerufen, da war es wieder die eine Partei, die dekretii te, dass die Loge sich der Einmischung in Angelegenheiten, die nicht unter Brüdern bestehe, zu enthalten habe. Dadurch aber war die Loge in den Augen der ihr Fernstehenden gerichtet.. Denn dass die Loge einen Bruder, der das Ansehen derselben untergrabe, der die Principien derselben öffentlich so mit Füssen trete, nach unter sich dulde; dass sie ihm nicht mindestens zum Bewuss'sein briagen mochte, wie wenig ideal sein Auftreten sei, das begriff man einfach nicht, und der künftigen Wirkung für den Orden war der Boden entzogen. Gelegentlich hatten wir uns, so erzählten meine Gewährsmänner weiter, an verschiedene „liebe", ..würdige" ünd „ehrwürdige" Brüder wenden müssen, nicht iu unserem Interesse — davor bewahre uns der Himmel — vielmehr im Interesse anderer, die eines Rathes bedurften. Bis heute stehen die Antworten noch aus. Wo steckt, so muss man angesichts dieser Thatsachen fragen, die Brüderlichkeit' Das muss man doch verlangen, dass die lieben, würdigen und ehrwürdigen Brüder den gewöhnlichen Bruder wenigstens insoweit achten, dass sie ihn einer Antwort würdigen. Das erheischt die Bruderliebe, das verlangt schon die Brüderlichkeit. Dass ein lieber, würdiger oder ehrwürdiger Bruder die Ansicht des gewöhnlichen Bruders achtet, dass er sie, im Interesse des Oideus ausgesprochen, wenigstens eiuer Piüfung unterzieht, das verlangt die Bruderliebe, das erheischt schou die Brüderlichkeit. Dass eine Partei nicht gegen einen zur Wahl gestellten Bruder often oder geheim agitirt oder intriguirt, das gebietet die Bruderliebe, die Brüderlichkeit. Dass ein Bruder einen Bruder, der nicht zu seiner religionsparteilijhen Ansicht schwört, öffentlich verketzert, das verbietet gleichfalls das Interesse des Ordens, denn es ■schadet der Bruderliebe, der Brüderlichkeit. Und dass endlich auch äusserlich der Austiud gegen einen Bruder gewahrt werde, dass man ihu nicht nur im Dienste, sondern auch ausserhalb desselben eines freundlichen Grusses würdige, das will schon der gute Ton. All das Gerügte aber stösst ab, vermindert die Liebe zur eigenen Loge und hemmt die Schritte zu der Stätte, die uns thatsächlich heilig sei, frie uns vom Irdischen zum Höheren ziehen, die ui s Menschen zu Menschen werden hssen soll. , Was nun den einzelnen Logen nützt oder schadet, das nützt oder schadet dem Orden. Wie dem Schaden steuern, den Nutzen fördern? Durch eine straffere Disciplin, meine lieben Brüder! Ihr Lächeln, das ich sehe, stört mich nicht, denn meinem Empfinden nach hat die Sache eine sehr ernste 8eite. I Ein gelinder Zwang wirkt wohlthuend und giebt dem Menschen erst die rechte Freiheit des Willens Wo Alles der WiJkür preisgegeben ist, da herrscht am wenigsten die Freiheit, die Freiheit, die ich meine. Der Bruder muss 'durch Ordenssatzung verpflichtet seih dem Bruder jede gewünschte Auskunft zu ertheilen. Das Verhalten von Brüdern gegenüber Brüdern bei Wahlen muss durch Ordenssatzung geregelt sein. Jede Parteibildung innerhalb der Loge ist entschieden zu verhindern. Anklagen gegen Brüder auch von Nichtbrüdern erhoben, muss unbedingt Gehör geschenkt werden. Das sind meiner unmassgeblichen Meinung nach die Gebote der Brüderlichkeit. Bei dieser Gelegenheit noch eins: Mag in einem Orte, in dem :eice 'Loge besteht, ein jüdischer Litteraturverein gegründet sein, die Loge muss Gelegenheit suchen, Vorträgevon Brüdern halten zu lassen. Sie ist durch ihre Tendenz hierzu verbunden und der Themata hat's genug. Bruder 3r. K a r p e 1 e s hat mit seinen Ausführungen in seinem längsten Artikel das einzig und allein Richtige getnft'en. Aber jeder drückt sich, um deutsch zu reden, wo und wie er kann. Auch in diesem Punkte muss ein Zwang vorliegen. Wenn der Präsident einen Bruder zu einem Referate bestimmt, so darf es keine Ausrede, keine Entschuldigung geben: das leferat ist zu erstatten. Unsere jüdi-chen Religionsverwalter haben mit der . Heranziehung der Gemeindeglieder im Dienste des Herrn, mit ihren mannigfachen sogenannten Mitzwot, mit dem Oeffnen der heiligen Lade, mit dem Aufrufen zur Thora u. s. f. eine Diplomatie bekundet, die unbestritten ist: kein Gotteshaus weist — trotz allem' — so viele Besucher auf wie die Synagoge." Lernen wir von den Männern der grossen Synode zum Nutzen der Logen, zum Segen für den Bund Bnei Bri<s.