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Bericht der Großloge für Deutschland · 1901-03-01 · Nr. 3 - März · p. [Seite]

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Journal
Bericht der Großloge für Deutschland
Volume
1901
Issue
Nr. 3 - März
Date
1901-03-01
Page
[Seite] (sequence 2)
Language
German
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Diesen f- BeViti - •1 24 — so bemerkt der berühmte süddeutsche Gelehrte und Staatsmann R ü m e 1 i u — will sich schwer fest anfassen uud scharf umgrenzen lassen, obgleich er uns doch auf Schritt um! Tritt, im Leben wie in der Wissen schaft begegnet. Ein anderer Forscher, der bekannte Statistiker Richarc Boeckh sucht in einer ausserordentlich scharfsinnigen Arbeit .Die statistische Bedeutung der Volkssprache als Kennzeichen der Nationalitätunter Widerlegung [anderer Meinungen' über das Wesen der- Nationalität den Nachweis zu erbriugeu, dass nur die Spruche das eigentliche Kenn zeirhen derselben sei. Er führt aus, dass nicht, wie zuweilen tpgedvamen wird, die gleiche Alt der Wohnung, der Sitten und Gebräuche für die fcinheit der Nation massgebimd sei denn u oliiu man auch auf der Erde den Bück wendet, überal linden sich innerhalb derselben Nation vei schiedene Gruppen mit verschiedenen Sitten und Gebräuchen: und es fincen sich andererseits dieselben Sitten und Gebräuche, diese be Art der Wohnung bei verschiedenen Nationen. Auch darin müssen wir Boeckh beistimmen, da?s nicht sie bewohnen, das We>eu lieben die Scholle, auf ier das Territorium, welche:^ Nationen ausmache.' Wir geboren sind, nicht, weil sie deutsch ist, sondern Weil sich an sie unsere zeitlichsten Erinnetungen an unsere Jugend an alles, was unserem Herzen theuer ist. knüpft, wichtig auch die territoriale Zusammengehörigkeit der wir Aber so für die Gründung der Nationalitäten sein mag, für den Begriff der Nation ist das Raunigebi-1 einflusslos. Auf demselben Terri f ° * torium linden sich Menschen verschiedener Nationalitättin nicht blos vorübergehend als Gäste, soudern dauernd; de.territorialen Grenzen sind schwankend, ihre Bestimmung von subjektiver Ansicht abhängig und in der Weltgeschichte Gegenstand fast unaufhörlicher Kämpfe. Ganz ebenso verhalt es sich mit der Staatsangehörigkeit. Giebt es denn gegenwärtig viele Staaten, die nur ais einer Nationalität bestehen, uud giebt es überhaupt eine Nation, welche »ich-nur in einem Staate befindet? Nicht anders ist es mit der Religion. In ältereü Zeiten wait-n Nationalität und Religion meist tu denselben Grenzen, und loch ifn Zeitalter der Reformation galt als Staaksgrundsatz der Satz: cuius regio, eius religio, sodass. Bekenner einer Religion, welche von' der des Herrschers abwich, ihres Glaubeiis willen verfolgt werden durften. Die Gegenwart hat mit derartigen Grundsätzen völlig gebrochen. Bei uns wie anderwärts ordnet die Verfassung an, dass der Genuss der staatsbürgerlichen Rechte von dem Glaubeusbekenntnisse unabhängig sei. Unter den Angehörigen der verschiedensten Nationalitäten sucht sich eine Religion ihre Bekenner, und umgekehrt giebt es kaum eine Nation, in welcher iviiklich nur eine Religion bei allen Augehörigen vorhanden v äre7 Alter auch das, was so .oft für gleichbedeutend mit Nationalität gehalten wird, die Abstammung der R enschen ist keineswegs ihr Wahres Kennzeichen. Es giebt gar keine Nation, welche von reiner ungemischter Abstammung ist. Grade in Noiddeutscliland findet sich fast durchgehe!ids eine Mischung von Slaven und Germanen, während die Holländer, flie Vlamen von niedersächsischer Herkunft sind, ol ne sich deshalb der deutschen Nation zuzurechnen. Als das einzige objektive Element zur Bilding der nationalen Einheit bleibt hiernach nur noch das eine: .die Sprache. Die Sprache ist — so sagt Boeckh — das unverkennbare Band, welches alle Glieder einer Nation zu einer geistigen Gemeiuschaft verknüpft; in der ersten menschlichen Gemeinschaft durch das Bedürfnis des gegenseitigen Verständnisses erzeugt, bewirkt sie fortdauernd die Möglichkeit des Verständnisses. Das Kind empfängt mit der Sprache des Hauses die erste Besonderheit des menschlichen Lebens, in ihr erfreut es sich des meuschliclien Ausdrucks und damit des Bewusstseins, in ihr entwickelt es die Fälligkeit zu denken. So ist, soweit dieselbe Sprache i eicht, die Berührung der Sprachgeuossen der Austausch der mannigfachen Ausbildung des innerlich Einen. I nd dennoch, wenn auch die tiefe Bedeutung der Sprache als Charaktermerkmal der Nationalität keineswegs verkannt werden darf, nicht sie ist es, deren gemeinsame Ucbung die Menschen zu einem Volke macht. Wir müssen vielmehr der Meinung derer zustimmen, welche das eigentliche Wesen der Nationalität überhaupt nicht auf objektivem Gebiete erblicken, soudern dasselbe rein subjektiv zu erfassen suchen. Auf dem Begriffe der geistigen Auflassung, der geschichtlichen Verhältnisse, in die natürlich gegebenen l'nterschiede, auf der subjektiven Ansicht der Glieder des Volkes von ihrer Gleichheit und Zusammengehörigkeit beruht der Begriff „Volk". Race und Stamm — sagt Itazarus — vermag der Forscher objektiv zu bestimmen, das^Volk bestimmt sich der Mensch selbst subjektiv, er rechnet sich zu ihm. Der Geist schafft die Vorstellung und damit auch die Sache rVoIk". Mein Volk sind diejenigen, die ich als mein Volk ausehe, deneu ich mich verbunden weiss durch unlösbare Bande (R ü m e 1 i n). i -t Gefördert wird das Gefühl der Zusammengehörigkeit am meisten durch die Geschichte des Landes. Die Segnungen des Friedens, die Lasten und blutigen Opfer des Krieges, aas Ansehen, das die Nation bei anderen Völkern geniesst, das Blühen von Handel und Wandel und auf der andern Seite wirthschaftliche Krisen, dies Alles trifft die Bewohner des Landes als gemeinsames Geschick, ohne nach Religion, Sprache und Abstammung zu fragen; und das gemeinsame Geschick schlingt um sie das Band der Zusammengehörigkeit, einigt ihre Gemüther. Es bindet — vornehmlich bei uns deutschen — auch das gemeinsame geistige Leben die Menschen zur Einheit der Nation. Die gleichen Bildungsstoff'e, die gemeinsame Erhebung des Gemüths und die Läuterung der Gesinnung durch Dichter, die iu einer allen Volksgenossen zugänglichen Sprache ihre Werke dargebracht haben, erzeugen in Allen nach dem Masse ihrer Theilnahme das Bewusstsein der national geistigen Einheit. Die theoretische Erörterung über das Wesen der Nation liermit abschliessend gelangen wir nunmehr zur Beantwortung der Frage, ob wir deutschen Juden uns mit Recht zur deutschen Nation rechnen, oder ob wir nur im staatsrechtichen Sinne, ähnlich wie die Franzosen in Elsass-Lothringen oder die Polen, Deutsche sind, in Wahrheit aber mit der deutschen Nationalität nichts zu thun haben. Meine L Brüder, wenn wir uns tragen: zu welcher Nationalität gehören wir? so können wir nicht laut und nicht fest genug immer und immer wieder betonen:

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