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Bericht der Großloge für Deutschland · 1900-05-01 · Nr. 6 - Mai · p. [Seite]

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Journal
Bericht der Großloge für Deutschland
Volume
1900
Issue
Nr. 6 - Mai
Date
1900-05-01
Page
[Seite] (sequence 4)
Language
German
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dan darauf legt, dass ihre Schwestern in ihrem Verband bleiben. Frankfurt nnd Köln bilden für andere Städte Schwestern nicht aus, wenigstens ist ihnen dies derzeit unmöglich. Wenn der gute Ruf, den sich unsere Schwestern erworben haben, nicht geschädigt werden soll, ist es erforderlich, dass dieselben eine sorgfältige, facti- und sachgemässe strenge Ausbildung erhalten, welche nur durch Anschluss an ein grosses und tüchtig geleitetes jüdisches Krankenhaus zu ermöglichen ist. Die Bildung kleinerer Vereine in allen ^möglichen Städten wäre ein Unglück, das Mateiial der Schwestern würde dann nicht sorgfältig genug gewählt und geschult, es fehlte die Gelegenheit die Ausbildung gewissenhaft durchzuführen, eine Ausbildung, welche jetzt in Berlin •2 Jahre incl. des Kursus in der Entbindungs - Anstalt der Charite erfordert. In dem erklärlichen Bestreben, von der Thätigkeit Beweise zu erbringen, könnte es leicht kommen, ^dass scheinbare Erfolge gezüchtet werden, die dann dem ganzen grosseu und edlen "Werke zu dauerndem Schaden gereichen würden. Wie schon erwähnt, wir wollen praktische Arbeit leisten, deshalb schlagen wir der Grossloge vor, ganz davon abzusehen, selbst ein neues Institut für Krankenpflegerinnen zu schaden, sondern im Anschluss an deü Beiliner Verein für Krankenpflegerinnen das Augenmerk darauf zu richten, in allen deutschen Städten, wo wir Tochterlogen besitzen oder uns solche noch begründen wollen, Pflegerinnen zur Verfügung zu haben. Das klingt einlach und wird doch an sich eine grosse Leistung werden, die bedeutende Mittel, viel Arbeit und mindestens zehn Jahre Zeit erfordern wird. Wenn dle-Grossloge beschliessen wird, diese Thätigkeit aufzunehmen, dann kann unsere Idee deswegen in ernstliche Erwägung genommen werden, weil den jüdischen Frauen,jlie wir dieser Aufgäbe zuführen, und gewissenhaft ausgebildet weiden, ihnen reiche Thätigkeit sicher i.sjt, und was beim Anfäng doch schon die Hauptsache ist, wir können sagen, die Zukunft dieser Schwestern ist dann auch gesichert, wenn sie durch Alter oder Invalidität nicht mehr arbeiten können. Irgend einen Schritt in dieser Angelegenheit zu thnn, der nicht die Folgen berücksichtigt^ wäre frivol, deshalb 'legen wir grossen Werth auf die Thatsache, dass auch die Zukunft der Schwestern gesichert wird. Der Berliner Verein erklärt sich bereit, Schwestern für uns auszubilden; die Ausbildung kostet für das erste Jahr M. 1000, das zweite Jahr verbleibt die Schwester dem Muttei haus und erhält am Schlüsse desselben, immer vorausgesetzt, dass sie allen Ansprüchen genügt, ihr Diplom. Dann kann die Schwester nach einem bestimmten Ort überwiesen , werden, (wir kommen darauf noch zurück.) Es. steht uns frei, mindestens alljährlich dem Mutterhaus 6 Schülerinnen zu überweisen, die Auswahl erfolgt durch unsere Organe;-wenn dieselben'nicht genügen — diese Feststellung kann nur durch das Mutterhaus erfolgen, welchem darin vollständig freie Hand gelassen werden muss, — erfolgt deren Rücksendung, dicReisespesen gehen zu unseren Lasten Ueber die Bezüge der Schülerinneu und Schwesterri, über die Pension, Rechte und Pflichten, giebt das Statut Berliner Vereins Aufschluss Da alljährlich nur 6 Schwestern aufgenommen können, wird es erstrebenswert Ii sein, dass die Vereine Köln und Frankfurt ebenfalls «ich bereit erklären, einige Schü erinneu des werden von uns zur Ausbildung mit der Maassgabe zu übernehmen, dass dieselben am Schlüsse des zweiten Jahres vollkommen dort ausscheiden und als unsere Schwestern bei dem Berliner Verein eingeschrieben und da pehsionsberechtigt werden. "Wir wollen auf diesen Punkt heute nicht weiter eingehen, sobald das Werk begonnen, können wir uns damit beschäftigen. Die Fragen für uns waren: 1. wie sollen, wenn wir nach 2 Jahren Schwestern haben, die Vertheiluug an die Logen erfolgen, 2. wie decken wir. die Kosten, 3. wie schaffen wir au jedem Platze ein Heim für eine etwa beschäftigte Schwester, nach den Bedingungen des Vereins, 4. wer übernimmt die Controlle über unsere Schwestern, die Monats-Berichte an die Grossloge. Um die Fragen zu beantworten, bedarf es eines vollständigen Organisations - Planes, wir schlagen der Grossloge vor: ♦ Berlin, Frankfurt, Köln, München und Breslau bedarf unserer nicht; es bleiben 3,7 Plätze, an denen wir Logen haben. Diese 37 Logen gruppiren. wir in 5 Abteilungen: I. Halle,, Dessau, Magdeburg, Halberstadt. Dresden,' Leipzig, Chemnitz. IL Kattowitz, Beuthen, Gleiwitz, Kempen, Ostrowo, Ratibor, Görlitz, Liegnitz. III. Stettin, Stargard, Dauzig, Thorn, Ktotoschin, Posen. IV. Cassel, Eschwege, Hannover. Bielefeld, Dortmund, Hamburg, Bremen, Essen. V. Mainz, Wiesbaden, Mannheim, Heidelberg, Würzburg, Karlsruhe, Stuttgart, Strassburg. Jede einzelne Loge muss bestrebt sein, geeignete Damen dem Muterhaus zur Ausbildung zu überweisen, dann aber ist bald erforderlich, dass die Frauen unserer Brüder sich organisiren, um dafür zu sorgen, dass, wenn in einem Orte eine Schwester thätig ist, dieselbe für die dienstfreien Tage oder Nächte ein Heini und Familien-Anschluss findet und die Controlle ausgeübt wird. Wir nehmen an. dass jeder Kreis in jedem Jahre mindestens eine Schwester der Centrale zuführt; wenn nach 2 Jahren deren Ausbildung vollendet und solche in den betr. Kreis entlassen wird, dann wird die Grossloge bestimmen, in welcher Stadt dieselbe domizilirt wird und nach welchem Turnus deren Dienstleistung erfolgen soll. Wenn erst jeder Kreis soviel Schwestern als Städte bat, dann wird die Grossloge nach Uebereiukommen mit dem Mutterhaus diese Schwestern unter die Leitung einer Oberschwester stellen, diese wird den Dienst bestimmen und überwachen, nur wird-'in jeder Stadt die Loge die Entscheidung darüber zu treffen haben, wie viel Pflegen gegen volle oder theilweise Vergütung oder umsonst zu leisten sind, wir meinen, diese Bestimmung wird Sache des Kranken-Comites — nicht des Unterstützungs-Comites — werden. Wir gehen von der Ansicht aus, dass jeder Kreis alljährlich nur eine Schwester sich ausbilden lässt, weil eine grössere Anzahl die Kosten zu sehr anschwellen macht. Diese Kosten betragen, wie schon erwähnt, Mk. 1000 pro Jahr, wenn der 8. Distrikt 5 Schwestern ausbilden lässt, sind Mk. 5000 zu zahlen; wir wären dafür, die Grossloge übernimmt die Hälfte dieses Betrages, > also Mk. 2500 zu ihren Lasten, die zweite Hälfte haben die 5 Kreise aufzubringen. Falls ein Kreis 2 Schwestern zu gleicher Zeit in Ausbildung giebt, hat er für die zweite allein zu zahlen.

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