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Bericht der Großloge für Deutschland · 1900-05-01 · Nr. 6 - Mai · p. [Seite]

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Journal
Bericht der Großloge für Deutschland
Volume
1900
Issue
Nr. 6 - Mai
Date
1900-05-01
Page
[Seite] (sequence 2)
Language
German
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Eventueller Antrag die Wittwen- und Waisenpflege betreffend 10. 11. 12 13 14. Antrag der Repräsentanten Dr. Maretzki, Ad. Bayer und Liebhold: a) Die Grossloge beschliesst, eine Vereinbarung mit dem Verein für Krankenpflegerinnen in Berlin herbeizuführen, damit mindestens 5 Schwestern alljährlich für den VIII. Distrikt ausgebildet werden. Die ganze innere Organisation und die Einzelbestimmungen über die Thätigkeit der ausgebildeten Schwestern soll zwischen der Grossloge resp. dem General-Comile und einem in der Sitzung der Grossloge zu wählenden Comite, in dem jede Logengruppe (unsere Logen sind in ö Gruppen eingetheilt) durch einen Bruder vertreten sein muss, festgelegt werden. ' c) Zu den Kosten der Ausbildung trägt die Grossloge für jede Schwester Mk. 500, ins Gesammt bis zum Höchstbetrage von Mk. 3000 jährlich bei; dieser Betrag wird dem „Xeuen Centrai-Fonds" entnommen. Antrag Repräsentanten Dacher: Grossloge wolle beschliessen, dass für ihre Sitzungen eine Geschäftsordnung'geschaffen werde und dass das General-Comite beauftragt werde, einen Ausschuss mit der Aufstellung eines Entwurfs und der Vorlegung desselben in der nächsten Grosslogensitzung zu betrauen. Antraf der Repräsentanten Dr. Kahn und Deer: Die München-Loge beabsichtigt das Wohlthätigkeitswesen für arme israelitische Kurgäste in Bad Reichenhall gründlich zu organisireh. Da jedoch die Gestaltung der Organisation von der Höhe der zur'Verfügung stehenden materiellen Mittel abhängt, so möge die hochwürdige Grossloge den Zweck selbst unterstützen, sowie auch die Tochterlogen für die Angelegenheit interessiren. Antrag der Repräsentanten Rosenstiel, Wlsloch und Tuch: Die hochw. Grossloge wolle auch in diesem Jahre dem Deutsch-Israelitischen Gemeindebunde zum Zwecke der Ertheilung eines geordneten Religionsunterrichts in solchen kleinen Gemeinden I »eutschlands, die ohne Beihilfe eines Religionsunterrichts entbehren müssten, einen Beitrag von 1000 Mark bewilligen. Antrag der Repräsentanten Placzek nnd Peltesobn: Die Grossloge wolle baldigst der Gründung einer Lungenheilstätte für Juden näher treten. Antrag der Repräsentanten Tuch, Bing und Dr. Frank: Die Grossloge wolle beschliessen: Berichte über die Verhandlungen der Grossloge und des General-Comites gelten als genehmigt und dürfen nur dann veröffentlicht werden, wenn die Enfwürfe zu solchen Berichten den in den betreffenden Sitzungen anwesend gewesenen Mitgliedern zur Einsicht zugestellt worden und die etwaigen, von ihnen innerhalb 8 Tagen nach Empfang erhobenen Einwendungen, Berücksichtigung gefunden haben. Entstehen' hierbei Meinungsverschiedenheiten zwischen den Einspruch erhebenden Repräsentanten und dem geschäftsführenden oder Redaktions - Ausschuss, so steht Berufung an das General-Comiti' zu. Antrag der Expräsldenten Weiss, Tab. Frankel und Krauskopf: Die Grossloge wolle beschliessen: dem 5 1»i Abs. 2 der Grosslogengesetze, Folgendes anzufügen: Ein Ordensbruder, der wegen Veränderung seines Wohnsitzes Mitglied einer anderen Loge zu werden wünscht, soll seine Abgangskarte bei der betreffenden Loge einreichen. Letztere kann ihn nur aus denselben Gründen zurückweisen, welche eine Ausstossung aus der Loge rechtfertigen würden. Von der Abweisung ist der Loge, welche die Abgangskarte ertheilt hat, unter Mittheiluni; dT Gründe Kenntniss zu geben. Gegen den abweisenden Beschlüss steht dieser Loge binnen einer Frist von einem Monat seit Bekanntgabe der Gründe die Berufung an die Grossloge zu. Antrag der Expräsidenten Pfeffermaon, Wurm, Hey mann' Totschek und Abramowsky: Aufnahmen aus einem Orte, in welchem keine eigene Loge, aber Logenmitglieder sich belinden, in eine inzwischen gegründete, näher gelegene Loge, dürfen nur mit Zustimmung derjenigen Loge erfolgen, welche die meisten Mitglieder an diesem Orte hat. ' Antrag der Expräsidenten Bloch. Joachim, Simon, Wagner und Lichtenstein: Wählbar für ein Amt und wahlberechtigt ist nur derjenige Bruder, der wenigstens fünf Sitzungen während eines Termins besucht hat. Der Bruder Marschall ist verpflichtet, eine Präsenzliste zu führen, dieselbe vor Schluss einer jeden Sitzung zur Verlesung zu bringen und am Vorabend der Wahl dem Präsidenten eine statistische Uebersicht zu übergeben, aus welcher festzustellen ist, wie oft jeder Bruder die Sitzungen besuch! hat. Antrag der Repräsentanten Dr. Iflaretzki und Tuch: Die Grossloge wolle das Mandat des Comites zur Bekämpfung des Mädchenhandels für fortbestehend erklären und diesem Comite auch für den nächsten Termin einen Credit von 12T0 Mark gewähren.

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