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Bericht der Großloge für Deutschland · 1900-05-01 · Nr. 6 - Mai · p. [Seite]

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Journal
Bericht der Großloge für Deutschland
Volume
1900
Issue
Nr. 6 - Mai
Date
1900-05-01
Page
[Seite] (sequence 1)
Language
German
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BERLIN, Im Mai 1900. No. 6. Bericht der Grossloge für Deutschland U. O. B. B. Nachdruck sämmtlicher Artikel aus diesen Berichten, verboten. \ Fernsprecher: D. Wolff, VI, No. 4619, Wflbemstrasse u8. m Allen lieben Schwesterlogen, die uns zu unserem ersten Stiftungsfeste beglückwünscht haben, dankt hiermit herzlichst. ■ , Die Gabriel Riesser-Loge. Radt, Präsident. Feilchenfeld, prot. Sekretär. MWfW&WfWfflft*^^ ooot'oooaaeooaooaoooaoooooooooijoaoattoonGoos^ 0 •. , .0 Die Fraternltas-Loge XI, NO. 356, dankt herzlichst für die zahlreichen Glückwünsche, welche ihr zur % % Einweihungsfeier ihres neuen Logenlokales und zu ihrem XV. Stiftungsfeste durch die würdigen Schwesterlogen * ^rmittelt worden sind. Dresden, den 21, Mai 1900. s~~ % Julius Guttentag, Präsident. , MaxiBergmann, prot. Sekretär. 0 I -" * 0 aaa««««««««i>«««»O000000000000000000000000»000000000000000«a00000y000000000000»000«««0««»« s Für die Entsendung von Delegirten und die vielen herzlichen und anregenden Glückwünsche zu dem Feste unserer Neubegründung sagen wir den würdigen Schwesterlogen unseren brüderlichen Dank. » Kempen, den 22. Mai 1900. Die Caritas-Loge. Berthold Kann, Präsident. Stein, prot. Sekretär. ^M^d^k^±sM^& Allen würdigen Schwesterlogen, die uns zu unserer Installationsfeier durch,Entsendung von Delegirten, ,sowie brieflich oder durch Telegramme beglückwünschten, sagen wir hiermit herzlichen und brüderlichen Dank. .. •".!' Chemnitz, den 29I Mai 1900. Saxonia-Loge XXXXIV, No. 497. Felix Frank, Präsident. Bernhard Kupferberg, prot. Sekret. •ßjftffi^ . Unsere nächste Grosslogen-Sitzung. Für dieselbe liegen bis jetzt folgende Anträge vor: 1. Antrag des General-Comites auf Ergänzung des § 20 Abtheilung I der Grosslogengesetze § 2Öa. Anträge, welche eine Aenderung oder Ergänzung,des Grosslogengesetzes nicht bezwecken, sind so zeitig beim Grosssekretär einzureichen, dass sie noch in, die, in der Einladung zur Grosslogensitzung mitzuteilende Tagesordnung aufgenommen werden könhen. Sind sie in diese Tagesordnung nicht aufgenommen, so dürfen sie in der Grosslogensitzung nicht zur. Bjerathung und Abstimmung gestellt werden, wenn 1.0 Repräsentanten Widerspruch erheben. Die Berathung darf erst nach Erledigung aller durch die Tagesordnung bekannt gemachten Anträge erfolgen. -S § 20b. Anträge auf Geldbewilligung dürfen erst nach Vorberathung im geschäftsführenden Ausschuss zur Berathung gestellt werden. 2. Die Grossloge stellt den Grundsatz auf, dass in die Lögen des VIII. Distriktes nur Candjdaten aufgenommen werden dürfen, die die Staatsangehörigkeit in einem deutschen Bundesstaate oder den Reichslanden-besitzen. Dispensation seitens der Grossloge ist zulässig. 3. Eventueller Antrag zu Gunsten der galizischen Glaubensgenossen resp. Bericht über die Organisation des Hilfswerkes zu Gunsten derselben.

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