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Jüdisches Litteratur-Blatt · 1913-01-01 · Viertes Heft. (1913) · p. Seite 183

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Journal
Jüdisches Litteratur-Blatt
Volume
35 (1913)
Issue
Viertes Heft. (1913)
Date
1913-01-01
Page
Seite 183 (sequence 39)
Language
German
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183 fUr unmöglich gehalten wurden, heuto stillschweigend vorausgesetzt werden? Also die von Ginzberg halakhif ch zu begründende Auffassung von den En-ben-sätzen als einheitlicher Quelle habe ich 1890 bereits als festes Ergebnis hingestellt. Ich habe gerade diese Sätze und die Opfermischnas Megilla 2, 4- 5 als die ursprünglichen Teile des Traktats angesehen, da er ursprünglich ein Tempeltraktat aus dem von mir als alt gekennzeichneten Sc tekalimkreiae gewesen. Aehnlieh habe ich es mit dem ganzen Kr iise dieser Satzungen gemacht. Dass der Satz Meg. 1,4 mit seinem tannaitischen Parallelstellen uralt ist, beweist auch das griechische Esterbuch, das in der Vetus Altera bei Erwähnung d< 8 Adar stets von einem Adarnisan spricht, so dass man in Alexandrien schon damals von dem massgebenden [ארד הסטוך לידס wusnte und gegen die umgekehrte Ansicht entschied, wie auch Jerusch ilmi gegen Babli 6 ausspricht, die Entscheidung gegen llaman sei im zweiten Adar vor sich gegangen. Und der Schlussatz der En-bm-reihe hat im Aristeasbriefe, soweit die dazu gehörige Tosefta ir Betracht kommt, sein Gegenbild, und die Uebersetzung der Siebzig bietet die Bestätigung dafür. Man hat die [אין בי hierher g< bracht, weil 30 Tage vor Pesach man mit den Festessatzungen begon aen hat und man hier auch vor dem Pe88ach, vor dem בל תאחר, der Nedarim, gelegentlich des Aussätzigen vor der Unreinheit am P 588ach, gelegentlich der hohenpriesterlicben Satzungen mit dom H inweis auf die Reinheit am Jomkippur, auf die Unterschiede zwischen Sabbat und Jomkippur, Sabbat und Festtag, in den weiteren Sammelmischnas 11,4 5 auf die Satzungen des Tages und der Nacl 1t bezüglich der Musafopfer, des Genusses des Pessach (זה הבלל usw.) hinweisen sollte. Die Satzungen der Keriath hatorah beginne0 mit der Satzung von den vier Abchnitten, deren erster die Mahnung enthält (gleichfalls 30 Tage vor dem 1. Nissan), die Schekalim für das tägliche Opfer und die sonstigen Tempelbedürfnisse zu rechter Zeit den Terapelbeamten oder den heimischen Sammelstellen zu überweisen. So steht ganz Megilla unter dem Zeichen der T« mpelhalakha, und die En-bensätze, welche Gestalt sie auch haben, sind auch nach jenem von mir gegebenen Nachweise uralt. I lie Schulen sind beide hier noch nicht erwähnt, da die Reihe weit llter ist Daher auch bei Bamah dei Jer.-Hinweis auf das Pessachopfer, das nach Günzbergs Ansicht das Gemeindeopfer vertritt im Gegensätze zum Pflichtopfer des Einzelnen. Gerade in der Festeszeit sind solche Satzungen wichtig zumal vor Pesach. Es ist erfreulich, dass der von mir längst aufgedeckten Tat- Sache vom Alter dieser Reihe liier eine so eingehende halakhische Bestätigung geboten wird. Kann i :h es aber unter diesen Umständen als eine Bestätigung empfinden, wenn von meinen früheren Arbeiten nicht Kenntnis genommen worden ist, welche zuerst in dieser Reihe eine alte Tempelhalakh Ische Quelle erkannt haben?

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