Mannheim
Compact Memory

Jüdisches Litteratur-Blatt · 1913-01-01 · Viertes Heft. (1913) · p. Seite 176

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jüdisches Litteratur-Blatt
Volume
35 (1913)
Issue
Viertes Heft. (1913)
Date
1913-01-01
Page
Seite 176 (sequence 32)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
95% known words query
IRI
…/6492408-6582240-8773761--4499-4859537
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

— 176 — neten Schreibern und erbetenen Zeugen geblieben, mit dem freien Erbieten, dass ein jeder unter ihnen dies sein Bekenntnis mit seinem Tode bekräftigen und bezeugen wolle. Darauf hat nun der Kurfürst aus hohem Rate und hoher Meinung beschlossen, jene Missetaten zu bestrafen, und er hat Hans Grackau, dem Richter zu Berlin, befohlen, gegen sie nach dem Recht aus Kraft seines Amtes und des gegebenen Auftrages vorzugehen und zu verfahren. Dieser hat sein Gericht mit Schöffen, Beisitzern, Anwälten, Gerichtsschreibern und Zeugen am Donnerstag1) nach Kilians, des Märtyrers, Tage besetzt und bestellt, dasselbe beläuten lassen, den empfangenen Auftrag und die Untersuchung und den Untersuchungstitel öffentlich verlesen, den Christen und die Juden mit Judenhüten frei und ledig, wie es Recht, Sitte und Gewohnheit ist, vor Gericht kommen und daselbst einem jeden insbesondere die von ihm begangene Uebeltat stückweise vorlesen und darauf einem jeden seine Antwort, wie vormals oft geschehen, geben lassen. Am Freitag2) nach Margareten hat der obenerwähnte Richter zu Berlin sein begonnenes peinliches Halsgericht fortgesetzt und hat auf dem grossen Plan zu Berlin bei der St. Marienkirche, der ,Neue Markt“ genannt, drei grosse, geräumige GeBtühle und Gemächer, eines immer höher als das andere, aufrichten lassen. Auf dem obersten haben einige hochgelehrte und rechtskundige Leute gestanden, bei denen sich Richter und Schöffen, wenn es etwa nötig sein sollte, Rats hätten holen können. Im mittleren Gemach 8as8 der Richter mit seinen Schöffen und daneben auch die Gerichts- Schreiber, Zeugen und Anwälte. Auf das unterste wurden Paul Frobm und alle genannten Juden, mit Ausnahme von zweien, die das heilige Sackrament der Taufe empfangen hatten, zugleich mit gelben und weissen spitzen Hüten geführt, die auch mit ihrem jüdischen Gesänge vor Gericht kamen. Als solches alles geschehen war und die Juden nacheinander vorgestellt worden waren, hat der Richter den gehaltenen Prozess gegen Paul Frohm und die Juden von Anfang bis Ende, besonders die mannigfachen Indizien und die Aussagen und Bekenntnisse eines jeden zusamt der kurfürstlichen Vollmacht, ordentlich und öffentlich mit lauter Stimme von Wort zu Wort verlesen lassen im Beisein einer grossen und merklichen Anzahl geistlicher und weitlicher Personen. Weil aber nach der Verlesung Paul Frohm und >) Der 11. Juli. *) Der 19. Juli.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.