Jüdisches Litteratur-Blatt
- Journal
- Jüdisches Litteratur-Blatt
- Volume
- 35 (1913)
- Issue
- 3. Heft. (1913)
- Date
- 1913-01-01
- Page
- Seite 117 (sequence 23)
- Language
- German
- Belongs to
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— 117 — die an sich als -Messias* gaben, den Bedrückten beizustehen. Jedoch hatte diese Hilfelei ihre besondere Eigenart Johannes, Jesas, wie auch die vielen anc die vor oder nach diesen den versuchten dies durch Tröstung wandte man sich hauptsächlich römische Herrschaft am schwersten zn fühlen hatten. Die besser stellten und die jüdische Aristo! glaubten, oder sich als solchen Unterjochten behilflich sein w! and Zurede. Mit diesem Hilf! an die Armen, die die grai ansliktang eren, 0 Ilten, sipittel upame Gehie versuchten durch gewaltsames m di»ec laut ged 11! 1r zu itete dem dig Gebe- 6r in ifurde dem Abschütteln des römischen Joches ihr Los zu verbessern. Za Ende predigte man das Vermögen zu verachten, irdische Gät(1 verwerfen und irdischen Glanz zu fliehen, allgemein der Wahlspruch, ,zweien Herren dienen: Gott und Mammon*. Die Unterdrückten sollten das römische Joch nur g! ertragen. In diesem Sinne sucht» dann auch die erste christlich ) meinde zu wirken. Was dagegen die politische Eonstellatioi trifft, änderte sie sich auch nach dem Auftreten dieser Mann keiner Weise: der Druck and die Unterjochung dauerte fort and immer unerträglicher'; Nation und Staat gingen in Laufschritten Untergang entgegen. Da nun die Stifter des Christentums die Unterdrückten von römischen Joch nicht befreien Monaten, die unmenschliche rö; Politik zu beeinflussen nicht vermochten, so konnte von den ßegriujd! der neuen Religion von vornherein an eine Konstituierung selbständigen politischen Staatswesen mit eigenen Gesetzen und Institutionen, worunter dann auch bestimmte Wohlfahrtseinrich sich befanden, nicht gedacht weraen. Statt eines politisch-8elbstän<|: Staates sollte sich ein Himmelreich auftun. So blieb es denn die ganze Zeit über, in der das Christentum seine Grundsätze stimmte, sozial-politische Einrichtungen waren da noch nicht zu rücksichtigen. Zur Zeit aber, als der römische Kaiser Konstante neue Religion durch Annahme des Christentums zur Staatsri erhob, da waren bereits alle Institutionen and alle Grundsätze in Grundzügen festgesetzt. Jetzt Mi der Annahme des Christen( wieder erschien es den Führern desselben auch nicht ganz oppoi die Staatsleiter zur Einrichtung neuer Wohlfahrtsinstitutionen, die Christentum selbst ,bisher unbekannt* waren, zu veranlag sei Denn dies bedeutete einen tiefen Eingriff in die bisherige Staatsführ mg, was der Verbreitung der neuen Religion gewiss nicht dienlich ge wäre. Dieser Umstand hatte dann zur Folge, dass die römisol Staatsgeaetze ihre Gültigkeit weiterbewahrten. So betrachtet, begrt i: om s I eigsi ituig! dem!che ero ünes inen;en!gen mch bebedie on ifcren ums (tun, dem!n. wese! eligii m hen ifen