Mannheim
Compact Memory

Jüdisches Litteratur-Blatt · 1913-01-01 · 3. Heft. (1913) · p. Seite 111

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jüdisches Litteratur-Blatt
Volume
35 (1913)
Issue
3. Heft. (1913)
Date
1913-01-01
Page
Seite 111 (sequence 17)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
92% known words query
IRI
…/6492408-6582240-8773760--4433-4859472
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

3 entity mentions

111 אונס selbst unterscheidet den ungewöhnlichen Sturm, schiede unter dem Einflüsse mehr entwickelt. Während R z. B. den gewöhnlichen Wind und X>och haben sich diese feinen Unterdes sittigenden Torageistes im Elieser der Schammaite für N: spricht der Schammaite Hillelite R. Jos R. Tarfon im H oder verfehlte Absicht bei Ueliertretungen ein Sündopfer verlt! ua den Täter frei; während ofe des Geschädigten auch den zum vollen Schadenersatz verurteilt, spricht der Hillelite A ihn nur des halben Schadens schuldig. Während R. Jehuda, seinen Vater ein Schüler R. Eliisers, denjenigen, der einen Anden als den beabsichtigten Mensche!n tötet, des Todes schuldig spri befreit ihn R. Simon, der Gewährsmann des Maimonides, da|r R. Jehuda hält eine Sabbatarheit auch ohne die in ihr liegi bi! 1’ Absicht für strafiälig, R. Simon nur bei der mitwirkenden Absi So neigte das talmudische Strafrecht immer mehr zur Erleichtern Das römische Recht entwickelte sich dagegen nach der schwerenden Seite, sehen dem blossen Versuch zu strafen. Die Halakha, wie die staatlichen Gesetzgebungen mai einen Unterschied zwischen Vorsatz und Absicht, je a dem die Tat gewollt, das Ziel jedoch ein anderes ge wo! «der die Tat gewollt und das beabsichtigte Ziel (Tötung des treffenden Menschen) erreicht worden ist. Die ältere Hai entscheidet im ersten Fall nach der erschwerenden, jüngere nach der erleichternden Seite hin. Lesensfr! ist auch der Nachweis, wie die scheinbar einander bestreite: Schriftstellen aus Exodus, Numeri und Deuteronomium von verschiedenen Zeitaltern mit ei aander in Einklang gebracht woj sind. Solche Entwickelungen lind nur da möglich, wo die Sei 1: in der scheinbaren Verschiedenheit ihrer Sätze oder in ei sonderbaren Mehr ihrer Ausdrücke die Handhaben dazu Wo die Schrift dagegen ohne solche Nebenbedingungen eine verbietet, da ist es nur die Frage, ob mit Wissen, oder Irrtum eine Tat ausgeführt wurde. Diese Anschauungen scheinen besonders, wie Zuckerma■^ ausführt, in J e r. beachtet worden zu sein, während in B a neue Erleichterungen durch neue Deutungen erzielt wurden, der weiteren Entwicklung dieser Frage zeigt Vf., wie sich ־־ und Mischna in der Auflassung dieser Gesetze von einander un: scheiden, wie dann im Jer. s att eines סתם mit darauf folge! Einzelansicht Simons vielmehi Juda und Simon einander in Mischna (d. h. in unserer Tosofta) ursprünglich bestritten hal Jer. schloss sich der Ansichts S: mons an, welcher Maimonides (8 folgte, allerdings schloss er sich bei den noch weitergehen 11 Folgerungen des Jer. wieder dem Babli an. So ist, was für Zuckermai idel die Hauptsache, Jer. Tos^ Babli =» umgewandelter Mischna. Hier habe ich unseren Lesern nicht etwa den Inhalt ganzen Buches, ja, auch nicht einmal dieser einzelnen Abhandli! mer chtngt, der תם ciba rch en, cht, on. < nde cht. d!1! 1 Tose ng. 9 r - be- 1 hen 1, ich- >rflen, bea|kha die ert 4den den >fden rift 1em!tet. Tat im del b 1 i In ifta!er- oder der .|>en. 0.) en fta, des Dg

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.