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Jüdisches Litteratur-Blatt · 1913-01-01 · 3. Heft. (1913) · p. Seite 110

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Journal
Jüdisches Litteratur-Blatt
Volume
35 (1913)
Issue
3. Heft. (1913)
Date
1913-01-01
Page
Seite 110 (sequence 16)
Language
German
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110 weis ja führen müssen, dass Rabbi mit der Eigenart so und so vieler Quellen und Schulen zu rechnen hatte und dass die Um- Wandlung manches in dieser Art bekannten Satzes, selbst, wenn die alte Form rätselhaft war, unmöglich blieb. — Der Anteil Rabbis an dem Mischnawerden ist deshalb viel kleiner, als man gewöhnlich ausspricht. 'שקום הניחו ל״ אבות etc. sagt er, und so hat er’s mit den Späteren gemacht. Mochten sie sich auch noch um Rätsel bemühen! Sollte •r alle Schwierigkeiten ihnen aus dem Wege räumen? Das wäre das Ende aller Erörterung gewesen. Kommen wir nach dieser Einleitung in das eigentliche Werk hinein, so befinden wir uns erst im eigensten Gebiet Zuckermandels. Es werden da ganze Halakhagebiete in ihren wichtigsten Begriffen vor uns erörtert: ״Ueber Zweck und Absicht bei Uebertretung religiöser und rechtlicher Verbote, a) mit und ohne Absicht. Tötung eines Menschen |durch einen Menschen; durch ein Tier. Körperverletzung eines Menschen durch Menschen; durch ein Tier. Sachbeschädigung. Vorsätzliche und fahrlässige Tötung eines Menschen ohne erreichte Absicht; eines Menschen durch ein Tier und durch die weiteren obigen Gebiete hindurch. Dann beginnen die anschliessenden Sabbat- und Festverbote und Allgemeinbegrifie bez. der Absicht der Tat, ihres Zweckes, ihrer Notwendigkeit — bekanntlich Lieblingsgebiete des Vf.’s, wo er seine Belesenheit und seinen Scharfsinn so recht zeigen kann. Aber es ist kein leichtes Nachmittagslesen, wozu er uns einlädt. Nicht Ergebnisse, sondern auch den W e g zu ihnen zeigt er uns. Und das ist kein leichter Weg. Er erspart seinem Leser keine Folgerung, kennt keine geistigen Sprünge; und wer mit ihm geht, trägt auch etwas davon. Wir wollen aber einem solchen Halakhaf orscherr (הליכות עולם לו) nicht mit einigen Verbeugungen und Höflichkeitsformeln gerecht werden, sondern auch hier, wo es nicht so leicht ist, unser Urteil begründen. In dem Aufsatze zu II C (wir haben hier schon Nachträge zu früheren Arbeiten vor uns) wird der Begriff der Absicht in rechtlichem Sinne erörtert. Maimonides spricht nach R. Simon den Mörder, der eine andere als die beabsichtigte Person trifft, frei. Frankel hat sich mit Rabed und den neueren Rechtslehrern entgegengesetzt geäussert, da doch, wie Vf. meint, die n a m e n - lose Mischna entscheidend ist, nicht die Einzelansicht R. Simons. Lippmann Heller hat BK 5, 4 für Maimonides geltend gemacht; nach dem Vf. nicht mit Recht. Aber, meint Vf., die Mischna kann in Sanh. nicht ursprünglich so gelautet haben, wie wir sie sehen. Man unterscheide סתכוץ und אינו סתכוין, und dann אונס und (רצו. Die babylonische Halakha hat bei Tötung und Verletzung die erfüllte Ab6icht nicht berücksichtigt, wohl aber beim Sabbatgesetz etc., wogegen die palästinensische diesen allgemein angewandten Unterschied festgehalten hat.

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