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Jüdisches Litteratur-Blatt · 1913-01-01 · 2. Heft. (1913) · p. Seite 91

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Journal
Jüdisches Litteratur-Blatt
Volume
35 (1913)
Issue
2. Heft. (1913)
Date
1913-01-01
Page
Seite 91 (sequence 43)
Language
German
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— Hl — Stellung des bisher Versäamten. der Börger nach einem Aeqairalei Erst ein anderer Umstand zwing zur Tätigkeit. Die Bürger wurdei nämlich durch die fortschreiten( ,en militärischen Kästangen immer mehr and mehr belastet. Die Förden ng t ob der grossen Lasten zagans;en des Staates warde daher immer lebhafter. Eine Besserung der I. ige wnr aber gerade auf dem Gebiet» der Wohlfahrtseinrichtungen 1m notwendigsten. Der Staat schickt פ sich daher an, die sozialen Marge allmählich abzustellen nnd die Bedürfnisse des Arbeitenden Standes za berücksichtigen. So entstanden za Frommen der ärmeren Klane mehrere Wohlfahrtsinstitutionen, und auch eine Fürsorge für dieselten machte sich bemerkbar. Die heutij;en sozialen Institutionen sind somit, um es kurz zu resümieren, gerech :e Forderungen der fortschreiten len Entwicklung, naturnotwendige Felgen der grossen Errungenschalten auf dem mechanisch-technischen Gebiete. Wir begreifen nun, von soziologischem Standpunkte betrach et, weshalb der Staat sich bis damals so wenig um die Bürger bekümn ert hat. Nicht 80 leicht lässt sich dagegen die feststehende Tatsache les Fehlens jeglicher sozialen Institution bis zum Beginn neuerer Zeit ron historisch-religiösem Gesichtswinkel aus erklären. Wir wissen, dass man sich bis zum Anfang des neunzehnten Jahrhunderts die Gesetzgeber des Staates die religiösen Anschauungen ihrer Zeit noch mehr als dies heute der Fall ist, berücksichtigen. Auch ist es bekannt, c ass man sich bis zu diesem Zeitpunkt in vielen Dingen, besonders im höfischen Zeremoniell, so aber auch in vielen sonstigen Einrichtungen die biblischen Zeit nachzuahmen Altertum sehr viele, auf durchaus bemühte. Nun hat das biblische gefestigter Grundlage sich stützenden Wohltahrtseinrichtungen gekannt und dieselben im praktischen Leben darchgeführt. Die Bibel sieht nicht nur einen wöchentlichen Ruhetag und sonstige Festtage, an denen werden musste, unterschiedlos für die Arbeit ebenfalls unterbrocien alle ihre Bekenner vor; vielaehr ordnet sie auch andere Einrichtungen an, wodurch der ärmere Stind ein es geschützt und vor Elend bewahrt wurde, an. So hatte z. B. Jeder ein Erbgut auf ewige Zeit, das niemals verkauft werden konnte kehrte immer wieder zum Eigentümer zurück, wodurch letzterer m jedem Fülle vor ewiger Armut geschützt war. Jedes dritte Jahr erhielten die Armen den Armenzehnt von allem Getreide und jegii :her Feldfrucht, während im siebten Jahr der ganze Ertrag des Fe des Jedem frei stand. Ebenso waren sehr ansehnliche ,Anfang 6' einer Sta&tsversicherung für Arme und Bedürftige vorhanden. Die Armenunterstützung war nämlich!)ine von Staatswegen gesicherte In-

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