Jüdisches Litteratur-Blatt
- Journal
- Jüdisches Litteratur-Blatt
- Volume
- 35 (1913)
- Issue
- 2. Heft. (1913)
- Date
- 1913-01-01
- Page
- Seite 90 (sequence 42)
- Language
- German
- Belongs to
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auch vor dreihundert Jahren angebracht gewesen; die Entwicklung des Fabrikwesens bat sie jedoch zar zwingenden Notwendigkeit gemacht. Aber damit ist noch nicht gesagt, dass das Erwerbsleben in früheren Zeiten nicht auch gewisse Wohlfahrtseinrichtangen erforderte, die aber erst das neunzehnte Jahrhundert verwirklicht sah. Ebenso muss eine soziale Institution — 8011 sie wirklich das Gepräge eines humanen Geistes tragen — auch gewissen geistigen Bedürfnissen und inneren Regungen Rechnung tragen, die aber ehedem ebenso, wenn nicht noch mehr als heute vorhanden waren. Man fragt demnach mit Recht nach dem Grund dieser merkwürdigen Erscheinung, dass der Staat, als Vertreter aller Bürget, für die letzteren bis zur neuen Zeit, nicht einmal nach der Richtung, wo es sehr notwendig gewesen wäre, irgend• wie Vorsorge getroffen habe. Man pflegt diese Tatsache mit dem Hinweis auf den bis zum Beginn des neunzehnten Jahrhunderts fast allgemein noch herrschenden Absolutismus zu erklären; die Herrscher dachten nur an sich, die Bürger waren nur geduldige Steuerzahler. Bei etwas näherem Zusehen bemerkt man jedoch, dass der Grund hierfür doch etwas tiefer liegt, und wir erfahren zugleich, weshalb das Selbstherrschertum sich bis zu diesem Zeitpunkt so zu recht behaupten konnte. Wir meinen« der soziologische Grund hierfür sei bis nun noch nicht genügend beachtet worden. Der Begriff ״Staat“ als eine juristisch-verantwortliche Person ist ein ganz moderner. Bis vor einem Jahrhundert wurde der Staat nur durch lauter Einzelbürger repräsentiert. Jedes Glied dieses Staates, also jeder Bürger hatte nur ein individuelles Streben, jeder verfolgte nur seine eigenen Interessen. Der Gedanke von einer staatlichen Einheit, von einem staatlichen Zusammenwirken aller Bürger und demzufolge auch von einem engeren Zusammenschluss aller, wo jedes Inridmun einen integrierenden Bestandteil des Staatengebildes ausmacht, war nur bei einigen wenigen erlesenen Geistern heimisch. Das Zusammenwirken aller Bürger beschränkte sich hauptsächlich auf die Verteidigung des Vaterlandes, auf das Sichzawehrsetzen nach aussen hin. Erst die neuere Zeit, die tausend und abertausend neue Fäden und Bude, wodurch sogar die fremden Staaten einander näher gerückt und vielfach auch freundschaftlich verknüpft wurden, geschaffen hat, bewirkte auch eine brüderliche Annäherung und ein Zusammenwirken aller Glieder eines Gemeinwesens für das Wohl und Wehe desselben. Mit diesem Zeitpunkt begann man erst die bisherigen Mängel und die sozialen Bedürfnisse der grossen Masse genau zu erkennen. Diese Erkenntnis bedingte jedoch lange noch nicht das Verständnis zur Ab-