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Jüdisches Litteratur-Blatt · 1913-01-01 · 2. Heft. (1913) · p. Seite 68

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Journal
Jüdisches Litteratur-Blatt
Volume
35 (1913)
Issue
2. Heft. (1913)
Date
1913-01-01
Page
Seite 68 (sequence 20)
Language
German
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68 za dem Zwecke benutzt worden, die Deatang dem Hörer wertvoller za machen. Dann haben unsere Alten wohl das Vorhandensein solcher Widerspräche nicht geahnt? 0, gewiss! Schon in den ältosten Zeiten wurde der Unterschied gemacht zwischen dem Levitenzehnt und dem sogenannten zweiten Zehnt, der in Jerusalem verzehrt werden musste. Fraglich blieb nur, ob auch im Jahre des Armenzehnts der zweite Zehnt üblich war, was die Halakha zumeist verneinte. Schon im Tobiasbuche findet sich der zweite Zehnt, der sich in der Halakha zu einem vollständigen Mischnatraktat Maasser scheni (s. unsere Erklärnng desselben) verdichtet hat. Ich denke mir die Sache so: Es ist die Rede von einem Levitenzehnt und Ende Leviticus von einem Zehnt, der dem Ewigen heilig ist. Da bringt Deuteronomium den dritten Satz, die Entscheidung: der dem Ewigen heilige Zehnt ist der zweite Zehnt, der vor Gott verzehrt ist, also der den Leviten gegebene der erste. Ob das irgendwo ausgesprochen ist oder nicht — gleichviel! Der wirkliche geistige Vorgang ist der von uns geschilderte. Und was den Gegensatz der Opfergesetze betrifft, so sind sie wie Sifra 11,75 und Chullin 16 b, 17 a beweisen, Männern wie R. Ismael, R. Akiba und ihren Zeitgenossen wohl aufgefallen Der dritte Satz ist nach R. Ismael ־r3 תא,־.־ד< נפיצך לא־ ל weshalb ihnen nun in Palästina Fleisch, das nicht geopfert wurde, erlaubt worden ist, und zwar durch die überall auszuübende Schechita. K. Akiba mciut, es sei ihnen das nicht opfermässig geschlachtete Fleisch da verboten worden. Sein 3. Satz ist wohl ואכל״ nztr. ־pc: .רק :כל א•־, ob er hier genannt wird oder nicht. Zu Grunde liegt die Absicht, nun, nach dem Falle des Tempels, in noch weiterer Entfernung vom Heiligtum, d. h. in der Erinnerung desselben, die Gesetze der Schechita nicht fallen zu lassen. Ich wüsste nicht, was an solchen c'rr: ב fehlt, um sie dieses Titels unwürdig za machen, und was dem beweisenden und erläuternden Satze fehlt, um ihn nicht zum *£היכ-ל״ : zu machen. Es fehlt die oft gar nichts beweisende Form, aber vorhanden ist, was mehr ist, als die ängstlich zu wahrende Form, der Geist. Diese Beispiele können von Schwarz nicht angeführt worden, denn sie haben die Zweisätzeform nicht, rämlich sie bedürfen derselben nicht, da sie wirklicho von Allen zu jeder Zeit empfundene Widersprüche za einander darstellen. Aber der dritte Satz steht fn den meisten Fällen.im Hintergründe da. Deshalb ist der Rabed im Recht. Der dritte Satz ist wirklich nur ein Beispiel für die Art, wie die Entscheidung auch ohne solchen Satz gesucht werden soll. > Weder ist der dritte Satz ein Aufgeben der Forschertätigkeit, noch ist die Forderung, wenn ein solcher Satz sich nicht bietet, selbst zu entscheiden, eine Ketzerei oder eine Erweiterung der Forscberrechte. Nein! Wenn zwei Sätze in Schopenhauer einander

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