Jüdisches Litteratur-Blatt
- Journal
- Jüdisches Litteratur-Blatt
- Volume
- 35 (1913)
- Issue
- 1. Heft. (1913)
- Date
- 1913-01-01
- Page
- Seite 42 (sequence 42)
- Language
- German
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42 des Tages liegt in den Trompeten.* Diese ganze (hier gekürzte) Darstellung gehört za Taanioth 2,4 and 5, wo nämlich von den Tekioth die Rede ist. Und zwar wird Mischna Taan. 2,5 erzählt: Za R Chalaftas and Chanina ben Teradions Zeiten hätte man den Taanith• gottesdienst in alter Weise mit den Tekioth abhalten wollen, doch hätte das Synedrium das als nar für die Zeit des Tempels bestimmt ▼erboten. Und merkwürdig I RH 26a wird er* zählt, R. Chalaftha hätte in Sepphoris and R. Chanina ben Teradion in Sechanja nach Art des Tempelgottesdienstes Schophar and Trompeten verbinden wollen and genau mit denselben Worten sei es ▼om Synedriam ▼erboten worden. Gin Beweis, dass diese Tekiasatzan gen aas der Taanitschilderang 2 stammen and nicht RH allein im Aage haben. c) So haben wir 3, 3—5 alte Mischnäs mit der Grandqaelle Jd. ▼or ans, allerdings vielfach überarbeitet and besonders stark gekürzt, wie die ausführliche Darstellung in Taanioth beweist. § 24. Die Mischna 3,2 widerspricht den folgenden durchaus nicht. Sie gibt einleitend an, das Horn der Eah sei ▼on allen Veranlassungen, die den Schophar beanspruchen, ausgeschlossen. R. Jose will aach das Horn der Eah gestatten, and zwar bringt er einen Satz aas Josaa, den er wahrscheinlich Jd. entgegenhält. Ist es doch Jd.’s Art, Sätze aach den Propheten and Eethabim für Halakhoth (S. ״die Mischna* Einl.) anzuführen, and da Jd. aaf die Wanderungen Israels darch die Wüste zurückgeht (8. 0.), mit Recht. Wir werden noch sehen, dass Jose die Gegenseite Jd’s in RH. aasmacht 8 25. Genau wie 3, 3 beginnt 4,8 mit ר״ה bv שופר, dem za liebe keine Uebertretangen der Festessatzangen stattfinden dürfen. Dazu vergleiche man Bezah 5, 2. R. H. 4,8 (Wegen des) Schophars ▼on R. H. überschreitet man nicht die Sabbatgrenze, man reisst keinen Steinwall aaf, man steigt nicht aaf den Baam, man reitet nicht aaf dem Tiere, man schwimmt nicht aaf dem Wasser, man schneidet (den Schophar) nicht ab, weder mR einem Gegenstände, der rabbinisch, noch einem solchen, der toragemäss ▼erboten ist. Bezah 5,2. Alles, wodurch man sich am Sabbath schuldig macht wegen rabbinischer Verbote, wegen freiwilliger Tätigkeiten der selbst toragemäss gebotenen, dadurch macht sich am Festtag schuldig. Folgende sindrabbinisch ▼erboten: Man steigt nicht aaf den Baam, man reitet nicht aaf dem Tier, man schwimmt nicht aaf dem Wasser. ...