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Jüdisches Litteratur-Blatt · 1913-01-01 · 1. Heft. (1913) · p. Seite 17

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Journal
Jüdisches Litteratur-Blatt
Volume
35 (1913)
Issue
1. Heft. (1913)
Date
1913-01-01
Page
Seite 17 (sequence 17)
Language
German
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17 — Zweiter Abichn. II ist Einschiebsel.—Thaaru1 * 3 4 * 6 Urquelle: alt« Abschnitt. ibothmiSuahs; Quelle: Theramothtraktat Tempeltraktate. 2, 1. Quelle: Zweite gegensadduziisehe Milnah-Quelle. »2,1: התרומה ותרומת מעשר של דמאי׳ החלה והבכורים עולים באחד ומאה׳ וטצטרפץ זה עם זה׳ וצריך להרים; הערלה וכלאי הכרם עולים באחד ומאתים׳ ומצמר® ן זה עם זה׳ ואץ צריך להרים; 2,1a: Therumah י) und Zehnthebe*) von Demai*), Cballah.) und Biccurim 6) gehtm auf in 101 •), und sie verbinden’) Bich mit einander, und man muss heraueheben8) [das Verbotene]; aber Orlah und Eilaim des Weinbergs gehen [erst] in 201 auf, und sie verbinden sich mit Einander; man braucht sie aber nicht herauszuheben *). 1) cf. Exod. 29, 28; Levit 22, IS; Nnm. 18,8. 9) cf. Nnm. 18.98 ff: Levit.!17,80. 3) ,JDemai'1 ist Getreide dea חאריף cp. [des Lehrhausfeindliohen, dämm unwissenden ״Landvolkes“], wovon man annimmt, dass der .Zehnt“ nicht genommen ist Doch brancht mu davon nur die .Zehnthebe“ and den .zweiten Zehnt“ abzageben, denn ״Therumah* beachten wahrscheinlich alle; and bezüglich des ,Zehnten“, den (jer Le vite oder der Arme [im dritten and sechsten Jahr der Jahreswoche] verlangt, kann man ihnen den Beweis auflegen, dass ihn noch kein Le vite erhalten hat, das Getreide also nnverzehntet sei, — ein Beweis, den sie nicht fttliren können. Deshalb ist hier nnr von •מווסת סעשר של רמאי• die Rede. — ופאי׳. heisst nach D. Holtmann .Hebe“ wie ודםעך״• and *״] •נית הוסעStätte der Abhebung*]. 4) cf. Nnm. 16,90. — Den ■ bgesonderten Challah-Teig etwa *'u des Ganzen, gab man zur Zeit des jüdischen Staates dem Priester, [der BIcker brauchte nnr 1,, des Gesamtteiges zu geben], — Jetzt, in der Disspora, muss es verbrannnt werden, weil die Priester nicht levitisch rein sind. Doch cf. .Challah* 4,8 den ursprünglichen Gebranch auch fürs Ausland. Levit 2,11—12; Nam. 18,18; Denter. ."ותרומת ידכם* 6) Bei Mischungen des Erlaubten mit dem Verbotenen bringt das Ueberwiegen des Erlaubten bei genügendem Uebergewicht die Aufhebung des Verbotenen mit sich, wonach es als nicht vorhanden angesehen wird. Bei 1 muss das Erlaubte [״חיתו״] du Verbotene Im ,Sifri“ 1,121 za סכל תלכו את סקדשו• die ״Zehnthebe“ geht Die ״Zehnthebe“ ist ,,המעשר p סעשר" [Nnm. 18,26], also ,,100. Obiger Satz wurde punktiert: 1סכל חלבו את מקד^ו 00נ [.Von deiner Hebe sollst da davon u heiligen“, — 6) cf. Exod. 28,19; 84, 28; 26,1—11 [Haupts teile]; 12,11 den vorher genannten Gegenständen [איסור׳"] hundert Mal tiberwiegen.]. *uod [ Nam. 18,29], wu auf 2

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