Jüdisches Litteratur-Blatt
- Journal
- Jüdisches Litteratur-Blatt
- Volume
- 35 (1913)
- Issue
- 1. Heft. (1913)
- Date
- 1913-01-01
- Page
- Seite 15 (sequence 15)
- Language
- German
- Belongs to
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16 - blflte sind erlaubt') bezüglich der Orlah und des vierten Jahres') und des Nasiräers4) und verboten bezüglich der Ascherah*); R. Jose sagt: die RebenblUte ist verboten [hat ״bindende“ Kraft], weil "sie ״Frucht“ ist. [ י/ד,!: ר־ אליעזר אומר׳ המעמיד בעורף הערלה׳ אסור; אמר ר׳ יהושע׳ שמעתי בפירוש שהמעמד בשרן* העלים׳ בשרף העקרים מותר בשרף הפגים אסור׳ מפני שהם פרי: sagt: Wenn jemand etwas anstellt 80 ist dies verboten (״verbindlich“]; R. Josua sagt : Gehört babje ich ausdrücklich, dass, wenn jemand [die Milch] anstellt mit Safl von Blättern, mit Saft von Wurzeln, 80 ist es erlaubt, [aberj mit Saft von Feigen8) ist es verboten, 'verbindlich], weil sie ״Fracht“ sind. 1,8. ibo wie 1,7 durch spätere Zusätze vermehrt], m (!»1,8: ענקוקלות»• והחרצנים« l,7ß: R. Elieser *) mit dem Saft von Orlah 7), Quelle: Elieser-Josua. [eben שלהם׳ קליפי (dזגים») והתמד 9) da es im SchriitTers 1!einet [Levit 19,23] •ר יו« mm«; d. h.: ihr dürft die ״Fr ach t“ nicht essen, ein Fall, der hier nicht in Betracht kommt 3) eie a nee er halb Jerusalems in essen, obwohl Orlah-Frilchte im vierten Jahr nar in Jerusalem, bder ausserhalb nur dnrch Ausnahme gegessen werden dürfen, wobei das Geld an Stelle der Fracht tritt und in Jerusalem venehrt wird. [Die HiSnah ״hiaasser scheni“ 5,4 betrifft die AnalBsnng des רבעי]. Dabei heisst es Levit H,24: *ine יחיח כל". 4) dem doch der Weingei mss untersagt ist [cf. Nwn. 6,4]. 6) ein Baam, den man inbetet, [cf. Deater. 18,18] wo es von der götzendienerischen Stadt heisst: *vinn ״] ,ולא ידבק כירן סאגסח סןUnd nicht bleibe in deiner Hand das Geringste von dem Banne“] — Hiernach ist nach der Ungeniessbare von der Ascnerah verboten. 6) R. Elieser spricht allgemein, R. Josua sondert; nach ihm ist der Saft der Fracht selbst ״Frachr‘, der sonstige Saft nicht 7) er macht die Milch dircb Beigabe des Orlah-Saftes gerinnen zwecks Käsebereitang. 8) LXX SktnOot. » von ״ «גanreif sein" <= die kleinen anreifsn Feigen, die den Winter nachwaqhsen. [cf. Gesenins]. a) "ענקוקלזת", Kohat, elthoth“ za Eedoschim § 100 erklärt nach talmadischer Notar ik! ganze Worte, oft Sätze folget t] (geschlagen) worden sind im ״unreife Trauben“ heissen. b) ״ י* ״חרמים״Traubenkjeme“ kh completam nach R. Achai Gaon ״Sehedie zarten Ranken des Weinstockes“. Bert on-Deutung [die ans gewissen Bachstaben עננים דלקו חלת [Trauben, die gehemmt iten Drittel (der Reife)]. — Es muss also