Jüdisches Litteratur-Blatt
- Journal
- Jüdisches Litteratur-Blatt
- Volume
- 34 (1912)
- Issue
- 4. Heft. (1912)
- Date
- 1912-01-01
- Page
- Seite 181 (sequence 37)
- Language
- German
- Belongs to
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1öt Was besagt nun Jeruschalmi? Ist gar einander vor sich gega licbkeit, zu sagen כטלית nach Schwarz die Tossefta an sich oder keine Beschädigung von סרה uud טלית an mgen? Woher dann Oberhaupt die Mög- תצא סרה. Uebrigens muss שני ס?;ה eine der Fassung des Babli ähnliche Tossefta vor sich gehabt haben. Sollte er aber sie auch nur nach 8 e angeführt haben, so setzt Schwarz’ P'assung jedenfalls die Annahme des ריח voraus, dass eine Beschädigung von סרה auf נוליח oder umgekehrt stattgefunden haben muss. Anzunehmen 8׳t aber, dass, um das שום כסף so recht zur Geltung zu!ringen, •lieber der Fall הדקי זא״ז, nämlich לרבותא, von allen Fassungen zu Grunde gelegt werden wird, weil da vielleicht ohne gerichtliche Schätzung beide Parteien gerade quitt sein konnten. Urd trotzdem wird verlangt שוס כסף! Um wieviel mehr im Falle או או קתני, wo nur auf einer Seite die Schuld liege und vermieden werden soll, dass willkürliche Ent- Schädigungsverträge der Parteien ohne gerichtliche Geldschätzung vorgenommen werden. Entweder fehlt also zu diesem Schwarz’schen Bemerkungen jede Veranlassung, oder sie nicht verstehen kann, nimmt und sowohl daji bestreiten will, einfach gar nicht gezeigt wird. taunaiti8chen Schrifttum Dinge gewonnen. ח ט z Wenn wir uns an Einzelheiten abwenden, bemüht gewesen sind, sie sind so knapp gegeben, dass man oder sie sind, wenn man sie wörtlich הדקו זא־ז, als auf das או או קתני das חית unmöglich. Der kurze Hinweis auf den רא״ש besagt gar nichts, weil uns von hier aus dorthin zu den Weg Und hier wäre Gelegenheit gewesen, vom bis zu den אחרונים den Weg der Erörterung zu zeigen, und der Kaum wäre durch Fortlassung mancher anderen St. hält übrigens r הדקו זא fest, dieser Stelle von der Betrachtung der so wird uns jeder zugeben, dass wir die dem Verfasser wichtig erscheinenden Seiten seiner Arbeit zu 3eleuchten. Gerade diese Punkte habe ich auch in ihrem Verhältnisse zu einander genau ins Auge gefasst. Und was ist das Ergebnis? Schwarz spricht einer geschichtlichen Auffassung der Mischua d. h. der Möglichkeit, in ihr Verschiedenheiten und demnach Quellen zu entdecken, jele Berechtigung ab. Damit hat er sich gegen meine Hauptbestrebungen erklärt, und diese müssen nach seiner Auffassung hinfällig sein. Ich habe in Kidduschin, dem von ihm gegen Zuckermai del herangezogenen Traktat, einem Jeden unbestreitbar, man kann es ניאיי בעליל nennen, die ungeheuren Verschiedenbeiten der dort verarbeiteten Quellen dargetan. Damit habe ich den Gegensat:: als unbeachtet dargestellt, in welchem sich Schwarz zur gesamten Wissenschaft der Quellenforschung stellt, und deren Grundsätzen hoffentlich zur Anerkennung verholfen.