Jüdisches Litteratur-Blatt
- Journal
- Jüdisches Litteratur-Blatt
- Volume
- 34 (1912)
- Issue
- 4. Heft. (1912)
- Date
- 1912-01-01
- Page
- Seite 151 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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151 (2,4 u. 5: Elielser und J08u&, angeführt von Jose and Simon. [שפעתי] cf. Co um. 2, 6 u. 7: Ausg>staltuug von 2, 4 nebst einer zweiten Ausgestaltung unter כיצד [cf. Comm. z. St.|.) 2,8—15: Verschiedene איסורים fallen nach einander in einen Teig oder in ein» Speise (2, 15), wie auch Doppelmischungen anderer Art (2, 13), md die daraus folgenden Verwickelungen, während oben nur ein איסור die Veränderung bewirkt hat. [Ueber alles 8. Comm. z. St. |. In 2, 14 bestellt gegen die früheren Misnahs 2,8,9, 11 lier der איסור aus zwei Hälften verschiedener 14 a ist das Ganze Tberumah (Hebe) ge- אסור לזרים ופותר; das entspricht Mi§nah Simon ist Derartiges allen erlaubt, da jedem Fall als zu einer Mischung un- שני מינים משם אחד שנים darin das Neue, dass שמות besteht; nach 2 worden also: לנהנים 2, 10 a. — Nach K. er 2, 10 $ solches ir ושלש שמות פפין אחי] vereinbar hinstellt ~.[(2,10) אינן פצטרסץ 2,16,17, obwohl dem Geiste nach der vorausgehenden MiSnah-Reibe wesensgleich, u nterecheiden sich dadurch von jener, dass sie aus dem ״SeraYm״-Seder in den .Kodoschim<l־Seder Ubergreifen (cf. oben). Am Schlüsse f teht eine nicht streitige Halakbah mit dem versöhnenden Schlusuwort ופותר לטהורים. R. Jose batte wie am Ende von ״Kelim“ gesagt: אשריך סרק כ׳ דערלד, שנכנסת בהיתר ויצאת בהיתר wie dort אשריך כלים שנכנסת בטופאה ויצאת בטהרה [da nämlich Abschnittt 2 von ״C rlah“ e i n g e 8 c h 0 b e n ist, so gilt er als selbständiges Ganzefi]. [Ueber solche Schlusssätze 8. Rosenthal ״Ueber den Zusammenhang der Mi&nah“. S. 142. § 88]. — Hier ist Midrasch und Schriftordnung auch berücksichtigt: ״Orlah“ steht Levit. 19,23 IT., ״Kilaim“ Levit. 19,19, .Pigul“ und 7 ,6 ,19 טתר. Weiter in die Einzelheiten bineinzugehen, scheint uns gewagt, aber die herrschenden Hauptbegriffe dieser Reihe sind unverkennbar dem ״Heiligkeitsabschnitt“ entnommen. Ueber den ״Seder Mikrah“, d. h. die vom TannaYten zu Grunde gelegte Schriftordnung, 8. oben und Rosenthal ״Ueber den Zusammenhang der Miänah“. S. 79 § 57—70. Abschnitt 2 war (8. 0.) ein Einschiebsel, so dass sich der dritte Abschnitt wahrscheinlich an den ersten anschliessen muss. Orlah Abschnitt 1 enthielt zuletzt Entscheidungen darüber,