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Jüdisches Litteratur-Blatt · 1912-01-01 · 4. Heft. (1912) · p. Seite 150

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Journal
Jüdisches Litteratur-Blatt
Volume
34 (1912)
Issue
4. Heft. (1912)
Date
1912-01-01
Page
Seite 150 (sequence 6)
Language
German
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150 schweigend beherrscht und in Orl&h Abschnitt 3 stark vorkommt (8. Comm. z. St.). — S. ausserdem Orlah Abschnitt 2,1, 3, 9,14,15, ferner 3, 6, 7, 9 (Schluss) Orlah und Kilal-Kerem, die hier zuerst erwähnt werden, in Vermischung. irf 7—9. Zu erörtern bleibt noch: Was ist Frucht und orlahpflichtig, und bei welchen Pflanzenteilen hört der Begriff der Frucht auf? Oben waren es dagegen die Nebenumstände, welche die Orlah-P flicht oder die Befreiung von Orlah hervorgerufen haben. Kommen wir zu Orlah Abschnitt 2, 80 befinden wir uns in einer Reihe Thaarubothmisnahs (= Mischungs-Misnahs), die dem ersten Abschnitt ganz fremd sind. — 1, 6 bildet dazu die Ueberleitung (8. 0.). Eine ganz ־ ähnliche Erscheinung zeigt sich Bikkurim (die Erstlinge) Abschnitt 2, der Bikkurim Abschnitt 1 ganz fremd gegenübersteht, ganz andere Gebiete bineinzieht und von Seralm auf Kodoschim übergeht. [8. 0. in .Stellung des Traktats"]. [8. Orlah 2,16,17; Bikkurim 2,7—11]. — Die Quelle dieser Thaaruboth-Abschnitte, da an beiden Stelle□, Orlah 2 und Bikleurim 2, Therumah vorkommt, ist ersichtlich der Therumah- Traktat. —Wir finden Therumoth 4, 8 —5, 9 ebenfalls Reihen von Thaaruboth-miSn&hs, soweit sie zu Therumoth gehören. Sie sind auch sonst in der Misnah vertreten. Au6 Schekalim Jer. Abschnitt 4, Halakbah 4 ersehen wir, dass solche Satzungen den Priestern der Tempelzeit von besoldeten Lehrern beigebracht wurden. Sie stammen also aus alten Tempeltraktate□ und sind von den Späteren an geeigneter Stelle in die MiSnah eingeschoben worden. Ein grosser Traktat wie Therumoth erhielt nur die Tberumoth-Sätze. Was dort nicht untergebracht werden konnte, wurde ganz kleinen Traktaten wie Orlah und Bikkurim zu deren Bereicherung und zur Entlastung der grösseren Traktäte einverleibt, [cf. L. Rosentbal .Die Misnah, Aufbau und Quellenscheidung, I. Teil, I. Hälfte, S. 102]. 2,4—7: Nachdem 2,1—3 vom Aufheben des איסור (Verbotenen) die Rede war, beginnt mit 2, 4 die Angabe, welche איסורים־ sich unter Umständen nicht aufheben lassen. Es sind dies Gegenstände von scharfem Geschmack, den sie erkennbar verbreiten, oder deren Umfang bei [gleichen Arten eine Aufhebung ausschliesst.

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