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Jüdisches Litteratur-Blatt · 1912-01-01 · 4. Heft. (1912) · p. Seite 152

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Journal
Jüdisches Litteratur-Blatt
Volume
34 (1912)
Issue
4. Heft. (1912)
Date
1912-01-01
Page
Seite 152 (sequence 8)
Language
German
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152 welche Bestandteile der Pflanze .Frucht* genannt werden und deshalb orlahpflichtig sind (1, 7—9). So finden wir die 'קלים ערלה in 1, 8 als קלים' רמון und אגוז) קלים' אגוזים wird in 1, 9 noch besonders harvorgehoben). — Die Frage nach קלים, ערלה enthält 3, 1, 2, 4, 5 (3, 3 schliesst sich an 3, 2 an). Hier kann nicht vom Genuss die Rede sein, da es sich um Schalen handelt, daher vom ״Färben“, ״Kochen“ und “Heizen* [הנאה]. Wie weit dieser איסור geht, das beweist die folgende Halakhah-Reibe, welche auf סן תקדש המלאה Deut. 22, 9 zurückgeht. תקדש wird gedeutet als תוקד אש; Sifri erklärt תקדש als קידש, also als אסור כהנאה [Sifri 2, 230] [cf. Kid uschin 56 b, wo sich diese Deutung auch bestätigt]. 3, 1—8 ist eine wohl erkennbare, in sich abgeschlossene Halakhah-Reihe. — 3, 9 ist ein Abschluss, der סםק ערלה (Zweifel in Orlah), also das Zweifelhafte in den Orlah-Halakboth und Orlah-Verhältnissen, an den ,Schluss bringt, wohin sie ihres schwankenden Wesens wegen* gehören. Der bisher halakhisch festgehaltene Boden Palästinas hat bereits neben sich ״Suria* zum Teil und das ״Ausland“ [cf. Comm. z. St.]. Nach den Erklärern deutet es auf 1, 2 zurück. Wenn es nämlich unbekannt ist, ob der Nichtjude Pflanzen von Orlah, deren Satzung erst nach dem Einzug in Palästina wirksam wird, oder solche, die "vor dem Einzug Israels in Palästina reif geworden, also noch nicht ״Orlah* sind, in der Hand hat, so wird es in Palästina als סםק דאורייתא [Zweifel bezüglich thorahmässiger Pflichten], in ״Suria“ erleichternd als ״rabbinische“ Pflicht aufgefasst; im ״Ausland“ kauft man vom Nichtjuden, wenn man ihn es nicht als ״Orlah“-Früchte sammeln sieht. — Aehnlich ist es, wenn von einem Weinberg Kräuter verkauft werden, die i m Weinberg wachsen, also סםק כלאי הנדס [Zweifel in Bezug auf Mischpflanzen des Weinbergs] sind. Da darf er den Nichtjuden selbst sammeln sehen, nur nicht mit eigener Hand sammeln. Zum Beleg kommt die Schluesstelle (3, 9 ß), welche erklärt, warum im Ausland Rücksichten auf ״Orlah“ und ״Kilaim“ genommen werden: Orlah ist ככל מקום (überall), also auch im ״Ausland“ הלכה 8] לפשה מסיני. Comm. zu 3, 9], ״zweifelhafte* Orlah ist im ״Ausland“ gestattet (cf. Comm. zu 3, 9)[״;[ספיקה מותר כחוצה לארץKilaim“, und zwar כלאי הכרם ist rabbinische Verordnung [מדברי סוםרים], jedoch כלאי זרעים (cf. Comm. zu 3,9) ist im Ausland vollkommen frei. — r

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