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Jüdisches Litteratur-Blatt · 1912-01-01 · 3. Heft. (1912) · p. Seite 140

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Journal
Jüdisches Litteratur-Blatt
Volume
34 (1912)
Issue
3. Heft. (1912)
Date
1912-01-01
Page
Seite 140 (sequence 44)
Language
German
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140 man die חללה nicht erkemit, für סשול לכהינה erklärt. (Nun können beide Acusserungen M’s echt sein). 5, 3 bringt anbedingte Begründangen dalür. Die Tochter eines ח־^ל ist dem Priester für alle Geschlechter versagt; (Kabbi folgert Gleiches aaf die Tochter eines Ger: Nun kommt der Gegensatz; dagegen עיסה. auch ששולה לכהונה, wie auch חללה, wie auch יורת;, wie auch .שבויי, wie auch שסחר. משוחררת können durch Verehelichung mit Juden ihre Töchter zur בד1נה geeignet machen: ״Folglich ist das Judentum der Reinigungsqaell für das Priestertum, and die Magd ist der Reinigungsquoll für alle סכולים dass sie später Juden freien dürfen). Dies Wort mahnt an das Ende von Joma, und richtig! 5,4 kommen die weiteren Reinigungsmöglichkeiten für פסולים mit dem gleichfals aus Joma bekannten וזרקתי עליבש כי mit ähnlichen bekannten Stellen aus Jadaim über סניסץ גר כציי (dort ־ העמוני;),nur dass statt R.Gamliel und R.Josuahier R.Jehuda und R. Akiba die Streitenden sind uud Letzterer {auch in Joma am Schlüsse redend), wie oft, die Ansicht Josua's festhält. Mit einem solchen halbagadischen Schlussworte endet die erste Ualakahreihe aus T 5. Und da soll ein Wort von der Stelle gerückt werden? Gerade hier, wie Schwarz mehr, als sicher zu sein glaubte, muss jeder Aenderungs- und Versetzungsvorschlag zurückgewiesen worden. Gerade hier, wo aaf den ersten Blick (aber nur auf den ersten Blick) der Wortlaut Schwarz Recht zu geben schien, bin ich etwas in das Innere hineiogegangen, und sofort hat sich’s gezeigt, dass Alles an seinem Platzo steht. Wir haben hier wieder die Halakhareiho mit einem halbagadischen, ermutigenden und erhebenden Schlusswort, wio wir es in T oben schon öfter gefunden haben. (Schluss folgt.) ■ Wohlgemuth, Dr. J. : Das jüdische Religionsgesetz in jüdischer Beleuchtuug. Heft I. Poppelauer, Berlin. V und 96 S. Bei Beleuchtung des jüdischen Religionsgesetzes in jüdischem Sinne wird der Beurteiler wohl die heissblütige Verteidigungsschrift einer angegriffenen Sache vermuten und von vornherein alle Schattenseiten einer derartigen Behandlung darin suchen. Jn vorliegender Woblgemuth’scher Schrift wird er sich angenehm enttäuscht fühlen. Wohlgemuth geht von gar keinen Voraussetzungen aus. Er benutzt die christliche Beurteilung der ״Gesetzesreligion“, um die jüdische Lehre an solchem Gegensätze zu messen und grade darin deren richtige Bewertung zu lehren. Dies Verfahren hebt sich wohltuend von der Art ab, wie wir vielfach das Judentum haben verteidigen sehen. In Wohlgemuth vereinigt sich der Kenner des Gebiets mit dem Denker — selten sind derartige Züge an einer Stelle vertreten. Was finden wir nun hier?

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