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Jüdisches Litteratur-Blatt · 1912-01-01 · 3. Heft. (1912) · p. Seite 112

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Journal
Jüdisches Litteratur-Blatt
Volume
34 (1912)
Issue
3. Heft. (1912)
Date
1912-01-01
Page
Seite 112 (sequence 16)
Language
German
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— 11 '2 — oach einer anderen Stadt, die einem umschlossenen Raum, also דיר וסהר, gleicht, also mit Mauern umgeben ist, so darf man nachG. und EbA. die ganze Stadt durchwandern. Nach Ak. und 1 nur 4 Ellen von dem Ruheorte fortgehen. Wer aber (4,3) mit Erlaubniss geht (und das sind unsere RU. 2, 5 genannten Personen), hat, selbst wenn man sein nicht bedurfte, von seinem Bestimmungsorte aus noch 2000 Ellen Spielraum. Hier wird die Tekanah RH. 2, 5 schon vorausgesetzt mit ihrem Zusatze, der sich auch Pes. 3, 7 findet. Die erleichternde Neigung findet sich auch Erubin 4,5 bei Jd. im Namen Tarfons gegen M. Nun ist M. wie wir früher gezeigt, zumeist 1. und Ak., Jd. dagegen Tarfon und Eb. A.; so wird auch 4, 1 Jd. in Eb. A’s Namen reden, der mit G. übereinstimmt, G. wird aber wie oft, gleich Gl. sein. So wird sich auch aus diesem Grunde RU. 2,5 als Jd. herausstellen, der mit EbA's Ansichten uns ölter begegnet ist. § 17. Beachten wir nun den Teil, der von 1, 4 ausgeht und mit dem Satze סחללין כוי Ende schliesst. 1, 5 müssen nach a. die Zeugen am Sabbath wandern, wenn selbst der Neumond hoch am Himmel und demnach auch dem Gerichtshof sichtbar ist, während nach R. Jose in diesem Falle der Sabbath nicht zu entweihen ist. Letzteres scheint die Ansicht Ak’s 1,6 zu sein, der eine grosse Anzahl Zeugen in Lyddä zurückhielt (wohl des Sabbaths wegen und auch weil der Mond sichtbar war); R. Gamaliel aber tadelte Ak. deswegen, weil dadurch in Zukunft das Monatzeugnis überhaupt in Wegfall käme. Demnach ist der Weg der Zeugen nicht unnötig für das Monatszeugnis und am Sabbath zu gestatten. Dem Zuge, den Zeugenweg auch am Sabbath zu begünstigen, entspricht auch 1,7, wonach selbst Verwandte ihn antreten müssen, um unter Umständen mit einem Andern zusammen zu zeugen. R. Simon hält Verwandte überhaupt geeignet für dies Zeugnis, weil er die Monatsweihe nicht für thoragemäss und dies Zeugnis wohl nicht für so wichtig hält, während R. Jose, wie oben bezüglich des 1?'80 ,נראה בעל auch hier erschwert, da der Gerichtshof (im Gegensätze zu den Priestern1) den Sklaven für brauchbar erklärten und nicht den Verwandten. Auch hier wird die Rücksicht auf den Sabbath mitsprechen, wie bei den ססולים der nächsten Mischna. l) Keth. 1, 6 13, 1,2 T. San. 4, 7.

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