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Jüdisches Litteratur-Blatt · 1912-01-01 · 2. Heft. (1912) · p. Seite 86

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Journal
Jüdisches Litteratur-Blatt
Volume
34 (1912)
Issue
2. Heft. (1912)
Date
1912-01-01
Page
Seite 86 (sequence 40)
Language
German
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86 Nun aber weiter in Kidd. I. ״Im Traktat Kidduschin bildet, wie schon das neuhebräische Wort es deutlich sagt, die Ehe- Schliessung den eigentlichen Gegenstand.“ Und es wäre gut, sage ich, wenn im Sinne von Schwarz’s Glätte der Darstellung die Mischna bei der Eheschliessung bliebe. ״Wie schon das neuhebräisch• Wort Kidduschin es deutlich sagt,“ — also meint Schwarz wohl, Kidd. I ist nicht so alt, wie ich in meinem ״Ueb. d. Zsh. d. M.“ angenommen. Aber neuhebräische Worte könncä alt sein — und, was die Hauptsache ist, Kidd. 1 kennt diesen Ausdruck gar nicht. דאישה נקנית heisst es hier, wie in den weiteren Mischnas immer נקנה gebraucht wird. Erst 2 und 3 werden von הר״קדישי, מקדיש usw. beherrscht — der Ausdruck verschwindet Ende 3 und ist 4 nur in den Nachträgen 4, 9,10 zu bemerken. Unser Abschnitt muss eigentlich סרק הקגין heissen und handelt nur nebensächlich von der Ehe. Aber weiter: ״der erste seiner 4 Perakim beginnt auch tatsächlieh damit, wie eine Ehe geschlossen werden kann.“ Tatsächlich! Womit soll ein Traktat Kidduschin auch beginnen V Aber nun kommt es! ״Und doch“ sagt Schwarz nun, ״findet sich in woiteren neun Mischnajot des ersten Abschnitts Nichts, das sich auf die Ehe oder die Ehefrau bezieht.“ Und da konnte Schwarz die Eigentümlichkeiten, die Kennzeichen verschiedener Quellen vermissen y Nun, meint Schwarz ganz richtig, ״die Ehescbliessung ist, bei Licht betrachtet, nichts anderes als eine ideale Besitzergreifung. Die Erlangung des Eigentumsrechtes heisst קנין (wie wir oben und in ״Ueb. d. Zsh. d. M. 1“ bemerkt). Und schon um zu zeigen, dass dio Frau nicht im gewöhnlichen Sinne des Wortes Eigentum oder Besitz des Mannes ist, dass sie niemals ein Gegenstand gewöhnliches Kaufes gewesen, werden in den nächsten 5 Mischnajot die Erwerbungsmodalitäten bei dem hebräischen Knecht und der hebräischen Magd, bei dem heidnischen Sklaven, bei Gross- und Kleinvieh, bei Immobilien und MobUien, bei Tauschgeschäften unter Privatpersonen und mit den Beamten des Heiligtums besprochen.“ Ein schönes Ziel! Rabbi wollte die hohe Stellung der Frau im Judentum hier zeigen. Aber, wenn dies sein Zweck gewesen wäre, weshalb vergriff er sich so in den Mitteln? Er hätte doch die Frau weit von den anderen Gegenständen fortrücken müssen, um nicht gerade den entgegengesetzten Eindruck hervorzurufen?') Hier wie dort der Ausdruck נקנית ,נקנה, hier wie dort כסף und שטר, — also das kann der Grund bei einfach blickenden Menschen nicht gewesen sein und damit hat sich Schwarz stark vergriffen. Der Ordner der Mischna, der in diesem Sinne handelt, beweist weder Einsicht, noch Geschmack. *) Und kennt Schwarz nicht die Beziehungen zwischen Familien, Besitzand Erbrecht, die hier zum Ausdruck kommen? S. T. Kidd. 1,5,7, 8. 2,6, Ende 9 die Bababathras&tze!

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