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Jüdisches Litteratur-Blatt · 1912-01-01 · 1. Heft. (1912) · p. Seite 21

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Journal
Jüdisches Litteratur-Blatt
Volume
34 (1912)
Issue
1. Heft. (1912)
Date
1912-01-01
Page
Seite 21 (sequence 21)
Language
German
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21 selben von jedem Bibolteilc genommen werden dürfen, welches der Gebete die Tekiatha enthielt. 1' c) Nun hätte 4,(1 die Ordnung der Töne (unter סדר תקיעו׳, wie 1,5 סדי בינלת) folgen müssen. Da drängt sich 1,8 dazwischen, das Verbot der Scbopharbe!Schaffung und Schopharherstellung am Festtage selbst, die Erlaubnis, den schophar durch Wasser und Wein zum Blasen geeignet zu machen und mit Kindern die Tekia zu üben. liier ist aber sicher der Fall angenommen, dass man durch irgend einon Zufall am Feste keinen Schophar hat und nun zum Zwecke des Gebetes ihn sich schnell beschaffen oder binstellen möchte. Darum sind diese Verbote mit Recht zwischen die Bestimmungen der Tefilla und Tekia gestellt worden. Auch in der Schlussmischna wird der Fall angenommen, dass Jemand das Gebet spricht und den Schophar erst nachher erhält. Darum haben diese Bestimmungen hier ganz richtig ihren Ort. Der Schophar wird zuerst behandelt, wie auch seine Instandsätzung (8,2—6). 3,7 schliesst sich, wie wir gesehen, halachisch an 3,6 an und leitet schon zum Gottesdienste über. Ueber das Tekar aöinschiebsel 4,1—4 hinweggehend, kommen wir nun an das Festtagsgebet heran, und zwar (4, 7, einer späteren V erordnung, gemäss) an das Mussafgebet. Der Schophar fehlt, er darf nicht beschafft werden — er findet sich aber nach der Tefilla (4,4), dann dürfen die Tekioth davon getrennt vollzogen werden. d) Der Schlusssati behandelt die Frage, ob zur TefiUah Jeder oder^ nur der Vorbeter verpflichtet ist. Jer. bezieht diesen Satz auf 4,5, wonach, wer durch den Vorbeter seiner Pflicht genügen will, während des ganzeo Gebetes, von א:ות bis ברכת כהדס anwesend sein muss. Ob damit סדר כרמת als Hauptgegenstand angesehen wurden soll? Vielleicht stand dieser Satz wirklich einst mit סדר ביינות in Verbindung. (S, jedoch in der Quellenscheidung den Nachweis, dass u. A. auch dieser Q Erster £ 1. Wir haben s Satz aus amoräischen Zeiten stammt. die Ordnung von Roschl! haben sich dabei heran!ellenscheidung. IV. Teil: Kidduscb Hachodescb. oeben (S. 0. § 5—7) im Grossen und Ganzen aschanah nachgewiesen. Als grössere Stücke skestellt:

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