Jüdisches Litteratur-Blatt
- Journal
- Jüdisches Litteratur-Blatt
- Volume
- 33 (1911)
- Issue
- 4. Heft. (1911)
- Date
- 1911-01-01
- Page
- Seite 180 (sequence 36)
- Language
- German
- Belongs to
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180 wir uns (3,1) wieder bei der Monatsheüigung; dort ist es bereits za spät am Tage oder die Zeagen sind aasgeblieben; da darf, da doch Alle den Mond gesehen, sich ein Paar der Anwesenden za Zeugen hergeben and die anderen nehmen die Monatsheüigung vor. § 4. Unvermittelt geht es nan zam zweiten Teil, zn den Bestimmungen über das Roschhanafest über. Welche Hornarten za Schopharoth des Roschhaschana, des Fasttags and des Jobelversöhnüngstages za benutzen sind, (3, 2—5) wie ein schadhafter Schophar in Stand za setzen ist (3,6), in welcher Weise der Ton der Tekiah gültig ist — (3, 7) diese Halachoth lassen ans nicht einmal aasschliesslich den Traktat als auf Roschhaschana gehend erkennen. Nan eine Einzelhalacha (3,4ß): Jemand goht am Gotteshaas vorbei and hört dort den Scholar oder Megillahvorlesang, oder er wohnt in der Nähe, da hat er besonders den Sinn aaf die heשge Handlang za richten. An dieser Stelle erfährt der Traktat eine merkwürdige Bereicherung. ״Nicht das Emporheben der Hände Mosis im Kampfe gegen Amalek brachte den Sieg, nicht die kupferne Schlange der Wüste die Heilung, sondern das vertrauensvolle Emporblicken za Gott ist entscheidend. (3, 8). Sollten wir hier eines jener agadischen Worte vor ans haben, durch welche Traktate, Sedarim and selbst Abschnitte hin and wieder gegen einander abgegrenzt werden? Keineswegs. Ein kleines Sätzchen stemmt sich noch gegen den Schloss des Abschnitts: ״Taubstamme, Wahnsinnige und Kinder können andere nicht (durch ihre gottesdienstliehen Handlangen) zar Erfüllung ihrer Pflicht bringen, da sie selbst dazu nicht verpflichtet sind“. b) Nan kommen wir zum Verbote der Tekia am Festsabbath, das Jochanan ben Sakkai nach dem Fall des Tempels erlassen hat und wovon nur die Synedrialstadt ausgenommen worden ist (4, 1). Aber wir hören auch, dass derselbe za gleicher Zeit den Lulab (4,3) für die sieben Tage angeordnet ond das neue Getreide für den ganzen Schwingangstag des Omar verboten hat — Bestimmungen, die sich wörtlich auch in Sakkah and Menachoth (Sakkah 3,12 Men. 10,5) finden; dort ist ihr Platz — hier sind sie überflüssig; der Hauptgegenständ des Traktakts tritt darch sie in den Hintergrand. Sollte man es nun für möglich halten, dass wir von hier aas mit einem Mal wieder zum Gegenstände der Monatszeagen nnd der Bestimmung des Monatsanfangs, also zum ersten Teü zarückgeführt werden? Es wird berichtet (4, 4), dass man besonderer Verhältnisse wegen die Monatsheiligung nur bis zur Minchazeit vornahm, nach dem Fall des Tempels dagegen das frühere Verfahren, den ganzen Tag die Zeugen