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Jüdisches Litteratur-Blatt · 1911-01-01 · 4. Heft. (1911) · p. Seite 170

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Journal
Jüdisches Litteratur-Blatt
Volume
33 (1911)
Issue
4. Heft. (1911)
Date
1911-01-01
Page
Seite 170 (sequence 26)
Language
German
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170 wie sollten sie geübt werden? Za ihnen gehörte auch die Pflicht der Peah, also der Wohltätigkeit. b) Wir hören die Antwort darauf Kidd. 1,9 (H 4): ״Eine Mizwah, die nicht am Acker hängt (oder am Lande), ist im Inand Aaslande üblich.“ Von den תלויות באוץ ausserdem noch Orlah, Kilaim and das Verbot des neuen Getreides bis nach dem Omeropfer.“ (Letzteres nach R. Elieser.) Und wieder führt es ans za R. Simon durch seinen Sohn R. Eleasar: ״Pflichten, die vor dem Eintritt Israels in Palästina Geltung hatten, haben sie überall.“ Von den erst nachher üblichen Pflichten haben der Sehalderlass im siebenten Jahre and die Entlassung des עבד עברי die gleiche Kraft behalten. (T Kidd. 1,11). c) Trotz der Verschiedenheit der Ansichten zwischen Vater and Sohn nehmen wir d 0 ch an, dass sein Wort in dem des Vaters seine Quelle hat Und Kidd. 38 a wird das genau bestätigt. Da sagt R. Simon: ״Drei Pflichten musste Israel mit dem Eintritt in’s heilige Land üben, and diese bleiben überall giltig. Und es sind dieselben, welche die M i s c h n a nennt. § 49. a) Und dass Kidd. 1, 7 mit R. Simon zusammenhängt, haben wir schon oben gesehen. Seine Halakha, das Zizith auch dazu gehören, liegt aber mit der Mischna zu Grunde, denn Kidd. 33 b besagt eine Baraitha, dass Sukkah, Lulab, Schophar, Zizith, Tefillin za den מצות עשה שהדג gehören; so besagt es also die allgemein angenommene Halakha.1) b) Auf wen geht denn aber die Halakha von מ״ע שהדיג zurück? Das ersehen wir aus der Halakha, dass bei Verboten Männer und Frauen gleich beteiligt sind. Kidd. 35 a wird ein Tana de be R. lsmael angeführt, der besagt, aus welchen Schriftworten sich diese Halakha ergibt Und Sifri 1, 2 (zu איש או אשה) ersehen wir, dass R. Jaschia der betr. Tanna ist. Dagegen wird der Unterschied zwischen שלא הדג und מעשהדג von Tefillin abgeleitet, und zwar gegen die Ansichten R. Juda’s und R. Meix’s, also von R. Simon. Das ergibt sich nicht nur aus Kidd. 85a, sondern aus Mekhiltha Pis-cha 17 za מימי׳ ימיט׳, woraus R. Jaschia für Sabbate und Feste die Tefillin ausser Kraft setzt (also die Schule Ismaels, wie oben), während R. Jizchak und R. Asaija am Sabbath, der selbst ein אות ist, das אות der Tefillin für ■) T Kidd. 10,10 dagegen heisst es: איותו מ״ע שלאו חד ג כגון אבידת ושילוח תקן טעקת ויי«ית, worauf Simons Wort über Zitzith folgt

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