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Jüdisches Litteratur-Blatt · 1911-01-01 · 4. Heft. (1911) · p. Seite 155

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Journal
Jüdisches Litteratur-Blatt
Volume
33 (1911)
Issue
4. Heft. (1911)
Date
1911-01-01
Page
Seite 155 (sequence 11)
Language
German
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155 — b) ])er Friedhof. Hinter der Synagoge befindet sich der alte Friedhof. Ueber die Zeit seiner Anlage besitzen wir keine Nachricht, doch dürfte er wohl gleichzeitig mit der Bildung einer jüdischen Gemeinde erfolgt sein. Nor wenige Grabsteine sind erhalten, der Aelteste trägt die Jahreszahl 5589 1779. Friedhof wjarde von der Stadtgemeinde erworben. Der jetzige Am 26. Febraar 2 Morgen 90 Qnadrätrnten and mittelst Vertrag vom 20 raten gegen einen jährlichen 1822 überliess die Stadtgemeinde eine Fläche von c) Das H Nur wenige Provinzen gegen einen jährlichen Kanon von 2 TI. Januar 1869 einen Morgen 72 Quadrat- Kanon von 1 TI. eth-Hamidrasch. Preussens zeigen in früheren Zeiten eine so grosse Liebe zum Thorastudium wie die Provinz Posen. Es gehörte nicht zu den Seltenheiten, dass selbst in kleinen Gemeinden der Provinz eine nennenswerte Anzahl hervorragender Talmudisten sich befand. Daher kam es auch, dass fast überall in der Provinz Posen Bote- Midraschim (Forschungshäusor) vorhanden waren, welche den Gelehrten als Sammelpunkt für Vorlesungen und gemeinsame Stadien dienten. Auch in Schönlanke gab es bereits im Jahre 1772 ein Beth-Hamidrasch. Die Besucher des Beth-Hamidrasch, die in ihren Stadien sich nicht unterbrechen wollten, hielten dort auch ihren Gottesdienst ab. Dies führte zuweilen zu Auseinai dersetzungen mit der Gemeindevertretung die es nicht gerne sah, dass der Besuch der Synagoge dadurch beeinträchtigt werde. Da aber sowohl beim Vorstand der Gemeinde ab auch bei dem des Beth-Hamidrasch lediglich das religiöse Interesse das Motiv war, so war leid t eine Verständigung möglich, die in der Weise erfolgte, dass im B. H. an Sabbaten und Festtagen nur das Schacbarisgebet verrichtet wurde. Die Besucher des Beih-Hamidrasch bildeten einen in sich fest geschlossenen Verein, deren Rechte und Pflichten durch Tekonaus (= Statuten)1) geregelt waren. Alljährlich am 15. Schewat veranstaltete der Verein ein Fest, bei dem die einzelnen Teile des Talmuds unter die Mitglieder ״zum Studium verteilt wurden.“ Man wollte auf 1) Die im Jahre 1853 residierten Statuten, hebräisch geschrieben und von Lehrer Ludwig Leiser übersebt, befinden Bich bei den Magistratsakten F. 60 N. i. H. I und tragen die Unterschriften von Rabbiner Blaschke, Josef Samuel Cohn und Moies Fränkel.

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