Mannheim
Compact Memory

Jüdisches Litteratur-Blatt · 1911-01-01 · 1. Heft. (1911) · p. Seite 7

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jüdisches Litteratur-Blatt
Volume
33 (1911)
Issue
1. Heft. (1911)
Date
1911-01-01
Page
Seite 7 (sequence 7)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
91% known words query
IRI
…/6492408-6582235-8773739--3924-4858972
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

— 7 — 400 Tynfe zahlen, und die andere Hälfte auf die anjetzo in Schönlanke sich befindenden Juden jährlich zwar die Hälfte nach St. Johannis, St. Martini. Und wenn ihnen eine Schule gebaut wird sejtn, so werden sie über obige Summe noch 100 Tynfe jährlich zalen. Es soll ihnen nicht erlaubt seyn von dem heutigen] Dato dieser Disposition an, ohne Vorwissen der Obrigkeit einige Juden einzunehmen, und dies bey 30 Rthl. Strafe, und eben bey solcher Strafe sollen sie keine Wolle aus den herrschaftlichen Giithern über die Grenze verführen, auch bey 801c 1er Strafe von dreyssig Reichsthalem. Die Wolle aber, welche sie ausserhalb der herrschaftlichen Güter kauften, 8011 ihn 5n frey stehen zu verfuhren wohin sie wollen, nur das sie in die Herrschaftlichen Güter nicht kommen. Auf welche Disposition und Veranstaltung jedoch Sr. Exellenz des Herrn Woywoden meines gnädigen Herrn Approbation mir Vorbehalten da ich mich unterschrieben. Data 10. Oktober 1739. Jehann Zandowitz Approbat in Poniatowsky.“ Dieses Privileg blieb i i Kraft bis zum Jahre 1756, wo Schönlanke in den Besitz des Anton von Lasocki überging. Wie anderswo die Herrschenden es allezeit verstanden, aus den Juden mögliebst viel Geld herauszupressen, so auch unser verewigter Landsmann Anton von Lasocki! Im Jahre 1756 erteilte Lasocki den Juden ein neues Privileg, in welchem die Abgaben der Juden an den Gutsherrn bedeutend erhöht waren. Die Juden weigerten sich, das Privileg zu akzeptieren] Die Juden-Aeltesten wurden ins Gefängnis geschleppt und 80 Annahme des neuen Privile 1756 ausgestellte Privileg ange mit Schlägen traktiert, bis sie zur;s sich verstanden. Dieses am 1. März 1at folgenden Wortlaut6): schaft ertheilet, welcl nung gegeben wird. Es wird gegenwärtige Gerechtigkeit der gantzen Synagoge und sämmtlichen bereits zu Schönlanke befindlicher Judenihen solche Freiheit, und folgende Ord- 1 mo Es sollen die Juden drey Wochen vor Johanni keine Wplle nicht kauften, nach Johanni aber 80 ist ihnen frey zu kauften und verkauften in den hiesigen Gütern. 2 do Wenn jemand Wolle zum Verkauf bringen wird, so sind die Tuchmacher die Nächsten zum Kauff und müssen die Juden sich nicht in den Handel mischen bis nach verflossenen vier und zvranzig Stunden, als dan wird Ihnen frey seyn zu Kauften und Verkauften. 3 tio. Ist ihnen frey Ochsen und aller Handt Horn Vieh wie auch Schöpse zu schlachten, wovon die sämmtlichBn Schlachter an die Synagoge zu zahlen verbunden sindt ausser dem an den HofT, dieses Fleisch aber •) P. A. Ul 18a N. 8 II!.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.