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Jüdisches Litteratur-Blatt · 1911-01-01 · 1. Heft. (1911) · p. Seite 8

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Journal
Jüdisches Litteratur-Blatt
Volume
33 (1911)
Issue
1. Heft. (1911)
Date
1911-01-01
Page
Seite 8 (sequence 8)
Language
German
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8 müssen sie nicht bey sich verkauften bey 10 Mark Strafe, sondern auf dem Ringe. 4 to. Sollen die jüdischen Bäckerweiber wöchentlich an die Synagoge zahlen. 5 to. So wird denen Juden alle Handlung zu treiben erlaubt so wohl mit eingefärbten wie auch ungefärbten Tüchern im Gantzen wie auch auf die Elle zu verkauften und auf die Jahrmärkte zu reisen. Gewürz, Eysen und Salz zu Hause zu verkaufen. 6 to. So sollen sie keine armen Juden annehmen ohne vorbewusst der Herrschaft. 7 mo. Sollten die Aeltesten selbst die Richter und wenn kein Bürger Rechts Streitigkeiten mit dem Juden hat, so sollen die Juden Richten, und wenn ein Jude es mit dem Bürger hat, so 8011 es der Bürgermeister Richten, und wird d. Appelation nur in grossen Sachen an die Herrschaft erlaubet. 8 mo. So wird denen Juden erlaubet sich auf zu bauen und Freyheit auf zwey Jahr ertheilet, wie auf 20 Stück Bauholz und sollen nur von einem jeglichen Hause jährlich 15 Tinffe bezahlen. 9 no. Soll dieselbe Synagoge jährlich ausser den Häusern zu bezahlen schuldig seyn jährlich 1000 poll Tinffe, unter diese Summe gehöret die Abgäbe von der Schule, Schulmeister und Schulhauss von die Kinder. Diese Summe sollen sie mit zwey Raten bezalen, .auf Johanni 500 und auf St. Martin die zweite 500 Tinffen. Denen 80 in der Häuser wohnen wird erlaubt Licht zu machen und zu verkauften. 10 mo. Sind sie verbunden auf jegliche Feiertage laut Gewohnheit Geschenke zu geben, und dieses allenB muss gehalten werden, wie zur Zeit des Hochwohlgeb. Castellan von Cracau. 11 mo. Es soll alle Vorsichtigkeit mit dem Feuer beobachtet werden, und wöchentlich Revision der Camine geschehen, von Zigäunern und verdächtigen Leuten keine Sachen nicht zu kauften. 12 mo. Soll kein fremder Jude Waren zu Schönlanke verkauften ausser den Jahrmärkten und wenn ein fremder Jude oder deutscher Mensch mit Fleisch zum Verkauften kommen möchte so 8011 er bezahlen vom Stück Vieh 8 ggr. vom Kalbe 3 ggr. zu Krieges Zeiten sollen die Juden proportion der Stadt zur Hülfe geben, welcher Jud sein eigen Hauss hat, soll nicht zur Stadt gehören, nur die Hausirer zum Kopf-Gelde. Worauf mich eigenhändig unterschreibe bey Unterdrückung meines gewöhnlichen Pettschaftes. Gegeben zu Schönlanke d. 1 ten Marty im Jahr 1756 Josef Lasocki Starosta Gostynski.“ ״Die Gerechtigkeit meines Weylandt Hochwohlgeb. Herrn Vaters approbire in allen Anton Lasocki Starosta Gostynski.“ Im Jahre 1781 suchten die Juden sich von diesem harten Joch zu befreien und wandten sich, da Schönlanke inzwischen zu Preussen gekommen war (1772 erste polnische Teilung), an den König. Die Judenältesten Jacob Samuel, Isak Michel, Joachim

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