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Jüdisches Litteratur-Blatt · 1909-01-01 · No. 11 u. 12. (1909/10) · p. Seite 181

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Journal
Jüdisches Litteratur-Blatt
Volume
32 (1909-1910)
Issue
No. 11 u. 12. (1909/10)
Date
1909-01-01
Page
Seite 181 (sequence 5)
Language
German
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181 — hätten die Arbeiten zu einzelnen Masse :htot, wie Klüger zu Edujoth, Blau zu Schebuoth, meine Arbeiten zu Berakhot bis Schebiith und dann Masseroth und Maasser scheni bei den einzelnen Traktaten berücksichtigt werden können; das hätte dem Buche viel genützt und den Raum nicht übermässig in Anspruch genommen. Von grosser Wichtigkeit ist das Verzeichnis der Schriftgelehrten, wobei in Zukunft noch die Ergebnisse der Quellenscheidung bei den einzelnen Tannaiten und Amoräern sich kurz anmerken liessen. Kurz und inhaltsvoll stellt sich uns das Kapitel über den Jeruschalmi dar. Da finden sich im engsten Raume die weitgehendsten Daregungen, eine Probe dafür, wieviel im Rahmen eines solchen Bandes geboten werden kann. Wir weisen ausserdem auf den weiten Blick des Vfs. in der ״Charakteristik des Talmuds“ hin, wobei § 1 ״Verschiedenheit der Urteile etc.“ besonders reichen geschichtlichen Stoff für die Stellung der Zeiten zum Talmuc bietet. Strack lässt dabei die verschiedensten Richtungen zum Worte kommen. Die überlieferten Deu :erregein des Talmuds sind hier eingehend behandelt. Eine genaue Beurteilung dieser Seite ist allerdings nur möglich, wenn wir die in der Mischna arbeitenden Schulen zu entdecken streben (dazu füfrt der Versuch zur Quellenscheidung) und dann deren Spuren in Midrasch, Tosefta und Gemaras suc 1en. Dann wird sich auch die gesetzmässige Eigenart jeder Deuteweise erkennen lassen. Einige P oben der Gemara (Baba mezia 1 mit Gemara) leiten recht gut in die Schemaata hinein. Es gibt allerdings auch einen ״Zusammenhang der Gemara“ und ganz besonders erfolgversprechend müssen Que lenscheidungen auf diesem Gebiete sein. Das Literaturverzeichnis ist, wie bei Strack nicht anders zu erwarten, ganz besonders reichhaltig. Strack hat, wenn mit einen Worte, mit diesem Buche bewiesen, dass man durch Verarbeitung vielen Stoffes Jedem etwas bietet; dass eine grosszügige Anlage, wie diese Einleitung sie schon in der Urform hatte, eine stete Entwicklung geradezu erfordert und so auch herbeiführt. So ist es von Auflage zu Auflage geschehen, und so ist es auch weiterhin, wie wir hören, geplant. Es sind Arbeiten von Strack zu erwarten, n denen die innere Seite der Talmudwissenschaft sich einer weitgehenden Behandlung erfreuen wird Die Ergebnisse, welche die Zusammenhangsfrage der Mischna in den letzten Jahrzehnten gefördert ha , was in der Erkenntn s besonderer Quellen bisher versucht'und geleistet worden ist, das Alles soll seine wissenschafilich umfassende Darstellung finden, ln seiner Einlei:ung hat Strack dazu die Voraussetzu tgen geboten — so werden sich die Gegenstände gegenseitig ergänzen und tragen. Dann wird vorliegendes Werk erst recht seine Wirksamkeit erlangen, und umgekehrt, es wird jenen Ergänzungsarbeiien zur stärksten Fö.derung dienen, indem die hier gebotenen Einzelheiten dort eingetragen werden.. Die neuen Ziele, welche sich Strack nach einem tiefdarchdachten Plane gesteckt hat, stimmen merkwürdiger Weise mit den Plänen überein, welche der Boskowitzer Rabbiner Dr. Funk für eine grosse Arbeit über die wissenschaftliche Seite des Talmuds entworfen hat. Auch er will Zusammenhang und Quellen des Talmuds untersuchen und e ile vorhandenen Forschungen und Auffassungen einer genauen Prüfung unterziehen. Aus derartigen markwürdig übereinstimmenden Absichten erkennt man das Hereinbrechen einer neuen Zeit, wie wir se allen entmutigenden Eindrücken gegenüber stets gewünscht, und verkündet haben. Es wird auf die Dauer nicht mehr möglich sein, in jahrelangen Vorbereitungen durch weitschichtige Unternehmungen das Selbstverständliche, den locus communis, zu beweisen unddabei jeden neuen und schöpferischen Cedanken als etwas Waghalsiges und Unmögliches anzusehen. Es wird unmöglich sein, sich fernerhin der Erkenntnis zu verschliessen, dass nur der wissenschaftliche Fortschritt — auf a n d e r en Gebieten spricht man vom Fortschritt nicht wenig, w® er ohne Geistesmühe wohlfeil zu erkaufen sch;int — die Quellen des Judentums wieder in die Mitte unserer Teilnahme stellen kann, dass aber ein solcher Fortschritt ohne die Vermutung, ohne das Neue unmöglich ist, dass alle gesetzmässigen, weil gemeinplätzlichen Hervorbringungen tadellosester Art gegen einen kühnen Sprung ins Reich des Unbekannten freudig aufzugeben sind. Funk hat in seinem Buche ״Die Entstehung des Talmuds“ zu einer solchen umfassenderen Arbeit die Voraussetzungen geliefert. Die Sammlung Göschen hat mit diesem Bändchen einen glückliehen Griff getan. Der Titel hätte wohl lauten können ״Entstehung der Halakha“ oder ״Uebereinstimmung zwischen mündlicher und schriftlicher Lehre“. Verfasser hat nämlich den Schwerpunkt seiner Arbeit darin gesucht, die Spuren rabbinischer E inrichtungen in den biblischen Büchern zu suchen. Er führt uns durch die vormosaische Zeit, dann durch die Zeiten des ersten Volkslebens, durch die babylonische Gefangenschaft; dann geht es bjs zum Abschluss der Mischna und durch die beden Talmude. Die 133 dem Verfasser zu Gebote stehenden Seilen mussten gut verteilt werden, um den Stoff einigermassen zu bergen. Schon in der vormosaischen Zeit entdeckt Funk eine ganze Fülle von Satzungen mosaischer und rabbinischer Art. Dazu hat er auch die altorientalischen Ausgrabungen und Entdeckungen benutzt. Was den Hammurabi anlangt, so konnte (s. m. ״Hammurabigesetz, Tora und Talmud“) noch erwähnt werden : Das Geschenk des Brautwerbers an die Braut (Elieser und Rebekka); wenn die Sklavin, welche zur Nebenfrau erhoben wird, sich gegen ihre Herrin schlecht benimmt, darf sie nicht wieder zur Sklavin gemacht, sondern muss in ihre Heimat entlassen werden. (Hagar wird nach Egypten entlassen). Wenn jemand zur Gemahlin noch eine Sklavin unterhält, so darf er kein weiteres Weib ausserdem •nehmen. fLabans Abschiedsmahnung an Jakob). .Von weiteren geschichtlichen Verhältnissen erwähne Ich: Die GcS'wirtin. welche mit ihren Gästen, etwaigen Kundschaftern, Landesverrat treibt, ist des Todes (Rahab und Josua’s Gesandte). Von taimudischen Satzungen ist a>.f die 3 Jahre der Grundstücksbesitzergreifung

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