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Jüdisches Litteratur-Blatt · 1909-01-01 · No. 11 u. 12. (1909/10) · p. Seite 180

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Journal
Jüdisches Litteratur-Blatt
Volume
32 (1909-1910)
Issue
No. 11 u. 12. (1909/10)
Date
1909-01-01
Page
Seite 180 (sequence 4)
Language
German
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— 180 — nicht liebt, sich dagegen so recht in den Text versenken, das Wesentliche als wesentlich und das Kleina als klein ansehen will, dem sei Strack’s Werk empfohlen. Für uns hat es noch den besonderen Wert, dass wir nun, selbst in mehr begrenztem Sinne, doch den Begriff erhalten haben, den auch S t r a c k von einer Einleitung sich macht und die darum auch auf seine Einleitung in den Talmud angewandt werden kann. Unser Ziel war nämlich bei diesen Betrachtungen eben die Strack’sche Einleitung in den Talmud. Strack kann auf diesem Gebiete als der Schöpfer dieser Darstellungsform gelten. Er hatte die biblische Einleitung sicher als Musterbild vor sich und hat bei den aufeinanderfolgenden Bearbeitungen.sich so stetig um die Verbesserung des Buches bemüht, dass gewiss auch für die Zukunft weitere Verbesserungen zu erwarten sind. Im Mai 1887 ist die erste Auflage erschienen als weitere Ausführung eines Artikels der Herzog’schen Enzyklopädie, im März 1897 die zweite mit Hinzufügungen über die halachischen Midraschim und mit talmudischen Probestücken und Erweiterungen der Angaben über Handschriften, über die Talmudlehrer und die talmudische Erklärungsweise der Schrift. Die 3. Auflage (vom Juli 1900) schloss sich der zweiten an. Die vierte vorliegende Bearbeitung hat an Uebersichtlichkeit gewonnen und ist trotz mehrfacher Kürzungen das Vorhandene um 3 Bogen gewachsen. I § 2 ist zu § 3, Kap. V zu Kap. II (leider unter Preisgabe die Artikel über Tosefta und halakhische Midraschim), Kap. II zu Kap. III, 111 zu IV geworden, Kap. V und VI sind zu grossen Abschnitten und selbsständigen Teilen gewachsen, ebenso Kap. VIII, die Saburäer zugekommen, die Literaturangaben sind von 18 auf 36 Seiten, also gerade auf’s Doppelte gewachsen. Statt 132 Seiten hat das Buch jetzt deren 182. Strack tritt von vornherein dem Vorurteil entgegen, als wäre der Talmud ein ängstlich gehütetes Geheimnis, dessen Bekanntwerden das Judentum zu verhindern suche. Er weist auf eine Reihe jüdischer Uebersetzer hin, denen die Juden selbst Mittel zu ihren Versuchen geböten haben. Was im Talmud steht, kann der christliche Gelehrte sehr wohl übersetzen und auch darin auffinden; ebenso geht es mit allen Ueberlieferungen des Judentums. Talmud, Schulchan Arukh und Sonstiges sind Geheimbücher nur für die, welche nichts darüber gelernt haben. Für Nichtkenner ist aber, wie Vf. launig hinzufügt, auch Casars de bello gallico ein Geheimbuch. Die letzten Wochen haben uns gezeigt, dass derartige Zeugnisse noch immer nicht überflüssig geworden sind, dass man sich von gegnerischer Seite nicht einmal etwas so billiges und offen Daliegendes wie die Kol Nidreformel rauben lässt, um es zu Zeiten als Kampfesmittel gegen das Judentum zu benutzen. Man darf es wohl aussprechen, dass Strack durch sein entschiedenes sachliches Auftreten viel dazu beigetragen hat, die Verunglimpfungen des Talmuds einzudämmen, er steht aber auch jetzt jederzeit bereir, um die Erneuerung der Angriffe zu verhindern. Das vorliegende Buch hat seine Gestaltung wohl auch diesen Bestrebungen zu verdanken. Vf. will jedem die Möglichkeit bieten, selbst mit Hilfe des Textes oder der Uebersetzungen hinzuschauen und sich ein Urteil über das viilangefeindete Buch zu bilden. Und Strack benutzt jede Gelegenheit zu den weitgehendsten Aufklärungen. So bei der Erklärung der tannaitischen Gebietsbezeichnungen Mischna, Baraitha etc. Bei G e m a r a wäre der Begriff גמרא גמר anzuführen gewesen, wonach es im Gegensatz zum Schriftverse dieUeberlieferung bedeutet (Bacher Terminologie der Amoräer S. 31). Im Kap. II zur Geschichte des Talmuds muss S. 7 doch eine Behörde angenommen werden, dersynagoga magna entspricht, gleichviel ob man ihr diesen oder einen anderen Namen zuspricht! Finden wir im hebräischen Sirach am Schluss einen Psalm, der einem Teil der Schmone esre entspricht — Strack selbst hat das in seiner Ausgabe von H angegeben — ist Sirach ein Zeitgenosse des Simon Justus, wird dieser zur synagoga magna gerechnet, so ist damit die talmudische Nachricht bewiesen, welche das Achtzehnerfebet auf jene Behörde zurückführt. Das ״Verbot des Schreibens“ von Halakhabüchern betrifft, wie track sehr richtig ausführt, nur das Verbot ihrer öffentlichen Benutzung. Auch wir haben das berei s in der ersten Aufl. von Ueb. d. Zsh. d. M. T. I S. 81—82 ausgesprochen. Zusätze zur Mischna nach Rabbi sind, wie wir in unseren Mischnadarlegungen gezeigt haben, in weit grösserem Maasse vorhanden, als Strack S. 17—18 angibt. Erst recht ist das mit den S. 18 erwähnten alten Sammlungen der Fall, welche Rabbi benutzt haben soll. Sie nehmen, wie wir gezeigt haben, sehr grosse und erkennbare Teile der Mischna ein und gehen in sehr alte, selbst vorhillelitische Zeiten zurück. Dass Akiba eine Sammlung gehabt hat, folgt nicht, wie S. 19 steht, nur aus R. Joses Worten, sondern aus der Eigenart der Akibaquellen in der Mischna, wie sie in Sabbath, in Kerithuth, in Sotah sich erkennbar, an unzähligen Stellen sich namenlos finden. Dass die Mischna durch den Midrasch und den Schriftvers beeinflusst wird, ist eine Hauptstütze meiner Auffassungen über das Mischnawerden, und ich habe es allem Widerstreben, ja, allem Spotte gegenüber in grossen Teilen der Mischna nachgewiesen, Strack bietet dazu eine starke Bestätigung (S. 20). Ebenso habe ich vor langer Zeit die gedächtnismässig zusammengestellten Mischnasammlungen nachgewiesen, wie Strack sie S. 21 erwähnt; desgleichen die alten Bestandteile, die Rabbi unverändert aufgenommen, die S. 22 angedeutet werden. Dass nicht, wie S. 22 ausserdem steht, Länge und Kürze der Traktate allein die Ursache ihrer Aneinanderreihung gewesen, habe ich noch neuerdings zu zeigen versucht., Ueber die Ordnung der Traktate und über Maimuni’s Auffassung derselben s. mein Zsh. d. M. I ״Bisherige Forschungen über den Zusammenhang der Mischna“,־ wo ich eine Darlegung der bez. Auffassung von der talmudischen Zeit bis zur Gegenwart gegeben habe. Eine sehr fleissige und umfassende Arbeit ist Kap. IV: , In ialt der Mischnatraktate.“ Nur

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