Jüdisches Litteratur-Blatt
- Journal
- Jüdisches Litteratur-Blatt
- Volume
- 31 (1908-1909)
- Issue
- No. 10. (1909)
- Date
- 1909-01-01
- Page
- Seite 76 (sequence 4)
- Language
- German
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76 Einiges über flaasser scheni. Von Rabbiner Dr. L. A. Rosenthal. Auch MS5* ist ein Hinweis auf Challah Schluss. Nach der ersten Ansicht müssen die Biccurim, wo sie auch seien, ebenfalls fortgeschafft werden; Sim will, dass sie gleich Ther. dem Priester gegeben werden. Aus T Bicc. 17 ergibt sich, dass Jose für Maasser und Bicc. das Fortschaffen verlangt, wogegen Sim davon befreit, so dass Jose für 5; der Tk ist und auch hier einen Hinweis bietet, der jedenfalls in Challah 4» muss behandelt worden sein. Am Ende von MS51« steht R. Jose. Und dort beginnt eine Geschichtssatzung: (51״ (.־Johanan der Hohepriester hat das Bekenntnis des Zehnten abgeschafft; (Zuerst wird, wie oben, das Vorliegende genannt) er beseitigte auch die (Gottes-) Erwecker und Stirnschläger (beim Tieropfer); und bis zu seiner Zeit schlug der Hammer in Jerusalem (am Chol Hammoed» und zu seiner Zeit brauchte Niemand wegen des Demai zu forschen“. Solche Geschichtsstellen, die aus Sotah Ende stammen, werden auf Jose als den Geschichts- Überlieferer zurückgeführt. Ende Challah (49) haben wir Nachrichten über Ak. und die Weisen, welche wir soeben Jose zugewiesen haben. Und im Anschluss daran sofort eine Geschichtshalakha: (4!«) ״Nitai aus Tekoa brachte die Chailoth aus Bethar (zuerst der Gegenstand des Traktats!), und man nahm sie nicht von ihm an. Die Leute von Alexandria brachten ihre Chailoth von Alexandria und man nahm sie nicht von ihnen an; Die Leute des Zebuimberges (von mir früh als Sekte erkannt, was sich trotz aller Zweifel und alles Widerspruches später glänzend bestätigt hat) brachten ihre Erstlinge vor Azereth, und man nahm sie nicht von ihnen an. Challah 4u setzen sich diese Nachrichten bis zum Schluss fort. (Sie gehören gleichfalls Jose an, setzen die Schlusshalakha von MS fort und deuten schon auf Biccurim hin, wo sich schliesslich auch der Zebuimsatz (13) findet.) Hier setzt sich nach oben angegebenen Gründen Orlah als Einschiebsel ein. Gleich nach Beginn wird in der Mischna Jose genannt, und sofort folgt Geschichtliches: (Orläh 1») ״Zur Zeit, da unsere Vorfahren• in’s Land kamen, — fanden sie Gepflanztes vor und waren sie frei (vom Orlahgebot); pflanzten sie etwas selbst, so waren sie, obschon sie (das Land) noch nicht überwunden, (zur Orlah) verpflichtet.“ Auch zu Challah war Israel s ofort verpflichtet, während die übrigen Acker- und Opfergaben erst nach der Uebergangszeit von 14 Jahren Pflicht wurden. Dieser geschiehtliehe Satz Jose’s sagt mir also, weshalb Challah und Orlah Nachbartraktate geworden sind. Da aber Challah 49 durch Jose auch auf die Stellung von Bicc. hingewiesen ist und zwar auf die Schlusshalakha von Bicc.; so lassen sich diese von Jose ausgehenden Sätze uur in ejner Art erklären: Jose muss Challah und Orlah zwischen MS und Bicc. gesetzt haben, und seine Halakha und seine geschichtlichen Bemerkungen zeigen uns genau den von ihm beschrittenen Weg. Sim und Jose haben einen entschiedenen Einfluss auf die Gestaltung von MS gehabt; sie haben, wie wir in Maass. S.63 von SbGgesagt, die 1 Quelle Jd benutzt, dieuns, wie dieGestaltungvonS zeigt, durch die ersten vier Abschnitte begleitet. Wo aber finden wir die Hand des Ordners? In einem Traktat, wo die beiden Schulen die Hauptsache schon erledigt haben, ist allen Späteren nur eine Nachlese geblieben, wie wir gesehen. In solchen Fällen hat der Ordner mehr in den Schluss teilen sich geltend machen können, als am Anfänge, wo die Form eine mehr gegebene war. MS 41 macht dem Schlüsse von 3 gegenüber den Eindruck des neu Angesetzten, als sollte dem Begriffe des Pidjon, der hier behandelt wird, der Unterschied der Orte als Voraus- Setzung eingefügt werden. T3! will Josua benKorcha denMindestpreis, der Ungenannte den Höchstpreis im Falle des Ortswechsels als Grundläge der Auslösung haben, während die Mischna den Orts preis will (MS 41 s. ErklA Wo wir Josua ben Korcha finden, müssen wir R in der Nähe vermuten (S. ״Die Mischna“, Einleitung S. XX), und so mag er es sein, der gegen T streitet, und MS 41 eingefügt oder aus vielen anderen Bestandteilen unseres Traktats ausgewählt hat. Zum zweiten Male finden wir Josua ben Korcha MS 4v> (= T4:<), wo er der in der Mischna angegebenen, jetzt üblichen Formel ein früheres Verfahren entgegenhält. So ist die Arbeit dieses Geschlechts von hier an und weiter zu verfolgen. Und dass R hier gleichfalls tätig ist, wäre es auch nur im Ausscheiden und Auswählen, sehen wir T37—!!>, was zwischen Mischna 42—3 fortgefallen ist, und gerade hier wird R T39,!״ ,״ genannt. Und durch Ausscheidung ist die Mischnaordnung besser und Übersichtlicher geworden. Ebenso ist zwischen 44,*, wo wir (T4s) Josua ben Korcha gefunden und 4g die Reihe T48—« fortgefallen, und am Schlüsse der Reihe, T41«, was Mischna 47 entspricht, da finden wir wieder R am Schlusspunkte, wo er zwischen Jose und Jd entscheidet. So bewährt sich, was wir früher angegeben, dass diese Reihe' zusammengehört*. Und 4s, was sich a u ch ׳ als etwas an dieser Stelle jedenfalls Neues bekundet, wie *) Aehnliches über R s. Maass. S. 23. 1