Jüdisches Litteratur-Blatt
- Journal
- Jüdisches Litteratur-Blatt
- Volume
- 31 (1908-1909)
- Issue
- No. 5. (1908)
- Date
- 1908-01-01
- Page
- Seite 34 (sequence 2)
- Language
- German
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04 Da ich mitten in Arbeiten stecke, während Sie feiern, genüge Ihnen ein kurzer Auszug aus der soeben genannten Schrift. Damals hatte Delitzsch den edleren und milderen Geist des Hammurabigesetzes der Thora gegenüber verkündet, und ich konnte den Gegenbeweis ohne alle Anstrengung führen. Ich sage daselbst (S. 9 ff): I. ״Die sittliche Keimkraft eines Gesetzes, die Rücksicht und Liebe, welche es einzuflössen im Stande ist, erkennf man am besten an den Strafbestimmungen. Diese zeigen uns, ob der Gesetzgeber nur den Schutz der Gesellschaft im Auge hat, oder ob er auch dem Verbrecher, als dem Feinde derselben, im Stande ist, irgend eine bessere Empfindung entgegenzubringen. Und dabei muss vor Allem die Anwendung der Todesstrafe beachtet werden. Man erkennt daraus die Schätzung, die dem Menschenleben zu Teil wird. Man ersieht daraus, ob das Leben des Uebeltäters mit Leichtigkeit als Opfer des beleidigten Rechtssinnes hingeworfen wird, oder ob beim Urteil über dies höchste Erdengut des Menschen das Verbrechen, dem es geopfert wird, ebenfalls mit der Gefahr des angegriffenen Lebens oder des Bestehens der Gesamtheit gemessen wird. Man bedenke, dass Todesstrafe im besten Falle nur der Abschreckung dienen, dass hierbei wohl von einer Sühne, nicht aber von einer Besserung des Geopferten für dies Erdenleben die Rede sein kann. Die Todesstrafe entspricht (in der Thora) da immer hohen und allgemeinen Zwecken, der Erhaltung der höchsten Ziele. Bei den Verbrechen, welche sie mit dem Tode oder sonstwie bestraft, setzt sie die Absicht oder Böswilligkeit voraus. Das ergibt sich am besten beim Totschläger und der Anwendung des Bluträchers, den Delitzsch der Thora so übelnimmt; den absichtsvollen Mörder schützt nicht einmal der Altar (Exod. 21, 14), doch wird die Zufluchtsstätte schon Exod. das. 13 angekündigt. Der Bluträcher wird im Grossen und Ganzen zum blossen Henker, zum Diener des Gerichts; er bleibt als Ausdruck des beleidigten Verwandtengefühls bestehen, aber er verliert seine verderbliche Wirksamkeit. Da erkennen wir die entwickelnde Kraft des mosaischen Gesetzes. Wenn die Thora nun wiederholt einschärft: ״Forsche, prüfe, untersuche gut, und siehe, es ist wahr, geschehen ist der Gräuel in Israel“, oder ״auf die Aussage zweier oder dreier Zeugen darf der Todeswürdige nur sterben, er darf nicht sterben auf die Aussage eines Zeugen; die Hand der Zeugen sei zuerst gegen ihn erhoben, ihn zu töten, und die Hand des übrigen Volkes danach“, so wird schon durch diese Worte gesagt, dass Todesstrafe nur im äussersten Falle anzuwenden sei. Was ein Menschenleben an sich ist, das erfahren wir Deut. 21, 9. Man findet dort einen Erschlagenen auf dem Feld, ohne die Mörder zu kennen. Da bringen die Aeltesten der Stadt ein Sühnopfe'r, das sie in ein unfruchtbares Felsental hinabstürzen, und sie müssen aussprechen, dass sie nicht diese Untat verübt, dass ihre Augen sie nicht gesehen. Dort darf nie eine Aussaat bestellt worden sein, was der Ort schon verbietet. ״Aber trotzdem schaffe das unschuldige Blut aus Deiner Mitte fort, um vor Gott das Rechte zu tun,“ wenn Du den Mörder findest. Das ist also keine Sühne, sondern eine sinnbildliche Tat. ״Werden denn die Aeltesten“, fragt die Mischna, ״Täter oder Mitwisser eines Mordes sein? Das hat den Sinn, dass sie ihn nicht ohne Begleitung, nicht ohne Wegzehrung haben ziehen lassen. Unfruchtbar ist jenes Tal — sein Leben hat auch keine Früchte mehr gebracht.“ ״Das Leben Ist dazu da, zu nützen und zu wirken, wer es raubt, der beraubt die Gesamtheit,“ das ist der Sinn dieser Stelle. Schuldig ist nicht der M ö r d e r, sondern die machtlose und säumige Obrigkeit — sie hat sich zu verantworten und hat es dann besser zu machen. Sotah 9, 1, Sifri z. St. ״Wer Menschenblut vergiesst, dessen Blut soll wieder durch Menschen vergossen werden, denn Gott hat den Menschen in seinem Ebenbilde geschaffen.“ Ja, auch der Mörder trägt das Ebenbild I Gottes an sich. Solche Begründungen wiegen an veredelnder Kraft die längsten und scharfsinnigsten j Erörterungen, die feurigsten und salbungsvollsten Mahnungen auf. j Diese Andeutungen hat die pharisäische Ueberlieferung, im Gegensätze zu den Sadduzäern, j stark benutzt. Was die vier Todesarten der Verbrennung, Steinigung, Erdrosselung und Enthauptung anbelangt, so zeigt uns die Mischna Nichts von Scheiterhaufen, Leuten mit Steinen in der Hand, Henker I mit Stricken und Galgen, sondern Alles gemildert, kaum mit jenen Bezeichnungen zu benennen. (S. I Sanh. 63,4 73,3) ״Liebe deinen Nächsten wie dich selbst, d. h. wähle ihm eine schnellwirkende Todesart I aus!״ so lautet ein tiefer Spruch des Talmuds. Und in der Tat — wenn ich noch in dem Verbrecher I mein eigenes Ebenbild sehe, um wieviel mehr wird es mir in meinem unbescholtenen Neben- 8 menschen erscheinen! Und habe ich mich einmal in die Lage eines solchen Unglücklichen versetzt und j frage mich, wie würde es d i r gefallen? dann werde ich die Strafen des Richters als eine schwere Not- I wendigkeit fühlen, ich werde nicht in der Verschärfung derselben meinen Ruhm suchen, sondern | in der Milderung, die dem Hauptzwecke des Gesetzes nie zuwiderlaufen wird. Versetzen wir uns an der Hand der Mischna*) (Sanh. 4,3) in die Quaderhalle des Tempels, wo im Halbkreise das Synhedrium zu Gericht sitzt, vor ihm im Halbkreise die Schüler, die hier das Richten im Sinne der Gottejlehre sich anzueignen haben. Der Angeklagte wird überhaupt nicht befragt, da Niemand die Pflicht hat, sich selbst zu belasten, vielmehr für die Verteidigung zu sorgen hat. Die Zeugen werden ernst verwarnt, darauf hingewiesen, dass in jedem Menschen das Gottessiegel sich anders zeige, jeder Mensch in seiner Eigenart